IGSSÖ-PAKET

BERUFSHAFTPFLICHT, RECHTSCHUTZ UND NOTFALL-HOTLINE

BERUFSHAFTPFLICHT

 

Deckungssummen für Personen/Sachschäden: € 15.000.000.-

Deckungssumme Vermögensschäden:  € 100.000.-

Die Deckungssumme für Personenschäden von 15.000.000.- EUR erfüllt  die Anforderung der gesetzlichen Mindestversicherungssumme aller österreichischen Bundesländer.

Schadensersatzforderungen die im Zusammenhang mit Fehlern bei der Identitätsfeststellung gestellt werden sind gedeckt.  Für Skibegleiter  (Salzburg) ist keine gesetzliche Versicherungspflicht vorgeschrieben, aber der Abschluss ist im eigenen Interesse sinnvoll und notwendig.

RECHTSSCHUTZ

 

1. Spezial-Straf-Rechtsschutz – Versicherungssumme : 300.000.-

 Was ist ein Spezial-Straf-Rechtsschutz ? – Wenn ihr geklagt werdet, werden die Anwaltskosten übernommen.

2. Schadenersatz-Rechtsschutz: Versicherungssumme: EUR 100.000,–

Was ist das ein Schadenersatz-Rechtsschutz ? – Wenn ihr während der Berufsausübung verletzt werdet könnt ihr klagen – die Anwaltskosten übernimmt die Rechtschutzversicherung

NOTFALL-HOTLINE

 

Das Kriseninterventionsteam das hinter der Notfall-Hotline steht, bietet wertvolle Hilfestellung bei schweren Unfällen (Todesfolge) an. Alarmiert wird dieses Team über die Telefonnummer 0512/3320-6767, eine Hotline, die 24 Stunden und 7 Tage die Woche besetzt ist.

Organisiert werden folgende Leistungen : Rechtsberatung, psychologische Beratung, Sachverständigentätigkeit, Pressesprecher. Die Notfall-Hotline ist nur für Skiführer eingerichtet.

Mitglieder ohne Skiführer erhalten im Notfall die gleichen Leistungen, wenden sich aber direkt an den Obmann der IGSSÖ.

DAS KLEINGEDRUCKTE (FAQ)

Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung (BHV)?

Eine  Berufshaftpflichtversicherung sichert den Skilehrer gegen Schadensersatzforderungen ab, die in Zusammenhang mit seiner Berufsausübung stehen.

Schadensersatzforderungen können dann gestellt werden, falls auf Grund von Fehl-Behandlungen, Fehl-Einweisungen und oder möglichen Fehl-Verhalten des Skilehrers von seinem Gast oder anderen Personen Schadenersatz verlangt wird.

Versichert sind durch das IGSSÖ-Paket Personenschäden ( z.B.: Verletzungen) aber auch Sachschäden und Vermögensschäden.

Hohe Schadenersatzansprüche sind keine Seltenheit mehr, ein solche finanzielle Verpflichtung kann für den Skilehrer existenzgefährdend sein. Hier deckt die Berufs-Haftpflichtversicherung  bis zur Deckungssumme den Schaden, oder weist den Schadensersatzanspruch  für ihn ab, so dass sein Privatvermögen nicht angetastet werden muß. Die Berufshaftpflicht deckt keine Schäden die vorsätzlich (absichtlich) verursacht wurden.

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist nur im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs gültig, also nicht in der Freizeit. Wenn ein Skilehrer in seiner Freizeit beim Skilauf jemand anderen schädigt, ist die Berufshaftpflichtversicherung nicht zuständig. Schadensersatzforderungen die auf Grund eines Unfalles in der Freizeit gestellt werden, werden von einer Privathaftpflicht gedeckt. (z.B.: ÖSV-Haftpflicht, DSV-Versicherung, oft auch Haushaltsversicherung)

Eine Berufshaftpflicht übernimmt keine Kosten die dem Skilehrer entstehen wenn er bei seiner beruflichen Tätigkeit selbst also persönlich zu Schaden kommt, wie z.B.: Bergungskosten, Krankengeld, Taggeld,  Zahlung bei Tod, Invalidität. Hiefür benötigt man eine Unfallversicherung die während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit gilt.

