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Mittwoch, den 05. Oktober 2011 um 23:05 Uhr

 

Antrag Einmannskischule Tirol - FAQ

 

Gibt es Formulare für den Antrag ?

Das Formular ist sowohl für Ein-Mann-Skischulen als auch für Skischulen mit Angestellten geeignet. Für den Antrag bezüglich einer Ein-Mann-Skischule sind weder Sammelplatz noch Büro erforderlich, dementsprechend können auch die Lagepläne für Schischulbüro und Sammelplatz sowie Nachweise über das Verfügungsrecht betreffend Schischulbüro und Sammelplatz entfallen.

Wo reicht man den Antrag ein ?


Bei der Gewerbeabteilung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ( BH). Die Zuständigkeit richtet sich nach deinem Wohnsitz. Der Antrag ist schriftlich einzubringen, manche BHs akzeptieren auch eine Übermittlung per email.

Liste der Tiroler Bezirkshauptmannschaften

 

Wenn du keinen Wohnsitz in Tirol hast,  ist der Antrag bei der BH Innsbruck zu stellen.

Link zur zuständigen Abteilung der BH Innsbruck

 

Welche Prüfungen muß ich nachweisen ?


Befähigung für Voll-Schischulbewilligung ( d.h. Ski, Snowboard und Langlauf ):

 

Zeugnisse über die erfolgreiche Ablegung der Diplomschilehrerprüfung, Schiführerprüfung, Snowboardlehrerprüfung, Langlauflehrerprüfung und Unternehmerprüfung

 

Befähigung für Sparte „Alpiner Schilauf“:

 

Zeugnisse über die erfolgreiche Ablegung der Diplomschilehrerprüfung, Schiführerprüfung und Unternehmerprüfung

 

Befähigung für Sparte „Snowboard“:

 

Zeugnisse über die erfolgreiche Ablegung der Diplomsnowboardlehrerprüfung, Snowboardführerprüfung und Unternehmerprüfung

 

Diplomsnowboardlehrerprüfungen die beim Tiroler Skilererverband vor dem 1.10.2010 abgelegt worden sind, mussen offiziell bei der zuständigen BH anerkannt werden. Dies ist nur bis spätestens 30.09.2012 möglich. Zuständige Stelle ist die jeweilige BH (Liste der Tiroler Bezirkshauptmannschaften).     Hier zum Downloaddes Formulars

Dies ist deswegen notwendig da die Diplomsnowboardlehrerprüfungen des TSLV vor dem 1.10.2010 keine gesetzliche Deckung hatten.

Diplomsnowboardlehrerprüfungen die bei einem anderen  Skilererverband ( Vorarlberg ) abgelegt worden sind, werden nun auch anerkannt. Es ist dasselbe oben angegebene Formular zu verwenden. Auch diese Diplomsnowboardlehrerprüfungen müssen bei der zuständigen BH bis spätesten 30.09.2012 zur Anerkennung eingereicht werden. Zuständige Stelle ist die jeweilige BH.  (Liste der Tiroler Bezirkshauptmannschaften)

Die Ausbildung zum staatlichen Snowboardlehrer und/oder Snowboardführer wird als Diplomsnowboardlehrer im Sinne des Tiroler Skischulgesetzes anerkannt. Voraussetzung ist allerdings, daß zusätzlich entweder :

a) am Gegenstand "Einführung in das alpine Schilaufen" im Ausbildungslehrgang für die Diplomsnowboardlehrerprüfung (ohne Prüfung) teilgenommen wurde.

oder b) an einem Ausbildungslehrgang für Schilehreranwärter ( die Prüfung muß nicht abgelegt werden) teilgenommen wurde.

Zuständige Stelle wäre dem Gesetz nach die Landesregierung ( bitte anfragen unter :  Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. )

Dies wurde uns am 23.02.2011 von Mag. Dr. Christoph Höbenreich vom Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Sport bestätigt - dem TSLV wurde dies ebenfalls zur Kenntnis gebracht.

