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| Freitag, den 26. Februar 2010 um 16:51 Uhr | |
Skischulmonopol gefallenEs ist soweit, das erste Bundesland hat die Skischulkonzession aus dem Gesetz entfernt.Jeder Staatliche Skilehrer/Snowboardlehrer darf in Wien selbstständig und bewilligungsfrei unterrichten. Dies gilt auch für den Landesskilehrer und Absolventes des Grundkurses der Landesskilehrerausbildung im Umfang ihrer Lehrberechtigung. Es ist weder eine Skischulbewilligung noch eine anderweitige Bewilligung erforderlich. Hier ein Auszug aus dem Gesetz :
Auf den ersten Blick wirkt die Wiener Regelung sehr liberal, da sie nicht nur, dem Staatlichen Skilehrer die selbständige Berufsausübung ermöglicht, sondern auch dem Landesskilehrer bzw. Absolventen des Grundkurses des Landesskilehrerprüfung.
Zuständige Behörde in Wien ist die Magistratsabteilung 51, das Sportamt Wien Das Magistrat kann und darf keine Bewilligungen ausstellen da das Gesetz keine Bewilligung mehr kennt. Auch Bestätigungen daß einem die Berufsausübung in Wien nicht untersagt ist werden nicht ausgestellt. Eine solche Bestätigung wäre aber notwendig, falls ein in Wien zum Skiunterricht niedergelassener Skilehrer in anderen Staaten im Rahmen des Ausflugsverkehr (vorübergehende Dienstleistungserbringung) tätig werden will.... Ein Wiener Skilehrer muß irgendwie nachweisen, daß er rechtmäßig zum Skiunterricht in Wien niedergelassen ist, falls er im Rahmen des Ausflugsverkehr (vorübergehende Dienstleistungserbringung) in anderen Bundesländern tätig werden will. Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend definierte die Anforderung an eine solche Bestätigung in seiner Stellungnahme anläßlich der Begutachtung des Salzburger Berufsanerkennungsgesetz (S.BAG). Zur Auslegung des Begriffs der rechtmäßigen Niederlassung ist auszuführen, dass nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs eine für den Antragssteller günstigere Auslegung zu wählen ist. Es wird daher seitens des BMWFJ die Ansicht vertreten, dass im Rahmen der Bescheinigung über die rechtmäßige Niederlassung nur eine Bescheinigung über das Recht zur Ausübung des Berufs, nicht aber die Bescheinigung der tatsächlichen Ausübung verlangt werden darf (siehe etwa auch Benutzerleitfaden der Europäischen Kommission, Frage 15, abrufbar unter: Diese Definition wurde seitens der Salzburger Landesregierung auch so umgesetzt. Es bietet sich an, daß "freiberufliche Skilehrer" wie die Wiener Skilehrer, mit den klassischen Skischulen, auch in anderen Bundeslandern zusammenarbeiten - insbesonders im Bereich Privatunterricht. In Anbetracht der nunmehr extremen Saisonspitzen könnte dies durchaus für die klassische Skischule finanzielle Vorteile bringen. Das unternehmerische Risiko würde geteilt werden. Das Wiener Schischulgesetz zum Nachlesen : Bitte hier klicken Teile diesen Artikel mit deinen Freunden auf :
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Zu deinen Fragen im Einzelnen :
1.) ist es richtig, dass ich ganz offiziell hier in wien (weil “in landeslehrerausbildung”) personen unterrichten darf?
Ja das ist richtig - Allerdings nur mit der Beschränkung, jene Könnenstufen zu unterrichten für die du die Ausbildung hast.
2.)muss ich mich anmelden oder eine firma gründen oder wie funktioniert das rechtliche und wo kann ich das nachlesen?
Es wäre günstig wenn du dich beim Magistrat erkundigst, ob deine salzburger Ausbildung in Wien anerkannt wird. Es ist davon auszugehen, daß sie anerkannt wird, allerdings ist eventuell nötigt dies vom Magistrat offiziell bestätigen zu lassen. Kontakt :
Mag. Werner Hlawatsch
01 4000 51 131
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Du mußt deine Tätigkeit beim Finanzamt melden bzw. Steuernummer beantragen. Du mußt deine Tätigkeit bei der SVA melden, falls du allerdings unter rund 4000.- EUR selbständigen Einkommen bleibst bist du nicht pflichtversichert bei der SVA. Hier genau bei der SVA nachfragen - am besten schriftlich.