Welche Tätigkeiten sind von der BHV der IGSSÖ gedeckt ?

Versichert sind das Unterrichten, Führen und Begleiten auf Schi, Snowboard und schiähnlichen Geräten auf Basis des für das jeweilige Bundesland gültigen gesetzlichen Berechtigungsumfanges in selbständiger und unselbständiger Tätigkeit (Anm. es gibt Schilehrer, welche selbständig als auch gleichzeitig unselbständig tätig sind).  Ebenfalls versichert sind Heliskiing, Langlauf und Nebentätigkeiten wie Schneeschuhwandern, Eislaufen, Rodeln und Zipflbob.

Versichert sind diese Tätigkeiten auf und abseits der Piste, also auch Variantenfahren und Skitouren, mit der Einschränkung dass die Konzession diese Tätigkeiten ( abseits der Piste) auch gestatten muss.  Die BHV umfasst alle Tätigkeiten des Versicherungsnehmers, die seine Konzession beinhaltet, der Versicherungschutz erstreckt sich jedoch nicht auf Angestellte des Versicherungsnehmers sondern nur auf den Versicherungsnehmer selbst. Für Fels und Eistouren mit alpinem Schwierigkeitsgrad ist die Deckung nur gegeben wenn in dem Bundesland die gesetzlichen Rahmenbestimmung dies erlauben.

Skiführer die innerhalb Europas (also auch am Arlberg) als Heliskiguide tätig sein wollen, sind versichert. Versichert ist beim Heliskifahren nur die Abfahrt, nicht der Flug. Der Flug sowie das Ein-u. Aussteigen muss  von der Haftpflichtversicherung des Heli-Unternehmens gedeckt sein. Insofern ist es wichtig dass der Guide nicht als Veranstalter des Heliskiing auftritt. Flug und Guide müssen getrennt bezahlt werden, dem Gast muss klar sein dass 2 verschiedene Unternehmen beteiligt sind – der Guide ist nur für die Abfahrt verantwortlich, das Flugunternehmen nur für Flug und das Ein und Aussteigen.

Deckungssummen, Selbstbehalte, örtlicher Geltungsraum der IGSSÖ-BHV

Deckungssummen  :

Deckungssummen für Personenschäden und Sachschäden 15.000.000.- Euro   (keine Selbstbehalte)

Deckungssumme Vermögensschäden  100.000.- Euro           (Selbstbehalt 100.- Euro)

Schadensersatzforderungen die im Zusammenhang mit Fehlern bei der Identitätsfeststellung gestellt werden sind gedeckt.

Örtlicher Geltungsraum : Europa im geographischen Sinn also auch CH, Liechtenstein und Norwegen – Der Ausflugsverkehr (vorübergehende Dienstleistungserbringung) in diesen Ländern ist gedeckt. Der Versicherungsschutz umfasst auch Island, Grönland, Spitzbergen, die Kanarischen Inseln, Madeira, Zypern, die Azoren, die asiatischen Gebiete der Türkei sowie der GUS und sämtliche außereuropäische Mittelmeeranliegerstaaten.

Wer ist der Versicherer (BHV) - wer ist die Kontaktperson wenn ich weitere Fragen habe?

Versicherer ist die  Wiener Städtische.

Die IGSSÖ hat die Berufshaftpflicht über einen Makler, Herrn Horst Preininger aus Kitzbühel,  abgeschlossen. Bei weiterführenden Fragen die nicht in den FAQ beantwortet werden gibt er gerne Auskunft. Auch bei Fragen betreffend der Rechtsschutzversicherung (Zürich) wäre er zuständig. Hier sein Kontakt:

Horst Preininger
Kitz Vericherungs Makler GmbH
Jochberger Straße 129
A – 6370 Kitzbühel
+43 664 2414244
t. +43 5356 67371
Fax DW 20

 


 

Alternativ kann man auch den Obmann der IGSSÖ kontaktieren.
info@ski-instructor.at

Ist man als Skilehrer gesetzlich verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung zu haben ?

Mit Ausnahme des Bundeslandes Wien ist für alle selbständig tätigen Skilehrer (Skischulleiter, konzessionierter Skilehrer) der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (BHV) zwingend vorgeschrieben.

