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Dienstag, den 04. Januar 2011 um 21:52 Uhr

"Inselstaat" Vorarlberg

 

Vorarlberg befindet sich seit 1. 10.2010 in einer bemerkenswerten  Situation. Jeder an Vorarlberg angrenzende Staat bzw. jedes angrenzende Bundesland erlaubt den selbständigen Unterricht durch höchstausgebildete Skilehrer ohne das Erfordernis von Sammelplatz und Büro. Nur Vorarlberg selbst erlaubt dies nicht. Gleichzeitig tobt eine Debatte über den sozialversicherungsrechtlichen Status als "Selbständiger Skilehrer" in Vorarlberg. Streitereien, Anzeigen, Klagen stehen auf der Tagesordnung.

 

 

 

Darüberhinaus sind am 13. April 2010 im Zuge der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie einschneidende Veränderungen im Vorarlberger Skischulgesetz vorgenommen worden, die den Ausflugsverkehr betreffen :


1.) Skischulen aus anderen Staaten oder Ländern dürfen nun in Vorarlberg Schüler werben und aufnehmen.

 

2.) Der Ausflugsverkehr darf nur vorübergehend und gelegentlich erfolgen. Im Regelfall ist davon auszugehen, dass ein solcher nicht mehr vorliegt, wenn er die Dauer von insgesamt einem Monat (31 Tage) pro Wintersaison übersteigt. ( die 14/28 Tage Regelung ist also aufgehoben). Die Beurteilung erfolgt im Einzelfall. Unter Regelfall ist ein „gewöhnlicher“ Winter mit durchschnittlicher Dauer und durchschnittlichen Schneeverhältnissen zu verstehen. Auch die Lage des Schigebietes (ob schneereich oder weniger schneereich) kann im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung ein maßgebliches Kriterium zur Beurteilung des Vorliegens einer  vorübergehenden und gelegentlichen Dienstleistungserbringung sein.

3.) Daß der Ausflugsverkehr nur vorübergehend und gelegentlich erfolgen darf, gilt nicht für auswärtige Schischulen, die ihren Standort in einem zusammenhängenden, die Landesgrenze überschreitenden Schigebiet haben. Sie haben keine zeitliche Beschränkung bei der Durchführung des Ausflugsverkehr zu beachten.

 

4.) Jede auswärtige Skischule hat nach wie vor die erstmalige Erteilung von Schiunterricht beim VSLV anzuzeigen. Bei der Anzeige einer Lehrkraft bzw. eines  Praktikanten, der zum ersten Mal im Land verwendet werd, sind die  Nachweise der fachlichen Befähigung anzuschließen. Die Anzeige  ist jährlich zu erneuern, wenn beabsichtigt wird, nicht nur innerhalb eines Jahres ab Einlangen der ersten Anzeige Schiunterricht nach Abs. 1 zu erteilen. Wird eine Lehrkraft oder ein Praktikant neuerlich angezeigt, sind Nachweise  nur dann anzuschließen, wenn sich hinsichtlich der nachzuweisenden Umstände eine wesentliche Änderung ergeben hat.

 

5.) Der Ausflugsverkehr von Vorarlberger Skischulen innerhalb des Landes ist nicht mehr wie früher auf gelegentlich beschränkt, sie dürfen auch außerhalb des Standorts Schüler anwerben und aufnehmen.

 

6.) Die Dienstleistungsrichtlinie der EU wurde am 12. Dezember 2006 veröffentlicht und trat am Tag danach in Kraft. Die Mitgliedstaaten waren dazu verpflichtet die Richtlinie bis spätestens dem 28. Dezember 2009 in Bundes- und Landesrecht umzusetzen. Seit dem 12.12.2006 war spätestens klar,  daß die 14/28 Tage Regelung sowie die Aufnahme von Schülern durch auswärtige Dienstleister fallen wird.

 

Vorarlberger Skischulgesetz

Novelle und Erläuternde Bemerkungen zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie ( Konvolut, Bemerkungen zum Skischulgesetz sind auf Seite 5 und 9 zu finden)

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Kommentare (8)
8 Dienstag, den 08. Februar 2011 um 04:52 Uhr
Olaf H.
Wird es nicht endlich Zeit die Skischulen zu einem interessanten Arbeitgeber zu machen? Es wird immer nur darüber diskutiert, wie man sich selbstständig machen kann. Klar, der Skilehrer macht netto zwischen 35.- bis 55.- Euro am Tag, in einigen Skischulen gibt es für Skiführer einen Bonus, dann sind es 100.- Euro - immerhin ein Drittel von dem, was der Kunde zahlt.

In jedem anderem Betrieb, zahlt der Arbeitgeber die Ausbildung. Die Skischule macht dies nicht. Es gibt auch keine Karriereplanung. Wie will man so gegen die normalen Berufe konkurrieren. Die Folgen erleben wir im Moment.
7 Sonntag, den 06. Februar 2011 um 21:04 Uhr
shortly without von delay
Verfassungs- und Europarechtliche Schranken für die Festlegung gesetzlicher Berufsbilder im Schischulrecht.