 


Befähigung für Sparte „Langlauf“:

 

Zeugnisse über die erfolgreiche Ablegung der Diplomlanglauflehrerprüfung und der Unternehmerprüfung


Befähigung für Sparten „Alpiner Schilauf“ und „Snowboard“:

 

Zeugnisse über die erfolgreiche Ablegung der Diplomschilehrerprüfung, Schiführerprüfung, Snowboardlehrerprüfung und Unternehmerprüfung


Befähigung für Sparten „Alpiner Schilauf“ und „Langlauf“:

 

Zeugnisse über die erfolgreiche Ablegung der Diplomschilehrerprüfung, Schiführerprüfung, Langlauflehrerprüfung und Unternehmerprüfung


Befähigung für Sparten „Snowboard“ und „Langlauf“:

 

Zeugnisse über die erfolgreiche Ablegung der Diplomsnowboardlehrerprüfung, Snowboardführerprüfung, Langlauflehrerprüfung und Unternehmerprüfung

 

Ich habe meine Unternehmerprüfung nicht in Tirol gemacht, gilt sie trotzdem ?

Falls du deine Unternehmerprüfung  nicht in Tirol gemacht hast mußt du sie offiziell anerkennen lassen. Der diesbezügliche Antrag  ist ebenfalls bei der BH zu stellen, nicht beim Tiroler Skilehrerverband. Du mußt damit rechnen, daß nur Teile deiner Unternehmerprüfung anerkannt werden. Die verbleibenden Fächer müssen im Rahmen des Vorbreitungskurses auf die Tiroler Unternehmerprüfung besucht, und anschließend die Prüfung abgelegt werden. Kurs und Prüfung finden nur einmal im Jahr statt, erfahrungsgemäß im September oder Oktober. Um an Kurs und  Prüfung teilnehmen zu dürfen, müsssen bereits alle anderen fachlichen Vorraussetzungen für Skischulbewilligung gegeben sein - also alle Prüfungen und gegebenenfalls Fortbildungen müssen bereits offiziell bei der BH anerkannt worden sein. Auch der Praxisnachweis muß schon erbracht werden (siehe  nächster Punkt).

 

Welche Nachweise betreff meiner Befähigung muß ich noch erbringen ?


A )  Nachweise über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen – nur erforderlich, wenn die Prüfungen länger als fünf Jahre zurückliegen

Falls du deine Fortbildung nicht in Tirol gemacht hast mußt du sie offiziell anerkennen lassen. Der diesbezügliche Antrag  ist ebenfalls bei der BH zu stellen, nicht beim Tiroler Skilehrerverband.


B )  Bestätigung des Tiroler Schilehrerverbandes über eine mindestens fünfundzwanzigwöchige Tätigkeit als Diplomschilehrer (bei Spartenschischulen alternativ der jeweiligen Sparte entsprechend) an einer inländischen Schischule oder an einer Sportanstalt

Diese Bestätigung kann nur der Tiroler Skilehrerverband austellen. Dies gilt auch wenn du bisher nur in anderen Bundesländern tätig warst. Dazu schickt du dem TSLV entweder eine Versicherungszeitenbestätigung der Krankenkasse oder eine Bestätigung deines Skischulleiters bzw. Verbandes. Bei der Gelegenheit kannst du dem Verband auch das Neufög formular zur Bestätigung schicken. ( mehr zum Neufög weiter unten)

 

Tiroler Schilehrerverband. Externer Link
A-6020 Innsbruck, Anichstraße 29
++43 (0) 512/586070 
++43 (0) 512/586070-15 
eMail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Internet: http://www.snowsporttirol.at/ Externer Link

 

Weitere Benötigte Dokumente :

 

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Nachweis der Unionsbürgerschaft
  • Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate und in Original)
  • ärztliches Zeugnis über körperliche u. geistige Eignung (nicht älter als 3 Monate)
  • Meldebestätigung (Nachweis des Hauptwohnsitzes)
  • Befähigungsnachweis (siehe oben)
  • Nachweis über Haftpflichtversicherung (nicht älter als 3 Monate; 6 Mio Euro Mindestversicherungssumme)
  • 2 Passbilder

 

 

 

Wo kann ich eine günstige Haftpflichversicherung abschließen ?


Für alle Mitglieder der IGSSÖ gibt es die speziell für Einmannskischulen zugeschnittene Berufshaftpflichtversicherung für 36,80.- im Jahr.

 

Was ist Neufög ?


Neufög steht für Neugründungs-Förderungsgesetz. Neugründungen werden finanziell gefördert insofern daß Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben nicht zu bezahlen sind. Die Landesabgaben sind allerdings zu entrichten.

 

Trotzdem kann man einiges Geld sparen wenn man das Neufög Formular ausfüllt und dem Antrag beifügt. Dieses Neufög Formular muß zuvor von deiner gesetzlichen Interessenvertretung, also dem Tiroler Skilehrerverband  unterschrieben werden.

Download Neufög Formular

 

Was wird mich die Skischulbewilligung kosten ?

