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Montag, den 01. Februar 2010 um 10:24 Uhr |
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Für den Inhalt verantwortlich ist die Interessensgemenschaft der Staatlichen Skilehrer Österreichs (IGSSÖ). Die Seite www.ski-instructor.at ist das offizielle Organ dieser Gemeinschaft. Grundlage für das hier ausgeübte Recht auf freie Meiungsäußerung ist der Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes.
Obmann : Nicolaus Winterstein, Salzmannstr.1, 5700 Zell am See, Kontakt :
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Es steht jedermann offen im Rahmen der guten Sitten die Kommentarfunktion zu nutzen. Sie kann bis zu einem gewissen Grad als Ventil für den "einfachen Skilehrer", der seinem Unmut Ausdruck verleihen will, dienen. Trotzdem soll der Fokus auf sachlicher Argumentation bleiben. Wir bitten um Verständnis, daß Identität der Nutzer ob der Anzahl nicht im einzelnen überprüft werden kann. Wir behalten uns das Recht vor Kommentare zu löschen, sofern sie nach unserem subjektivem Empfinden nicht mit den guten Sitten einhergehen. Falls sich jemand persönlich durch einen Kommentar beleidigt fühlt bitten wir um ein kurzes mail um uns Gelegenheit zu geben dies zu prüfen. Wir haben kein Interesse an der Diffamierung Einzelner sondern an einer positiver Gestaltung des Skilehrerwesens, welche unserer Ansicht nach Ihren Ursprung in der öffentlicher Diskussion nehmen sollte. In dieser Diskussion sollte die Stimme der Staatlichen Skilehrer nicht fehlen, da sie es sind die diesen Berufstand eigentlich tragen sollten.
Artikel 13 Staatsgrundgesetz :
Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern. Die Presse darf weder unter Zensur gestellt, noch durch das Konzessions-System beschränkt werden. Administrative Postverbote finden auf inländische Druckschriften keine Anwendung.
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