Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung (BHV)?

Eine  Berufshaftpflichtversicherung sichert den Skilehrer gegen Schadensersatzforderungen ab.

Schadensersatzforderungen können dann gestellt werden, falls auf Grund von Fehl-Behandlungen, Fehl-Einweisungen und oder möglichen Fehl-Verhalten des Skilehrers Schadenersatz verlangt wird.

Versichert werden Personenschäden ( z.B.: Verletzungen) aber auch Sachschäden und Vermögenschäden die  im Zusammenhang mit Personenschäden stehen. Reine Sachschäden und reine Vermögenschäden die nicht in Zusammenhang mit Personenschäden stehen, sind nicht bei allen Berufshaftpflichtversicherungen miteingeschlossen. Die IGSSÖ Berufshaftpflichtversicherung bietet diesen Schutz.

Hohe Schadenersatzansprüche sind keine Seltenheit mehr, ein solche finanzielle Verpflichtung kann für den Skilehrer existenzgefährdend sein. Hier deckt die Berufs-Haftpflichtversicherung  bis zur Deckungssumme den Schaden, oder weist den Schadensersatzanspruch  für ihn ab, so dass sein Privatvermögen nicht angetastet werden muß. Die Berufshaftpflicht deckt keine Schäden die vorsätzlich (absichtlich) verursacht wurden.

Was ist eine Berufshaftpflichtvericherung nicht ?

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist nur im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs gültig, also nicht in der Freizeit. Wenn ein Skilehrer in seiner Freizeit beim Skilauf jemand anderen schädigt, ist die Berufshaftpflichtversicherung nicht zuständig. Schadensersatzforderungen die auf Grund eines Unfalles in der Freizeit gestellt werden, werden von einer Privathaftpflicht gedeckt. (z.B.: ÖSV-Haftpflicht, DSV-Versicherung, oft auch Haushaltsversicherung))

Eine Berufshaftpflicht übernimmt keine Kosten die dem Skilehrer entstehen wenn er selbst persönlich zu Schaden kommt, wie z.B.: Bergungskosten, Krankengeld, Taggeld,  Zahlung bei Tod, Invalidität. Hiefür benötigt man eine Unfallversicherung.

Ist man als Skilehrer gesetzlich verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung zu haben ?

Mit Ausnahme den Bundeslandes Wien ist für alle selbständig tätigen Skilehrer (Skischulleiter, konzessionierter Skilehrer) der Abschluß einer Berufshaftpflichtversicherung (BHV) zwingend vorgeschrieben. Salzburger Ski-oder Snowboardbegleiter sind nicht gesetzlich verpflichtet eine BHV abzuschließen. Ebenso ist ein unselbständig tätiger Skilehrer gesetzlich nicht dazu verpflichtet, da sein Dienstgeber für ihn eine BHV abschließen muß.

Schon beim Antrag auf Skischulbewilligung (auf Einmannskischule) muß eine Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Der konzessionierte Skilehrer ( Vorarlberg) muß die Berufshaftpflichtversicherung nicht beim Antrag vorweisen – die BHV wird nach Erhalt der Konzesion vom VSLV kontrolliert.

Wie hoch muß die Deckungssumme sein ?

Jedes Bundesland hat diesbezüglich andere Vorschriften. In Tirol ist die Mindestversicherungssumme 6.000.000.- EUR (NEU!!! seit 21.10.2010), in Salzburg 700.000.-; in Vorarlberg 7.000.000.-; In den anderen Bundesländern ist zwar der Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, die Höhe ist allerdings weder per Gesetz noch per Verordnung festgesetzt. Wien schreibt den Abschluß einer Haftpflichtversicherung nicht vor. In Kärnten wird eine Versicherungssumme von 2.000.000.- EUR empfohlen.

Muß ich als Einmannskischule dieselbe Deckungssumme nachweisen wie eine Skischule mit Angestellten ?

Ja

Ist man als Ski-oder Snowboardbegleiter (Salzburg) gesetzlich verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung zu haben ?

Nein, ist man nicht. Das Skibegleiterwesen ist nur mehr in Salzburg gesetzlich geregelt, eine BHV ist dort nicht vorgeschrieben. Allerdings ist der Abschluß zu empfehlen. Darüberhinaus verlangen Vermittlungsagenturen oder Reisebüros normalerweise den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung von den professionellen Dienstleistern mit denen sie zusammenarbeiten.

Ich möchte als Skilehrer/Skischule  Ausflugsverkehr in Tirol durchführen. Welche Versicherungssumme muß ich bei der Anzeige beim TSLV nachweisen ? 

6.000.000.- EUR   Laut offizieller Bestätigung des Amtes der Tiroler Landesregierung (Fr.Dr.Jungmann) ist die IGSSÖ Haftpflicht ausreichend.

Ich bin kein Österreicher,  kann ich die BHV abschließen?

Ja, kannst du, wenn du bei uns Mitglied bist und eine Konzession in Österreich hast. Konzessionen wären : Skischulkonzession Tirol ( Einmannskischule), konzessionierter Skilehrer Vorarlbergs, Salzburger Ski-oder Snowboardbegleiterkonzession.  Meldung der Tätigkeit beim Finanzamt und der SVA ist erforderlich und muss der IGSSÖ nachgewiesen werden.

Muß ich Mitglied der IGSSÖ sein um die Haftpflichtversicherung abzuschließen ?

Ja