Gibt es Formulare für den Antrag ?

 

Das Formular ist sowohl für Ein-Mann-Skischulen als auch für Skischulen mit Angestellten geeignet. Für den Antrag bezüglich einer Ein-Mann-Skischule sind weder Sammelplatz noch Büro erforderlich, dementsprechend können auch die Lagepläne für Schischulbüro und Sammelplatz sowie Nachweise über das Verfügungsrecht betreffend Schischulbüro und Sammelplatz entfallen.

Wo reicht man den Antrag ein ?

Bei der Gewerbeabteilung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ( BH). Die Zuständigkeit richtet sich nach deinem Wohnsitz. Der Antrag ist schriftlich einzubringen, manche BHs akzeptieren auch eine Übermittlung per email.

Liste der Tiroler Bezirkshauptmannschaften

Wenn du keinen Wohnsitz in Tirol hast,  ist der Antrag bei der BH Innsbruck zu stellen.

Link zur zuständigen Abteilung der BH Innsbruck

Welche Prüfungen muß ich nachweisen ?

Befähigung für Voll-Schischulbewilligung ( d.h. Ski, Snowboard und Langlauf ):

Zeugnisse über die erfolgreiche Ablegung der Diplomschilehrerprüfung, Schiführerprüfung, Snowboardlehrerprüfung, Langlauflehrerprüfung und Unternehmerprüfung

Befähigung für Sparte „Alpiner Schilauf“:

Zeugnisse über die erfolgreiche Ablegung der Diplomschilehrerprüfung, Schiführerprüfung und Unternehmerprüfung

Befähigung für Sparte „Snowboard“:

Zeugnisse über die erfolgreiche Ablegung der Diplomsnowboardlehrerprüfung, Snowboardführerprüfung und Unternehmerprüfung

Diplomsnowboardlehrerprüfungen die beim Tiroler Skilererverband vor dem 1.10.2010 abgelegt worden sind, mussen offiziell bei der zuständigen BH anerkannt werden. Dies ist nur bis spätestens 30.09.2012 möglich. Zuständige Stelle ist die jeweilige BH (Liste der Tiroler Bezirkshauptmannschaften).     Hier zum Downloaddes Formulars

Dies ist deswegen notwendig da die Diplomsnowboardlehrerprüfungen des TSLV vor dem 1.10.2010 keine gesetzliche Deckung hatten.

Diplomsnowboardlehrerprüfungen die bei einem anderen  Skilererverband ( Vorarlberg ) abgelegt worden sind, werden nun auch anerkannt. Es ist dasselbe oben angegebene Formular zu verwenden. Auch diese Diplomsnowboardlehrerprüfungen müssen bei der zuständigen BH bis spätesten 30.09.2012 zur Anerkennung eingereicht werden. Zuständige Stelle ist die jeweilige BH.  (Liste der Tiroler Bezirkshauptmannschaften)

Die Ausbildung zum staatlichen Snowboardlehrer und/oder Snowboardführer wird als Diplomsnowboardlehrer im Sinne des Tiroler Skischulgesetzes anerkannt. Voraussetzung ist allerdings, daß zusätzlich entweder :

a) am Gegenstand „Einführung in das alpine Schilaufen“ im Ausbildungslehrgang für die Diplomsnowboardlehrerprüfung (ohne Prüfung) teilgenommen wurde.

oder b) an einem Ausbildungslehrgang für Schilehreranwärter ( die Prüfung muß nicht abgelegt werden) teilgenommen wurde.

Zuständige Stelle wäre dem Gesetz nach die Landesregierung ( bitte anfragen unter : sport@tirol.gv.at )

Dies wurde uns am 23.02.2011 von Mag. Dr. Christoph Höbenreich vom Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Sport bestätigt – dem TSLV wurde dies ebenfalls zur Kenntnis gebracht.

Befähigung für Sparte „Langlauf“:

Zeugnisse über die erfolgreiche Ablegung der Diplomlanglauflehrerprüfung und der Unternehmerprüfung

Befähigung für Sparten „Alpiner Schilauf“ und „Snowboard“:

Zeugnisse über die erfolgreiche Ablegung der Diplomschilehrerprüfung, Schiführerprüfung, Snowboardlehrerprüfung und Unternehmerprüfung

Befähigung für Sparten „Alpiner Schilauf“ und „Langlauf“:

Zeugnisse über die erfolgreiche Ablegung der Diplomschilehrerprüfung, Schiführerprüfung, Langlauflehrerprüfung und Unternehmerprüfung

Befähigung für Sparten „Snowboard“ und „Langlauf“:

Zeugnisse über die erfolgreiche Ablegung der Diplomsnowboardlehrerprüfung, Snowboardführerprüfung, Langlauflehrerprüfung und Unternehmerprüfung

Ich habe meine Unternehmerprüfung nicht in Tirol gemacht, gilt sie trotzdem ?

