Die Einmannskischule
Die Einmannskischule wäre eine eingeschränkte Skischulbewilligung die vom Skischulbewilligungsinhaber nur persönlich ausgeübt werden dürfte. Der Bewilligungsinhaber dürfte keine Angestellten beschäftigen, die für ihn Unterricht erteilen.
Daß Gruppenunterricht für eine Einmannskischule uninteressant ist, erklärt sich von selbst.
Ein Einzelner kann logischerweise keinen Gruppenunterricht anbieten. Befürchtungen bestehender Skischulen, daß im Gruppenunterricht Einbrüche zu erwarten wären, sind daher unangebracht. Interessante Formate für eine Einmannskischule sind Privatunterricht und Camps.
Der Inhaber einer Einmannskischule kann selbstverständlich Rechnungen bzw. Honorarnoten schreiben. Es bietet sich natürlich an daß ein Skischulbewilligungsinhaber einer Einmannskischule auch mit schon bestehenden Skischulen zusammenarbeitet.
Der Inhaber einer Einmannskischule hat selbst für seine Arbeitsmittel zu sorgen also Liftkarte, Skianzug, Ski usw. Er ist Einkommensteuerpflichtig und über die SVA sozialversichert. Für seine Berufshaftpflichtversicherung muß er ebenso aufkommen wie eine herkömmliche Skischule. Er kann wenn sein Gewinn aus selbstständiger Arbeit über der Geringfügigkeitsgrenze liegt nicht stempeln, ist aber das ganze Jahr kranken, unfall und pensionsversichert.
Welche Vorteile bringt die Einmannskischule für die bestehenden Skischulen ?
Insbesondere für den Privatunterricht hätten die bestehenden Skischulen die Möglichkeit die Zusammenarbeit mit den Einmannskischulen zu suchen und umgekehrt.
Die klassische Skischule würde die Funktion eines Vermittlers übernehmen und Provision verlangen. zwischen 5 und 20 %.
Vorraussetzung :
Der Vermittler führt einen Leistungsaustausch zwischen seinem Auftraggeber und einem Dritten herbei. Er handelt in fremdem Namen und auf fremde Rechnung. Für den Dritten ist erkennbar, dass der Vermittler die Leistung nicht selbst erbringt, sondern lediglich vermitteln will.
Vorteil für den Gast : einen Staatlichen Skilehrer also Topqualität
Vorteil für die klassische Skischule :
sicherer Gewinn ohne laufenden Kosten, daher ohne finanzielles Risiko. Darüberhinaus erspart sie sich Kosten für Liftpass sowie Anzug, der organisatorische Aufwand verringert sich deutlich.
Da ein staatlicher Skilehrer normalerweise seinen seinen Job beherrscht und auch seinen Gast zufriedenstellt, ist davon auszugehen, daß sich Beschwerden sowie Verletzungen deutlich reduzieren. Auch die Haftung liegt bei der Einmannskischule, Schadenersatzforderungen ergehen direkt an sie.
Wiederbuchung/Request ist bei einem Staatlichen Skilehrer eher zu erwarten, insbesondere da der Staatliche/die Einmannskischule dadurch wieder finanziell profitiert.
Anmeldung bei GKK ist nicht erforderlich, die Umsatzsteuer ist von der Einmannskischule abzuführen, lediglich die Ust für die Provision fällt an. Krankheitsbedingter Ausfall geht zu Lasten der Einmannskischule.
Wenn also eine herkömmliche Skischule Kontakt zu ausreichend vielen Einmannskischulen hat, so ist sie in der Lage Spitzen, mit Topskilehrern abzudecken, und dies ohne finanzielles Risiko.
Daß natürlich eine einvernehmliche, klare Regelung im Bezug auf die Weiterbuchung zwischen der Einamannskischule und der vermittelnden Skischule zu treffen ist, wird entscheidend sein um das Vertrauen zwischen den beiden Geschäftspartnern zu gewährleisten.
Für die Zukunft müssen darüberhinaus folgende Überlegungen angestellt werden.
Daß eine Einmannskischule keinen Sammelplatz und Büro braucht ist logisch. Dies hat der Gestzgeber ja schon für den Skibegleiter normiert der ja auch als Einzelperson auftritt.
Ist zu erwarten, daß eine Einmannskischule einen qualitativ hochwertigen Unterricht, sowie die körperliche Sicherheit unserer Gäste gewährleisten kann ?
Sicherlich, mehr Qualität geht nicht.... eine Einmannskischule hat einen Staatlichenanteil von 100 %.
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danke für die auskunft. leider ist dies bei uns im ort der aktuelle preis und darüber zu gehen wird leider wohl schwer zu vermitteln sein.
werde aber sicher auch mitglied!