 

Die Verwaltungsabgabe des Landes Tirol für Skischulbewilligung beläuft sich einmalig auf 90.- Euro.

Falls du auch eine deiner Prüfungen anerkennen lassen mußt, sind mit weiteren 45 .- Euro zu rechnen.

Wenn du das Neufög Formular nicht beilegst, mußt du zusätzlich einiges an Stempelgebühren bezahlen :

 

43,60 für den Antrag

ca. 100,80 für Zeugnisse und Beilagen

77,00 für Stempelgebühr für die Erteilung der Skischulbewilligung

13,20 Stempelgebühr für den Skischulinhaberausweis

 

 

Welche weiteren Kosten kommen auf mich zu ?

 

A ) Der Mitgliedsbeitrag beim TSLV also 74 .- Euro;  er setzt sich zusammen aus  56.- Euro Diplomskilehrerbeitrag und 18.- Euro Skischulleiterbeitrag.

 

B ) Tourismusförderungsbeitrag des Landes Tirol - der Beitrag ist umsatzabhängig und abhängig von deiner Gemeinde.

Für Kleinunternehmer ( Umsätze unter 30 000.-) ist der Mindestbeitrag zu entrichten.

Er variiert zwischen 38.- und 54 .- Euro für die Betragsgruppe I ( Skischulen gelten als beitragsgruppe I )

 

Beide Beiträge sind jährlich zu entrichten.

 

Kann ich auch in anderen Bundesländern selbständig arbeiten ohne Sammelplatz und Büro?


Ja, in Wien und Vorarlberg ebenso wie übrigens in Frankreich, Deutschland, Italien, Schweiz usw.

In Salzburg, Kärnten, Steiermark, Ober-und Niederösterreich ist dies nicht möglich.

 

Im Zusammenhang mit dieser unverständlichen rechtlichen Situation möchten wir den Tiroler Landeshauptmann Platter zitieren, der bei der 17. Sitzung des Tirloer Landtags am 30. Juni 2010 anläßlich er diesbezülichen Änderung des Tiroler Skischulgesetzes folgendes angemerkt hat :

"...es ist nicht notwendig, dass ein Sammelplatz vorhanden ist und es ist nicht notwendig, dass ein Büro vorhanden sein muss. Das war die alte Form der angedachten Regelung. Da gab es vehemente Kritik, wir haben uns dann auch aus verfassungsrechtlicher Sicht  sagen  lassen,  dass dadurch  unter Umständen dieses Gesetz behoben werden könnte. Das ist dieser Kritikpunkt, der von Seiten des Tiroler Schischulverbandes da ist, dass man hier Sammelplatz und Büro haben müsste. Es dürfte das etwas überbordend sein. " Zitat Ende.  mehr info zur dieser Sitzung

 

Mehr Informationen zur Anmeldung als konzessionierter Skilehrer in Vorarlberg -  hier.


 

 

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Kommentare (5)
5 Mittwoch, den 04. April 2012 um 15:42 Uhr
Glücklicher selbständiger Skilehrer !!!!
Ja kann ich nur beipflichten - wirklich ünersichtlich - ich habe mich genau daran gehalten beim Antrag der Konzession. Man fragt sich : Warum steht das nicht auf der Seite des Tiroler Skilehrerverbandes. Die bekommen ein Geld dafür, dass sie uns informieren und unsere Interessen vertreten. Machen sie aber nicht sondern nur die Interessen der großen Skischulleiter.

Die IGSSÖ macht es umsonst - vor allem die Berufshaftpflicht ist genial !!! Danke Nicki
4 Mittwoch, den 04. April 2012 um 07:28 Uhr
Gehrard
Super übersichtlich!
3 Donnerstag, den 20. Oktober 2011 um 15:43 Uhr
..
Ich glaub sie wissen genau was sie tun - alles für die SSL und gegen die skilehrer.
2 Montag, den 10. Oktober 2011 um 21:30 Uhr
Jens B.
TSLV - vulgo " Den sie wissen nicht was sie tun "
1 Montag, den 10. Oktober 2011 um 19:36 Uhr
Mike
Sehr übersichtlich - so eine Zusammenstellung sollte eigentlich der Tiroler Skilehrerverband auf seiner Homepage haben !!! Ich zahle immerhin Mitgliedsbeitrag also könnte sie wenigstens die Infos bereitstellen. Hier bei der IGSSÖ gibts die Infos umsonst. Gute Seite - Bestes Service.

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