Falls du deine Unternehmerprüfung  nicht in Tirol gemacht hast mußt du sie offiziell anerkennen lassen. Der diesbezügliche Antrag  ist ebenfalls bei der BH zu stellen, nicht beim Tiroler Skilehrerverband. Du mußt damit rechnen, daß nur Teile deiner Unternehmerprüfung anerkannt werden. Die verbleibenden Fächer müssen im Rahmen des Vorbreitungskurses auf die Tiroler Unternehmerprüfung besucht, und anschließend die Prüfung abgelegt werden. Kurs und Prüfung finden nur einmal im Jahr statt, erfahrungsgemäß im September oder Oktober. Um an Kurs und  Prüfung teilnehmen zu dürfen, müsssen bereits alle anderen fachlichen Vorraussetzungen für Skischulbewilligung gegeben sein – also alle Prüfungen und gegebenenfalls Fortbildungen müssen bereits offiziell bei der BH anerkannt worden sein. Auch der Praxisnachweis muß schon erbracht werden (siehe  nächster Punkt).  Hier der Link zum Antrag

Welche Nachweise betreff meiner Befähigung muß ich noch erbringen ?

A )  Nachweise über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen – nur erforderlich, wenn die Prüfungen länger als fünf Jahre zurückliegen

Falls du deine Fortbildung nicht in Tirol gemacht hast mußt du sie offiziell anerkennen lassen. Der diesbezügliche Antrag  ist ebenfalls bei der BH zu stellen, nicht beim Tiroler Skilehrerverband.

B )  Bestätigung des Tiroler Schilehrerverbandes über eine mindestens fünfundzwanzigwöchige Tätigkeit als Diplomschilehrer (bei Spartenschischulen alternativ der jeweiligen Sparte entsprechend) an einer inländischen Schischule oder an einer Sportanstalt

Diese Bestätigung kann nur der Tiroler Skilehrerverband austellen. Dies gilt auch wenn du bisher nur in anderen Bundesländern tätig warst. Dazu schickt du dem TSLV entweder eine Versicherungszeitenbestätigung der Krankenkasse oder eine Bestätigung deines Skischulleiters bzw. Verbandes. Bei der Gelegenheit kannst du dem Verband auch das Neufög formular zur Bestätigung schicken. ( mehr zum Neufög weiter unten)

Tiroler Schilehrerverband.
A-6020 Innsbruck, Anichstraße 29
++43 (0) 512/586070
++43 (0) 512/586070-15
info@snowsporttirol.at
Internet: http://www.snowsporttirol.at/ 

Weitere Benötigte Dokumente :

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Nachweis der Unionsbürgerschaft
  • Strafregisterbescheinigung (nicht älter als 3 Monate und in Original)
  • ärztliches Zeugnis über körperliche u. geistige Eignung (nicht älter als 3 Monate)
  • Meldebestätigung (Nachweis des Hauptwohnsitzes)
  • Befähigungsnachweis (siehe oben)
  • Nachweis über Haftpflichtversicherung (nicht älter als 3 Monate; 6 Mio Euro Mindestversicherungssumme)
  • 2 Passbilder

Wo kann ich eine günstige Haftpflichversicherung abschließen ?

Für alle Mitglieder der IGSSÖ gibt es die speziell für Einmannskischulen zugeschnittene Berufshaftpflichtversicherung .  Es gibt Die BHV im Paket mit der Rechtsschutzversicherung und der Notfallhotline . Preis : 100.- Euro

Was ist Neufög ?

Neufög steht für Neugründungs-Förderungsgesetz. Neugründungen werden finanziell gefördert insofern daß Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben nicht zu bezahlen sind. Die Landesabgaben sind allerdings zu entrichten.

Trotzdem kann man einiges Geld sparen wenn man das Neufög Formular ausfüllt und dem Antrag beifügt. Dieses Neufög Formular muß zuvor von deiner gesetzlichen Interessenvertretung, also dem Tiroler Skilehrerverband  unterschrieben werden.

Download Neufög Formular

Was wird mich die Skischulbewilligung kosten ?

Die Verwaltungsabgabe des Landes Tirol für Skischulbewilligung beläuft sich einmalig auf 90.- Euro.

Falls du auch eine deiner Prüfungen anerkennen lassen mußt, sind mit weiteren 45 .- Euro zu rechnen.

Wenn du das Neufög Formular nicht beilegst, mußt du zusätzlich einiges an Stempelgebühren bezahlen :

43,60 für den Antrag

ca. 100,80 für Zeugnisse und Beilagen

77,00 für Stempelgebühr für die Erteilung der Skischulbewilligung

13,20 Stempelgebühr für den Skischulinhaberausweis

 

Welche weiteren Kosten kommen auf mich zu ?

A ) Der Mitgliedsbeitrag beim TSLV also 74 .- Euro;  er setzt sich zusammen aus  56.- Euro Diplomskilehrerbeitrag und 18.- Euro Skischulleiterbeitrag. ( Stand 2011 – der Beitrag wird laufend der Inflation angepasst )

B ) Tourismusförderungsbeitrag des Landes Tirol – der Beitrag ist umsatzabhängig und abhängig von deiner Gemeinde.

Für Kleinunternehmer ( Umsätze unter 30 000.-) ist der Mindestbeitrag zu entrichten.

Er variiert zwischen 38.- und 54 .- Euro für die Betragsgruppe I ( Skischulen gelten als beitragsgruppe I )

Beide Beiträge sind jährlich zu entrichten.