Interessanter link:

http://othes.univie.ac.at/5467/
6 Sonntag, den 06. Februar 2011 um 00:04 Uhr
gg
In Salzburg gibt es fast nur mehr Anwärter, immer weniger österreichische Skilehrer, Fortgeschrittene Erwachsen sind drastisch zurückgegangen, die Saisonspitzen werden stärker, extrem viele Skilehrer aus dem EU Ausland die selbständig unterrichten, ob sie bei SBSSV angemeldet wie es das Gesetz verlangt ist nicht nachvollziehbar. Der Großteil vermutlich nicht. Landwirte arbeiten kaum mehr in den Skischulen, der Großteil der Skilehrer arbeitet nur für ein paar Wochen und dann nie wieder, Eigenkönnen der Skilehreranwärter größtenteils beschämend. Anwärterkurs auf Englisch obwohl er offiziell auf Deutsch sein sollte.

Das Ergebnis des Weitblicks der Salzburger Skischulmafiosi die sich der Unterstützung der Politik sicher sein können. Gegenwehr der Skilehrer : Null ... Warum ? Weil die meisten Skilehrer nur ein paar Wochen arbeiten, dann nie wieder in Ihrem Leben. Die Staatlichen kuschen ... warum .. ? weil sie Angst haben Ihren Job als Ausbildner oder Chefskilehrer zu verliehren. Demokratie in der SBSSV .. Null...
Nicht einmal der Obmann darf von den Mitgliedern gewählt werden sondern ausschließlich von Skischulleitern.

Die Salzburger haben aufgegeben ... schon vor langer Zeit.. jegliche Opposition wurde ruhiggestellt. Gier regiert. Die jungen Salzburger wollen nicht mehr Skilehrer werden .... aber dafür gibt es viele Förderbänder .. und Sammelplätze .. Bravo
5 Mittwoch, den 02. Februar 2011 um 21:51 Uhr
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Mich würde interessieren, wie es in anderen Schischulen derzeit aussieht. Könnten wir hier dazu einige Meinungen aus den anderen Bundesländern kriegen?
4 Mittwoch, den 02. Februar 2011 um 17:03 Uhr
shortly without von delay
@F.J

Nicht nur die Staatlichen kommen abhanden, hier am Arlberg haben wir sogar im Jännerloch nicht genügend SL - egal welcher Ausbildungsgrad. Und obwohl es welche geben würden die gerade Stempeln, weigern sie sich in Lech zu arbeiten. Das AMS kann auch niemand zwingen hier zu arbeiten, dazu sind die Umstände zu schlecht.

Weit haben es die Schischulleiter gebracht. Die eigene Gier über die harmonische Weiterführung einer Traditions-Schischule gestellt. Die Gäste haben jetzt schon die Schnauze voll. Welches Chaos wird erst der Februar bringen? Interessanterweise findet man es gut, daß viele Gäste keinen Sl bekommen können. "Denn dann endlich sei die Hotelerie gefordert." Super Einstellung, kann man nur sagen.

Na ja, jede Krise hat noch was zur Säuberung beigetragen. Hier gehört gewaltig ausgemistet. Und die Hotelerie sollte die Einführung der Einmannschischule fördern.
3 Freitag, den 14. Januar 2011 um 18:48 Uhr
JJ
Nichts spricht dagegen - die Vorarlberger Unternehmerprüfung wird auch noch (bis zur nächsten Novelle des Tir. Skischulgesetes) anerkannt. In 3 Monaten kann schon sein, daß nur mehr die Tiroler Unternehmerprüfung gilt.
2 Donnerstag, den 13. Januar 2011 um 19:48 Uhr
Jens B.
Das sieht so aus, wie manche Grafiken in den Geschäftsberichten der Banken. Tirol ist das erste Land, in dem die Einmannskischule in Österreich existiert. Ich denke, die anderen Länder warten und entscheiden nach den ersten Erfahrungen. Im Vorarlberg wurden die Gesellschafter als letztes abgeschafft und in diesem Jahr die meisten selbständigen Skilehrer nun angestellt. Teilweise mit Verdienstausfällen von 2/3. Skiführer arbeiten zum Teil für 55.- Euro pro Tag netto.

Die Not in Titol war grösser - dort war man früher angestellt und es gab ein paar starke Kämpfer. Mut alle denen, die sich in ihrem Land durchsetzen müssen. Auf der anderen Seit, was spricht dagegen, die Einmannskischule in Tirol zu gründen und im Vorarlberg zu unterrichten.
1 Sonntag, den 09. Januar 2011 um 23:20 Uhr
F.J.
Die Karte spricht für sich. Wie sinnvoll ist es einen jahrelangen Rechtsstreit mit der VGKK zu beginnen wenn ein Gesetzesänderung die selbständigen Unterricht erlaubt alles klar machen kann ? In der Zwischenzeit würden dem Arlberg die staatlichen Skilehrer abhanden kommen.

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