Ein staatlicher Skilehrer und Skiführer sollte mindestens soviel verlangen wie die dortige Skischule. Er bietet ja eine " Meisterstunde an" Falls bei dir im Ort der Tag Privat soviel kostet find ich es allerdings OK. Die Hotels wissen des auch, daß du gut ist - die Kunden kommen dann schon. Wir dürfen unsere Leistung nicht unter Preis verkaufen - was nichts kostet ist nichts wert. Ich bin Mitglied bei der IGSSÖ - wie es ausschaut wird es eine Berufshaftpflicht der IGSSÖ für die Mitglieder geben ( lt Vorankündigung max. 50.- Euro, 7 Mio Deckungssumme) also Mitglied werden....
endlich ist es nun so weit und wir können uns nun auch in tirol selbständig machen. kann mir jemand vielleicht weiterhelfen bezüglich versicherungen usw.? Mit welchen kosten muss ich als selbständiger rechnen bzw. wieviel bleibt in etwa bei einem tagessatz von ca. € 180.
danke und gruß
In Wien ist es jetzt schon möglich selbstständig zu arbeiten - ohne Sammelplatz und Büro
Vielen Dank im Voraus und eine wirklich tolle Seite die ihr hier aufgebaut habt!!!!
Gruß jimmy
Im Prinzip sollten die Landesregierungen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) welche für andere Bundesländer gefällt wurden in ihre Landesgesetze einarbeiten.
Skischulgesetz ist Landesgesetz.
In der Praxis wird dies oft nicht gemacht, wie die Geschichte des Skischulwesens zeigt.
Es kann aber, falls der VfGH für ein Bundesland etwas entschieden hat, dasselbe für ein anderes Bundesland erneut beim VfGH eingeklagt werden. Normalerweise muß der VfGH wieder gleich entscheiden .
Staatlicher Skilehrer/Skiführer/Unternehmerprüfung/ Sammelplatz 1000m/ Büro/ Zugang zu Anfängergelände
In Salzburg brauchst du wenn du als Ein-Mann-Betrieb Führen und Begleiten (kleine Skibegleiterbewilligung) willst (nur auf der Piste und im Nahebereich der Piste):
Landesskilehrer/spezieller Alpinkurs des Bergführerverbandes/Unternehmerprüfung
In Salzburg brauchst du wenn du als Ein-Mann-Betrieb Führen und Begleiten (große Skibegleiterbewilligung) willst (auf und abseits der Piste)
Staatlicher Skilehrer/Skiführer/ Unternehmerprüfung
um einen 1 Mann Betrieb zu Eröffnen ???? Danke der Antwort im vorraus.
Eine Schule hat die Funktion der Ausbildung von internen Mitarbeitern, wie auch von Kunden - den Schülern / Gästen.
Skischulen zeichnen sich durch das Angebot mit Gruppenunterricht, Kinderkursen, Verpflegung, etc. aus. Eine wichtige Bereicherung für den Tourismus. Der private Schüler braucht diesen Service oft für seine Kinder. Die Skischule profitiert von diesem Bedarf und kalkuliert die Gruppenkurse entsprechend.
Ich habe es in keiner Branche erlebt, dass ein Lehrling mehr Geld macht, wie ein Meister. In der Skischule ist das oft der Fall. Eine Gruppe mit 12 Kindern wird von einer Ferialkraft geleitet - die Margen könnten mit Wucher bezeichnet werden.
wer im glashaus sitzt, sollte nicht mit schneebällen werfen ;-). die preise für privaten skiunterricht sind vergleichsweise mit ähnlichen sportarten in AT ohnehin mehr oder weniger "im keller". und meine erfahrung zeigt mir, dass dumping dort entsteht wo der gast als massenware gesehen wird und skischul unternehmer quantität vor qualität stellen.
ein selbstbewusster freier skilehrer wird in der regel für kunden attraktiv sein, die wert auf gehobene qualität legen und dafür auch bereit sind entsprechend zu bezahlen. wenn der skilehrer mit stolz und selbstevertrauen hinter seinem beruf steht, hat er wesentlich bessere möglichkeiten als den preis seine kunden anzusprechen.
ein gutes neues jahr allen, die ihre zukunft mit mehr freiheit im schnee verbinden wollen!
mir gefällt der ausdruck "einmann skischule" nicht besonders gut. nicht weil ich als frau besonderen wert auf eine gendergerchte bezeichnung wert lege, sondern weil zwischen einer gesamten skischule und einer person, die mit ihren besonderen fähigkeiten ganz individuelle leistungen anbieten will ein unterschied besteht.
eine skischule ist eine skischule, ein skilehrer ist ein skilehrer und ein skilehrer, der autark und autonom arbeiten will sollte weder im gesetz noch umgangssparachlich als einmann-skischule bezeichnet werden. das klingt in meinen ohren etwas verfänglich...
