An den Admin : Durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits‐Novelle 2012, werden zumindest die Voraussetzungen zur rechtlichen Bekämpfung einer Verfassungswidrigkeit im Verwaltungsverfahren geschaffen. Das weiss der Admin, ich kenn Ihn ja !!! wie schon öfters gesagt -jedes RECHT wird erstritten ! Bescheid abwarten und unter Hinweis auf Verfassungswidrigkeit bekämpfen – Was mich tatsächlich verwundert ist die Arroganz die hinter dem neuen Entwurf des SBG- Schischulgesetz steckt !!! Das riecht verdächtig nach Einflussnahme..XXXXX (Anm.admin: Kommentarende aus rechtlichen Gründen gelöscht)