Bedingungen für selbstständige Ausübung von Handwerk in Deutschland : Ausuebungsberechtigt sind Meister. Auch Gesellen können sich künftig ohne zusätzliche Meisterprüfung in ihrem Beruf selbstständig machen, wenn sie diesen mindestens sechs Jahre ausgeübt haben und davon insgesamt vier Jahre in leitender Stellung tätig waren(Altgesellenregelung); Quelle: http://www.gruender-ratgeber.de/handwerksordnung-reformen.html Umgerechnet auf die saisonale Arbeit wären dies nach Abzug des 5 wöchigen Urlaubs : 282 Wochen der Ausübung des Berufs sowie 188 Wochen in leitender Stellung ( z.B.: Chefskilehrer) Jemand der diese Anforderungen erfüllt ist sicherlich als ausreichend qualifiziert anzusehen.