Salzburger Ski-oder Snowboardbegleiter sind nicht gesetzlich verpflichtet eine BHV abzuschließen. Ebenso ist ein unselbständig tätiger Skilehrer gesetzlich nicht dazu verpflichtet, da sein Dienstgeber für ihn eine BHV abschließen muß.

Schon beim Antrag auf Skischulbewilligung (Tir. Einpersonenskischule) muß der Behörde eine Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Der konzessionierte Skilehrer ( Vorarlberg) muß die Berufshaftpflichtversicherung nicht beim Antrag auf Konzession vorweisen – die BHV wird nach Erhalt der Konzession vom VSLV kontrolliert.

Wie hoch muß die Deckungssumme der BHV sein für eine Bewilligung als EPU ?

Als Einpersonenunternehmen (EPU)  muss man dieselbe Deckungssumme nachweisen wie eine Skischule mit Angestellten.

Jedes Bundesland hat diesbezüglich andere Vorschriften. In Tirol ist die Mindestversicherungssumme 6.000.000.- EUR, in Vorarlberg 7.000.000.-, Wien schreibt den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nicht zwingend vor.

Die Deckungssumme der IGSSÖ-Berufshaftpflichtversicherung  für Personenschäden und Sachschäden beläuft sich auf von 7.000.000.- EUR und erfüllt somit die Anforderung der gesetzlichen Mindestversicherungssumme aller österreichischen Bundesländer.

Salzburger Ski-oder Snowboardbegleiter sind nicht gesetzlich verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung zu haben.

Muß ich Mitglied der IGSSÖ sein um das IGSSÖ-Versicherungspaket abzuschließen ?

Ja, die Mitgliedschaft ist zwingend Voraussetzung. Wer einzahlt ohne Mitgliedschaft ist nicht versichert.

Mit welchen Dokumenten kann ich in Tirol meine aufrechte BHV für die Bewilligung nachweisen ?

Wenn du in Tirol die Bewilligung einer Einpersonenski/snb/langlaufschule beantragst machst du das bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.

Bitte kontaktiere uns diesbezüglich – wir veranlassen dass dir die Wr. Städtische einen Nachweis schickt.

email-adresse: info@ski-instructor.at

Wo finde ich die Polizzen für die BHV und Rechtsschutzversicherung der IGSSÖ ?

Wir senden die Downloadlinks der aktuellen Polizzen jedes Jahr in der ersten Dezemberwoche per email an alle Mitglieder die die Prämie rechtzeitig bezahlt haben. Neue Versicherungsnehmer die die Polizze der Haftpflichtversicherung für den Antrag auf Einpersonenskischule in Tirol schon früher benötigen bitten wir uns per email zu kontaktieren. Wir senden die Polizze umgehend zu.

email-adresse: info@ski-instructor.at

Ich bin konzessionierter Skilehrer in Vorarlberg. Muss ich die BHV dem VSLV nachweisen ?

Am 1. Dezember jeden Jahres schicken wir eine Liste mit allen konzessionierten Skilehrern Vorarlbergs die die Prämie bezahlt haben an den Vorarlberger Skilehrerverband (VSLV). Dies gilt als der gesetzlich geforderte Nachweis der Haftpflichtversicherung. Diejenigen die rechtzeitig einzahlen brauchen sich also um nichts zu kümmern.

Alle Vorarlberger die nach dem 20.11.2024 einzahlen, bitten wir die Haftpflichtversicherung selbst beim VSLV nachzuweisen (Einzahlungsbestätigung eurer Bank).

Ab welchem Tag bin ich über das IGSSÖ-Paket versichert ?

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Einlangen der Versicherungsprämie auf dem Konto der IGSSÖ sofern die IGSSÖ euren Antrag akzeptiert.

Die Prämie ist eine Jahresprämie, das Versicherungsjahr läuft im Prinzip vom 1.Dezember bis 30.November des Folgejahres. Wer aber als neuer Versicherungsnehmer schon im Oktober einzahlt, ist von Oktober bis zum 30. November des Folgejahres versichert.

Mitglieder die das Paket schon in Vorjahr in Anspruch genommen sind ganzjährig versichert wenn sie die Prämie wieder rechtzeitig einzahlen.

