Aussagen wie die meines Vorschreibers gehen von der Annahme aus, daß die EU Dienstleistungsrichtlinie in Österreich nicht in Kraft tritt. Nur weil in Tirol die EU Vorschriften bis jetzt grob mißachtet wurden, heißt das nicht, daß sie in 5 Jahren in Tirol nicht geltendes Recht sein werden. Die 14/28 tage Regelung wird ebenso fallen wie das Verbot der Gästeaufnahme, die EU hat die Länder diesbezüglich schon abgemahnt. Wer etwas anders glaubt lebt in einer Traumwelt – in einer nostalgischen Phantasie. Man kann nicht auf Dauer den Kopf in den Sand stecken. Jeder Jurist im ersten Semester wird bestätigen, daß EU Recht und die Österreichische Verfassung dem Landesrecht übergeordnet sind. Skischulgesetz ist Landesrecht. Wenn also das Skischulgesetz nicht dem EU recht oder der Verfassung entspricht wird es bei Beschwerde fallen. Konkurrenzschutz ist dem EU recht fremd – Das Konzept Arlberg ist das Konzept von geschützten Werkstätten – gesetzlicher Ausschluß von Konkurrenz – geschützten Werkstätten haben ihre Berechtigung bei Personengruppen die sich selbst nicht wehren können, nicht aber in der „freien Wirtschaft“. Wir sind bei der EU, Österreich hat einen Vertrag unterschrieben, auch wenn dies einigen nicht passt. Das Recht ist kein Selbstbedienungsladen wo man sich nur das nimmt was einem gerade schmeckt. Was bedeutet das für die Zukunft ? Ausländische Skischulen und einzelne Skilehrer werden in Tirol Gäste aufnehmen können ohne die 14/28 Tage Beschränkung. Das tun sie jetzt auch schon – dann aber tun sie es legal. In den Bundesländern, die eine stärkere Rechtsabteilung haben, sind die EU konformen Regelungen schon jetzt geltendes Recht. Es muß einem klar sein, daß mittlere bis grosse ausländische Reisebüros, uns im Bezug auf das Marketing deutlich vorraus sind. Hinzu kommt natürlich auch, daß sie Ihre Zielgruppe viel besser kennen und ansprechen können; in ihrer Muttersprache…. Es gibt nur einen Weg dem entgegenzutreten durch den Zwang zur Qualität – in den Skischulen muß ein höherer Anteil an Staatlichem Skilehrern arbeiten. 10-15% sind zu wenig. Da man allerding wegen der hohen Lohnnebenkosten nicht 40% eines Skischulstammes als Staatliche Skilehrer anstellen kann müssen andere Lösungen gefunden werden. Nur die Selbstständigkeit eines staatlichen Skilehrers macht ihn “ gesellschaftsfähig“, alles andere ist wieder ein nur Kuhandel mit der Krankenkasse mit der gleichen Rechtsicherheit wie das „Seefelder Modell“ ; und zwar Null. Falls es der Krankenkasse gefällt kündigt sie es wieder – Und Sie hat das Recht dazu. Selbstständig ist selbstständig. Unselbstständig ist unselbstständig. Und wenn man nochmals 2 Jahre darüber diskutiert – daran ändert sich nichts. Die Idee einen Skilehrer als echten Gesellschafter einzusetzen, der keine eigene Berechtigung hat selbstständig zu unterrichen ist vergleichbar mit folgender Kontaktanzeige : „Gesucht wird zwecks Heirat eine unschuldige Jungfrau mit reicher sexueller Erfahrung“ Unsere Stärke ist die Qualität unserer Ausbildung, diesen Vorteil sollten wir nutzen und alles dafür tun, das Erreichen des Staatlichen Skilehrer so attraktiv wie möglich zu machen. EU rechtlich kann man von ausländischen Skischulen oder Reisebüros nur das verlangen, was man auch den eigenen Skischulen abverlangt. Wenn wir es uns erlauben mit vorwiegend billigem Personal zu arbeiten erlauben wir dies auch automatisch unserer Konkurrenz aus dem Ausland. Das Umlegen des Konzepts bzw. Preisniveau der Skischule Arlberg auf andere österreichische Skischulen ist fernab jeder ökonomischen Realität. Die durchschnittliche österreichische Skischule hat zwischen 20 und 30 Skilehrer und hat an ihrem Standort ganz andere preisliche Rahmenbedingungen. Der Arlberg ist die Ausnahme, und nicht die Regel. Man kann in Gramatneusiedl nicht die Grundstückspreise von London verlangen…..