Da du vermutlich deinen Hauptwohnsitz in Wien hast sind die Wiener Ämter bzw Landesstellen zuständig.
Du mußt keine Firma gründen und (kannst) auch kein Gewerbe anmelden da Skiunterricht nicht unter die Gewerbeordnung fällt.Dein " Titel" ist "Neuer Selbständiger", du bist Einzeluntermehmer. Du mußt in Zukunft eine Einkommensteuererklärung machen. ( 1x jährlich)
Hier ein Link zu den Wiener Finanzämtern :
http://dienststellen.bmf.gv.at/ListDst_Show.asp?InfoTyp=ListDst&DisTyp=FA&bld=W&bez=&plz=&ort=
Hier der Link zur SVA :
SVA - Landesstelle Wien
Wiedner Hauptstraße 84-86
1051 Wien
Telefon: 05 08 08-0
Telefax: 05 08 08-4400
Link : http://esv-sva.sozvers.at/portal27/portal/svaportal/services/servicesWindow?action=2&p_menuid=7124&p_tabid=6
3) kann ich zu einem hotel gehen und fragen ob sie für ihre gäste einen skilehrer anbieten wollen – also mich?
Meines Erachtens kannst nur du diese Leistung anbieten - das Hotel kann deine Prospekte auflegen oder in anderer Form darauf hinweisen.
4) stellt mich das hotel quasi an oder kann/muss ich, dass dennoch selbständig ausüben??
Eine schwierige Frage - mein Erachtens kann dich das Hotel nicht anstellen außer es ist ein Einzelunternehmer der selbst eine Skilehrerausbildung hat.
5.) darf ich dann mit diesen gästen auf den schneeberg oder in ein anderes bundesland fahren und diese dort unterrichten, weil schnee in wien eher schlecht ist?
Falls du im Rahmen des Ausflugsverkehrs diese Tätigkeit in Niederösterreich ausüben willst, mußt du dies laut NÖ Sportgesetz beim Skischulleiter des betreffenden Skigebiets melden.
In anderen Bundesländern kann es deutlich komplizierter werden. Sehr oft ist eine Anzeige beim jeweiligen Berufskilehrerverband zu machen bzw. bei der Landesregierung. In Salzburg wird es definitiv nicht möglich sein, da du dort zumindest Staatlicher sein mußt, sofern du als Einzelperson Unterricht erteilen willst.
6.) brauch ich eine spezielle versicherung falls den gästen etwas passiert und ansprüche gestellt werden oder reicht eine normale rechtsschutzversicherung die den beruf inkludiert – muss dann der beruf nicht angemeldet sein?
Es besteht in Wien keine gesetzliche Verpflichtung eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Dies ist aber sehr zu empfehlen.
Eine Rechtschutzversicherung alleine schützt dich nicht vor der Erfüllung von Schadensersatzforderungen, sie übernimmt im Regelfall nur Proßzesskosten. Dies wäre mit deinem Versicherungsvertreter zu besprechen.
Als Salzburger bist du diesbezüglich allerdings begünstigt. Der Salzburger Verband hat für alle Mitglieder ein Versicherungspaket abgeschlossen. Die enthält eine Berufshaftpflicht mit örtlichen Geltungsraum Europa. Deckungssumme rund 700.000.- EUR. Ist ist auch eine kleine Rechtsschutz und Unfallversicherung inkludiert. Sie ist nur gültig ab Bezahlen des Mitgliedsbeitrags bis zum 31.Mai wenn ich mich richtig erinnere. Vor 5 Jahren wurde klar von Hrn.Schwaiger (UNIQUA) erklärt, daß dieses Paket auch für selbständige Tätigkeit gültig ist.
Falls noch die gleiche Polizze gültig ist, müßte auch in deinem Falls, also als Selbständiger, Versicherungsschutz bestehen. Diesbezüglich sollte man beim SBSSV bzw.der UNIQUA nachfragen und die Polizze überprüfen.
ist es richtig, dass ich ganz offiziell hier in wien (weil “in landeslehrerausbildung”) personen unterrichten darf?
muss ich mich anmelden oder eine firma gründen oder wie funktioniert das rechtliche und wo kann ich das nachlesen?
kann ich zu einem hotel gehen und fragen ob sie für ihre gäste einen skilehrer anbieten wollen – also mich? –> stellt mich das hotel quasi an oder kann/muss ich, dass dennoch selbständig ausüben??