In keinem dieser Länder werden Grundrechte, wie die freie Erwerbstätigkeit durch einen Staatlichen Skilehrer in Frage gestellt.
Konkurrenzschutz ist kein verfassungsgesetzliches Grundrecht.
Freie Erwerbsbetätigung ( Art.6 Staatsgrundgesetz) ist ein verfassunggesetzliches Grundrecht und dementsprechend nicht Verhandlungssache, sondern höchstes primäres Recht wie zum Beispiel auch die Unverletzlichkeit des Eigentums ( Art.5 Staatsgrundgesetz).
Nach der ständigen Judikatur zum verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung sind gesetzliche, die Erwerbs(ausübungs)freiheit beschränkende Regelungen nur dann zulässig, wenn sie durch das öffentliche Interesse geboten, zur Zielerreichung geeignet, adäquat und auch sonst sachlich zu rechtfertigen sind.
Öffentliches Interessen sind vor dem VfGH(Verfassunggerichtshof):
Die körperliche Sicherheit unserer Gäste,
Qualitativ hochwertiger Unterricht
Breit aufgefächertes Angebot
Öffentliches Interessen sind nicht :
Konkurrenzschutz
Preiskontrolle
Kontrolle der Gehälter
Ein breit aufgefächerte Angebot muß lt. VfGH nicht durch jede einzelne Skischule im Ort abgedeckt werden, sondern kann auch durch die Gesamtheit der Dienstleistungserbringer im Ort erfolgen. Letzteres wird der VfGH auch für das Bundesland Tirol im Zusammenhang mit der Einmannskischule bestimmen. Dies ist ein laufendes Verfahren. Ist das Verfahren abgeschlossen so wird in Tirol die Einmannskischule im Zusammenhang mit kleinem Büro und Sammelplatz für 12 Personen möglich sein. Das Verfahren läuft seit einem Jahr.
Nächster Schritt : Verfassunggerichtshofbeschwerde gegen Sammelplatz
Eine Menschenansammlung von 50 bis 500 Gästen ist sehr wohl in der Lage eine Piste zu blockieren und kann dadurch eine Gefährdung für die Gesundheit unserer Gäste darstellen. Insofern besteht hier ein öffentliches Interesse, einer Skischule die 50-500 Personen in Gruppen einteilen muß, einen Sammelplatz vorzuschreiben.
Eine Einmannskischule macht keine Gruppeneinteilung. Erforderlich ist für eine Einmannskischule dementsprechend nur ein Treffpunkt. Daß eine Gruppenenteilung deutlich länger dauert als ein bloßes Treffen ist zusätzlich zu erwägen.
Die gesetzliche Höchstanzahl von 12 Personen ist im Regelfall nicht in der Lage eine Blockade einer Piste zu erwirken. Man kann von einem Staatlichen Skilehrer erwarten, daß er die körperliche Sicherheit einer Gruppe von 12 Personen auch ohne einen eigenen Sammelplatz gewährleisten kann, da er dieser Anforderung jeden Tag im Rahmen des Unterrichts gerecht werden muß. Dies hat der Gesetzgeber im Falle Salzburgs und Tirols schon für den Skibegleiter erkannt der auch als Einzelperson auftritt und für den dieselbe gesetzliche Höchstanzahl von 12 Personen gilt.
Selbständigkeit eines Skilehrers in der Skischule: ich glaube nicht, dass man diese mit einer Selbständigkeit in der freien Wirtschaft vergleichen kann. Wie kann ein Skilehrer innerhalb einer Skischule in den Konkurs gehen?
Absicherung des Verdienstes bei Krankheit ist ein wichtiger Bestandteil der neuen Regelung. Wer heute in der freien Wirtschaft gute finanzielle Resultate erzielt, hat einen guten Bonus verdient.
Dies gilt allerdings auch für die angrenzenden Alpenländer, die sehr wohl auch über ein geordnetes
Skischulsystem verfügen, wo jedoch der selbstständige Unterricht für den Staatlichen Skilehrer ganz selbstverständlich ist, und in keiner Weise hinterfragt wird.
Das System Skischule schließt selbstständigen Unterricht keineswegs aus. Im Gegenteil - So kann z.B. in Frankreich seit dem Jahre 1978 jeder französische Staatliche Skilehrer selbstständig unterrichten, sofern er das will.
