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| Mittwoch, den 29. September 2010 um 19:31 Uhr |
Fragen zur Berufshaftpflichversicherung (FAQ)
Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung (BHV)?
Eine Berufshaftpflichtversicherung sichert den Skilehrer gegen Schadensersatzforderungen ab. Schadensersatzforderungen können dann gestellt werden, falls auf Grund von Fehl-Behandlungen, Fehl-Einweisungen und oder möglichen Fehl-Verhalten des Skilehrers Schadenersatz verlangt wird. Versichert werden Personenschäden ( z.B.: Verletzungen) aber auch Sachschäden und Vermögenschäden die im Zusammenhang mit Personenschäden stehen. Reine Sachschäden und reine Vermögenschäden die nicht in Zusammenhang mit Personenschäden stehen, sind nicht bei allen Berufshaftpflichtversicherungen miteingeschlossen. Die IGSSÖ Berufshaftpflichtversicherung bietet diesen Schutz. Hohe Schadenersatzansprüche sind keine Seltenheit mehr, ein solche finanzielle Verpflichtung kann für den Skilehrer existenzgefährdend sein. Hier deckt die Berufs-Haftpflichtversicherung bis zur Deckungssumme den Schaden, oder weist den Schadensersatzanspruch für ihn ab, so dass sein Privatvermögen nicht angetastet werden muß. Die Berufshaftpflicht deckt keine Schäden die vorsätzlich (absichtlich) verursacht wurden.
Was ist eine Berufshaftpflichtvericherung nicht ?
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist nur im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs gültig, also nicht in der Freizeit. Wenn ein Skilehrer in seiner Freizeit beim Skilauf jemand anderen schädigt, ist die Berufshaftpflichtversicherung nicht zuständig. Schadensersatzforderungen die auf Grund eines Unfalles in der Freizeit gestellt werden, werden von einer Privathaftpflicht gedeckt. (z.B.: ÖSV-Haftpflicht, DSV-Versicherung, oft auch Haushaltsversicherung))
Eine Berufshaftpflicht übernimmt keine Kosten die dem Skilehrer entstehen wenn er selbst persönlich zu Schaden kommt, wie z.B.: Bergungskosten, Krankengeld, Taggeld, Zahlung bei Tod, Invalidität. Hiefür benötigt man eine Unfallversicherung. Ist man als Skilehrer gesetzlich verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung zu haben ? Mit Ausnahme den Bundeslandes Wien ist für alle selbständig tätigen Skilehrer (Skischulleiter, konzessionierter Skilehrer) der Abschluß einer Berufshaftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben. Ein unselbständig tätiger Skilehrer ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet, da sein Dienstgeber für ihn eine BHV abschließen muß. Schon beim Antrag auf Skischulbewilligung (auf Einmannskischule) muß eine Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Der konzessionierte Skilehrer ( Vorarlberg) muß die Berufshaftpflichtversicherung nicht beim Antrag vorweisen - die BHV wird nach Erhalt der Konzesion vom VSLV kontrolliert.
Wie hoch muß die Deckungssumme sein ? Jedes Bundesland hat diesbezüglich andere Vorschriften. In Tirol ist die Mindestversicherungssumme 6.000.000.- EUR (NEU!!! seit 21.10.2010), in Salzburg 700.000.-; in Vorarlberg 7.000.000.-; In den anderen Bundesländern ist zwar der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, die Höhe ist allerdings weder per Gesetz noch per Verordnung festgesetzt. Wien schreibt den Abschluß einer Haftpflichtversicherung nicht vor. In Kärnten wird eine Versicherungssumme von 2.000.000.- EUR empfohlen. Laut offizieller Bestätigung des Amtes der Tiroler Landesregierung ist die IGSSÖ Haftpflicht ausreichend zur Beantragung einer Einmannskischule.
Muß ich als Einmannskischule dieselbe Deckungssumme nachweisen wie eine Skischule mit Angestellten ? Ja
Muß der Versicherer seinen Sitz in Österreich haben ? Nein, muß er nicht. Es kann ein Versicherer sein, der für diesen Versicherungszweig im Gebiet eines EU-Mitgliedstaates, eines anderen Vertragsstaates des EWR-Abkommens, der Schweiz zugelassenen ist. Die Versicherungssteuer entrichtet dieser Versicherer in Österreich. Die IGSSÖ BHV ist bei deinem deutschen Versicherer abgeschlossen. Ist man als Skibegleiter gesetzlich verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung zu haben ? Nein, ist man nicht. Das Skibegleiterwesen ist nur mehr in Salzburg gesetzlich geregelt, eine BHV ist dort nicht vorgeschrieben. Allerdings ist der Abschluß zu empfehlen. Darüberhinaus verlangen Vermittlungsagenturen oder Reisebüros normalerweise den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung von den professionellen Dienstleistern mit denen sie zusammenarbeiten.
Ich möchte als Skilehrer/Skischule Ausflugsverkehr in Tirol durchführen. Welche Versicherungssumme muß ich bei der Anzeige beim TSLV nachweisen ? 6.000.000.- EUR Laut offizieller Bestätigung des Amtes der Tiroler Landesregierung (Fr.Dr.Jungmann) ist die IGSSÖ Haftpflicht ausreichend.
Ich möchte als Skibegleiter Ausflugsverkehr in Tirol durchführen. Welche Versicherungssumme muß ich bei der Anzeige beim TSLV nachweisen ? Keine, du mußt auch keine Anzeige machen. Allerdings darfst du dich nur auch Pisten, Routen und Loipen aufhalten. Der Abschluß einer Berufshaftpfllicht ist dennoch sehr zu empfehlen.
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Jetzt muss ich die hubschrauber rechnung zahlen. Oder bin ich doch versichert? Wer kann mich hilfen.
Ich bin angemeldet beim Tslv und von die schischule aus haben wir keine vesicherung dafur. So kann ich vielleicht irgendwo anders das geld zuuck kriegen?
Bitte????