darf ich dann mit diesen gästen auf den schneeberg oder in ein anderes bundesland fahren und diese dort unterrichten, weil schnee in wien eher schlecht ist?
brauch ich eine spezielle versicherung falls den gästen etwas passiert und ansprüche gestellt werden oder reicht eine normale rechtsschutzversicherung die den beruf inkludiert – muss dann der beruf nicht angemeldet sein?
das wars fürs erste, wäre ganz super wenn ihr euch die mühe macht mir das zu beantworten, danke vielmals.
pulverschnee und sonnenschein
chris
Alle haben so ihre Probleme, deine waren die € 1.1 Millionen illegal einbehaltene Gewinnauszahlungen die du deinen Gesellschaftern der Schischule Arlberg wieder zurückzahlen musstest. Wie man hört hast du nicht einmal die gesamten Gewinne von 2008 ausbezahlt, du musst ja einen sehr guten Steuerberater haben und sehr gutmütige Gesellschafter!! Hier im Osten wären wir mit dir abgefahren. Wer im Glashaus sitzt soll nicht mit Steinen werfen. In einiger Zeit kommt noch etwas sehr interessantes auf dich zu. Viel Spass beim weiter die Gesellschafter hinters Licht führen Herr Walter
Ich bitte Euch! Seid^s doch nit so kleinlich und beflegelt euch bitte woanders.
Hier geht^s um die Schilehrer, deren Zukunft und vor allem eine starke Interessens-Vertretung.
Es ist doch schon peinlich, wie ihr eure privaten "Unstimmigkeiten" hier herein bringen wollt!
Wir erwarten von euch konstruktive Kommentare (für die Schilehrer und die IGSSÖ),
bekriegen könnt ihr euch im Cafehaus!
LinK: http://www.tt.com/csp/cms/sites/tt/Tirol/483981-2/tirols-skischulgesetz-gekippt.csp
irgendwie habe ich das gefühl, dass wir bald ziemlich viel lachen werden... http://derstandard.at/1268700727723/Finale-Saison-Gedanken-Bitte-laecheln
das emotionslose vakuum kriegt überall arge löcher, ich glaube es geht echt was los.
keep on!
nic
Es braucht sicher eine interim Lösung und eine Lösung für alle Bundesländer.
Eine Aktion auf der Interski durchzuführen ist eine gute Idee - der Schuss darf aber nicht nach hinten losgehen und all die Energie die hier investiert worden ist, zu Nichte machen.
Wie ich gehört habe, wird der heutige Anwärter bald aus dem Programm gestichen und in die EU Norm eingeeicht - wer weiss hier mehr?
weil du hier mit "das skischulmonopol ist gefallen" titelst, ein paar gedanken...
es ist schon eine weile her als ein zäher kampf gegen den fall des monopols geführt wurde und letztendlich ist es ein kampf der niemanden wirklich stärker gemacht hat. und obwohl das "monopol" sozusagen vor jahren schon gefallen ist und einige sehr verwundet aus dem kampf gingen, scheint es, dass nun immer noch schlachten auszutragen sind. das ist schade, denn zeit und energie könnten wahrlich besser genutzt werden.
als monopolbefreite "wahlwienerin" könnte ich mir jetzt natürlich jedes engagement und jede zeile sparen - denn ich darf jetzt unterrichten und mit der rückendeckung des gesamten gesetztes-wirrwar der länder und der einhaltung aller regeln bin ich theoretisch in vielerlei hinsicht frei zu tun was mir wichtig ist (und in der praxis pfeife ich ohenhin schon längst auf alles, was mir verbietet meinen beruf auszuüben!)
!aber!
nicht jeder kann sich in wien niederlassen und dort am finanzamt seine tätigkeit anmelden und weil es mir ein anliegen ist, dass alle die sich gerne ihre arbeitsumgebung selbst gestalten wollen, sich auch frei fühlen können, möchte ich was tun. im zusammenhang mit diesem beitrag über wien kann ich gerne fragen beantworten. ich habe mich einigermassen mit der sache auseinandergesetzt und bin seit zehn jahren in wien zu hause somit kenne mich auf dem "weana omtsweg" halbwegs aus. meine email für eventuelle fragen ski[at]kunstpiste.com
und noch etwas - es tut sich was, wichtig ist dass viele gemeinsam erkennen was sich bewegt und vor allem was eine gruppe bewegen kann...