Die meisten allerdings unterrichten im Rahmen der ESF (L'école du ski francais), geben 6-20% an die ESF ab. Die ESF wiederum schafft die Infrastruktur, die in keinster Weise den Vergleich mit der österreichischen Infrastruktur scheuen muß. Im Gegenteil - Wer einmal die großzügigen Büros und Kindergelände der ESF gesehen hat, weis wovon hier gesprochen wird. Das Preisniveau ist absolut stabil in Frankreich, die Organisation effektiv. Das System Skischule funktioniert in Frankreich eben auch weil die Skilehrer selbstständig sind. Staatlichen Anteil in Frankreich : über 80 % , zum Vergleich in Österreich : 10-15 %
Österreich muß sich mit dem Gedanken vertraut machen, daß es ein rechtlicher Inselstaat ist - nur bei uns wird dem Höchstausgebildeten, dem Meister die selbstständige Berufsausübung untersagt. Dies bewirkt auch den geringen Anteil an Staatlichen.
Daß ein Anwärter oder ein Landes " voll versichert" werden ist sehr zu begrüßen, die soziale Absicherung ist wohl hoffentlich kein Punkt der in Frage gestellt wird. Die SVA ist ebenfalls eine Vollversicherung da sie Kranken Unfall und Pensionsversicherung miteinschließt. Einem Staatlichen, einem „Meister“ also, die Wahl zu nehmen, ob er als Angestellter oder Selbstständiger arbeiten will, ist inakzeptabel.
Die meisten Staatlichen Skilehrer haben auch nicht das geringste Interesse daran, sich an den Anwärtern, also dem Berufsnachwuchs zu bereichern.
Daß dies bis jetzt selbstverständlich war, ist zu verurteilen. Die Blauäugikeit und Begeisterung junger Menschen derart auszunutzen ist moralisch mehr als zweifelhaft. Insbesonders die Jugend aus dem Ausland wird mit der Aussicht auf einen " verlängerten, kostenlosen Urlaub" in die Skilehreruniform gelockt.
Wir wollen für unsere Arbeit einen gerechten "Lohn" - nicht mehr als diesen, aber auch nicht weniger, wir wollen keinen Bonus der auf dem Rücken von Anwärtern finanziert wird. Selbstbestimmung ist definitiv ein höheres Gut, als ein Bonus, ein Almosen also, welches gnadenhalber gewährt wird, aber auch wieder entzogen werden kann.
Das Preisdumping zu Zeiten schlechter Auslastung ist seit langer Zeit ein Faktum. 20-30 % werden Reisebüros gerne nachgelassen. Die wenigen die in Zukunft wirklich alleine arbeiten werden, im Privatbereich also, werden kaum bereit sein Preisnachlässe zu geben. Sie haben keinen Grund den Preis zu senken - als Einzelner hat man weniger laufende Kosten - man ist weniger "erpressbar" - ein Einzelner kann ohne weiteres 2- 3 Wochen in der Saison verkraften ohne Arbeit.
Für eine großen Betrieb ist dies schwierig.
Daß neue Konkurrenz für bestehende Unternehmen ein Störfaktor ist, ist nachvollziehbar. Doch stellt Konkurrenzschutz kein Allgemeininteresse dar, welches vor dem Verfassungsgerichtshof relevant ist. Die Erwerbsfreiheit Höchstausgebildeter ist dies sehr wohl.( Art.6. Staatsgrundgesetz)
Es ist wichtig, dass die Skischule ein kontrolliertes System bleibt und wir die Preise der Mitarbeiter und auch der Gäste so im Griff behalten können. Einmannskischulen würden diese Situation stören, es besteht die Gefahr des Preisdumpings zu Zeiten schlechter Auslastung.
Die Skischule macht das Geld mit den Anwärtern und einem geringen Anteil von staatlichen Skilehrern – diese verdienen dann am Topf oder bald mit einem Bonus.
Ich hoffe daß viele staatliche Skilehrer sich formieren und den Mut aufbringen, hier für Rechtssicherheit zu "kämpfen" !
Franz Klimmer, Skischulleiter Skischule St.Anton 1987 - 2004
vermarkten kann und somit dem allgemeinen wohlbefinden etwas dazu gibt,dies ist neue marktwirtschaft und würde vieles wieder zusammenrücken was leider von einigen die hier anscheinend nicht verstehen wollen was passiert auseinander gerissen wurde.es wäre nun zeit nein höchste zeit eine entscheidung für uns alle zu treffen, einen guten rutsch in die einmannschischule,allen ein frohes fest und all die wünsche sollen in erfüllung gehen nur zum besten für die zukunft der staatlichen skilehrer in tirol.