cu
zu organisieren das wie ich gehört habe e schon organisiert wird .wollen dies die herren oder fügen sie sich nun endlich.den arlbergern muss man die dankbarkeit beim skikongress zeigen und danke sagen was sie dem skilehrerwesen in tirol mit ihrem super präsidenten richard walter zu fall gebracht haben.ich würde eine gross demo am arlberg 2011 nur begrüssen um dem unfrieden was dieser herr walter getan hat kundtun,dies ist aber e schon im gange.na dann auf einen schönen interskikongress am arlberg 2011.wir sehen uns dort mit tollen transparenten.grüsse emil
die intersiert des gar nit.weil mir anscheinend wia beim stalin in am landl dohaom sein,die politiker die sein immer do wo ma si nit braucht gite nacht tirol.
Sport ist lt. Verfassung Ländersache - Skilehrerwesen gilt als Sport.
Dementsprechend wird das Skilehrerwesen durch Landesgesetze geregelt - jedes Bundesland kann völlig eigenständig sein Gesetz gestalten.
Wenn also ein Bundesland will, daß auch Anwärter selbstständig arbeiten können, dürfen sie das so bestimmen.
Unserer Meinung ist der Staatliche mit einer Meisterprüfung vergleichbar, und sollte Voraussetzung für selbstständige Unterrichtserteilung sein.
In den meisten Bundesländern wird diese Berechtigung allerdings an Sammelplatz und Büro gekoppelt. Von Skiführer, Unternehmerprüfung und Nachweis der Fortbildung kann z.B. in Salzburg abgesehen werden.
Hier werden Sammelplatz und Büro gesetzlich höher bewertet als die fachlichen Voraussetzungen.
Es gibt kein Bundesgesetz das den Skischulgesetzen direkt übergeordnet ist.
Der selbstständige Anwärter/Landes/Staatliche ist selbst haftbar - eine Berufhaftpflicht würde sich empfehlen.
Laut Gesetz darf nur der Staatliche unterrichten!
Wie sieht das mit der Haftung aus?
In den meisten anderen Berufen wird auch eine Meisterprüfung vorgeschrieben,um selbstständig zu Arbeiten?
Medulin
Es stellt sich bei jeder neuen Regelung die Frage : Was wird sie bewirken?
In Wien darf schon der Anwärter selbstständig unterrichten.
Wie wird sich das Skilehrerwesen entwickeln falls in den anderen Bundesländern dieselbe Regelung eingeführt wird?
Die Motivation des Nachwuchses eine höhere Ausbildung anzustreben wird stark zurückgehen.
Weder der Landes noch der Staatliche scheint dann noch erstrebenswert.
Wir wollen eine Steigerung der Qualität - wir wollen mehr staatliche Skilehrer.
Falls ein junger Skilehrer die Aussicht hat, daß er als Staatlicher einen ordentlichen Verdienst hat, wird er motiviert sein diese schwierige Ausbildung durchzuziehen.
Staatliche Skilehrer brauchen sich doch keine sorgen machen.
Es wird ihnen niemals ein Landes etwas vom Brot nehmen(Speziel in Wien;-)!
Die Staatliche Ausbildung ist viel höher anzusetzen und sollten doch deshalb auch bessere Qualität bringen.
Oder?
Also bitte Admin, keine Angst von denen die doch eh durch die Ausbildung schlechtere Skilehrer sind.
Die LS werden euch nichts vom Brot nehmen, speziell wenn in Zukunft auch in den anderen Bundesländern jeder LS sein Süppchen kochen könnte.
Mfg. Heinrich
Die Länder werden weiter ihre Süpplein kochen, wen kümmert schon die EU, oder gar die Bundesverfassung?
Solange die Skilehrer wie Schafe sind, die sich nicht getrauen den Kopf zu heben und über den Zaun hinauszustrecken, solange wird da nichts geschehen.
Es braucht sich keiner der Hoffnung hingeben, die Politik oder Verwaltung würde von selber auch nur irgendwie tätig, und wenn, dann höchstens im konträren Sinne, um ja wenig(keine) Reibungspunkte aufkommen zu lassen!
Wenn, dann können nur die Skilehrer, einzeln, in Gruppen oder als Verein etwas erreichen!
Mundl
P.S.:
Vergiss den ÖSSV, der wird sich ja nicht selber den (goldenen) Ast absägen, auf dem er sitzt!