Einer beruflichen Tätigkeit im Vorwinter (Gletscher) steht also nicht im Wege bei rechtzeitiger Begleichung der Prämie.

Muss ich Österreicher sein um das IGSSÖ-Paket abzuschliessen ?

Ja, die österreichische Staatsbürgerschaft ist Voraussetzung – Ausnahmen können ausnahmsweise auf Antrag gemacht werden.

Ausnahmen werden nur erstellt wenn:

  • Ein Betriebsstandort in Österreich also eine Bewilligung/Konzession gegeben ist, also EPU-Skischulkonzession, Skibegleiter bzw. konzessionierter Skilehrer.  (Betriebsstandorte im Ausland sind von der Polizze nicht gedeckt.)
  • Man muss die Tätigkeit beim zuständigen österreichischen Finanzamt und der SVA melden und dies unaufgefordert der IGSSÖ nachweisen. 
  • Webpage mit Impressum und AGB müssen vorhanden sein, und zwar in allen Sprachen in denen die Webpage geführt ist.
  • Es muss zwingend in AGB und/oder Impressum darauf hingewiesen werden, dass der Gerichtsstand in Österreich liegt und ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung kommt. 
  • Es muß in allen Werbemaßnahmen sowie AGB/Impressum deutlich werden, dass es sich um ein österreichisches Unternehmen handelt.
  • Es dürfen keine Konstellationen gegeben sein wo Versicherte als Subunternehmer von ausländischen Dienstleistern (Reisebüro, Skischule etc..) auftreten.
  • Jegliche Kooperationen mit Unternehmen/Personen die offensichtlich gegen österreichisches Skischulrecht verstossen sind Ausschlußgrund.
  • Angebote/Dienstleistungen die zu einem Gutteil (mehr als 4 Wochen) nicht in Österreich stattfinden, wie man sie üblicherweise in Bergführerangeboten findet sind Ausschlussgrund.
  • Angebote/Dienstleistungen abseits der Piste für Regionen in denen zum Zeitpunkt des Angebots kein täglicher Lawinenbericht ausgegeben wird, sind Ausschlussgrund (Vorsaison).

Gilt das IGSSÖ-Paket auch in der Freizeit wenn ich privat am Berg bin?

Nein, das IGSSÖ-Paket ist nur im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs gültig, also nicht in der Freizeit. Wenn ein Skilehrer in seiner Freizeit beim Skilauf jemand anderen schädigt, ist die Berufshaftpflichtversicherung nicht zuständig. Schadensersatzforderungen die auf Grund eines Unfalles in der Freizeit gestellt werden, werden von einer Privathaftpflicht gedeckt. (z.B.: ÖSV-Haftpflicht, DSV-Versicherung, oft auch Haushaltsversicherung))

Rechtsschutzversicherung Details

Versicherte Personen : Mitglieder der IGSSÖ im Rahmen ihrer Tätigkeit als Skilehrer (inkl. Snowboard, Langlauf, Skiführer, Skibegleiter, Skischulleiter). Der Rechtschutz bezieht sich nur auf den Berufs- nicht auf den Privatbereich.

Versicherer ist die Zürich.

1. Spezial-Straf-Rechtsschutz

Was ist ein Spezial-Straf-Rechtsschutz ? – Wenn ihr geklagt werdet, werden die Anwaltskosten übernommen.

Versicherungssumme : 300.000.-
Geltungsbereich: weltweit ohne USA, Kanada, Australien
Selbstbehalt: kein Selbstbehalt

Abgedeckte Rechtsbereiche:

Strafrecht( z.B.: fahrlässige Tötung) auch bei Vorwurf des Vorsatzes *, Verwaltungsrecht, Verkehrsrisiko, steuerrechtliche Strafverfahren, Disziplinar- und Standesrecht
*bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Strafttat bei Vorsatz besteht Rückzahlungsverpflichtung durch Leistungsempfänger, ausgenommen in Verwaltungsverfahren)

Ausgenommene Rechtsbereiche :

Verfahren im Zusammenhang mit Kartell- und Wettbewerbsrecht. Weiters Verfahren gegen Fahrzeuglenker, sofern alleine Verletzung von Vorschriften des KFG oder der STVO vorgeworfen wird.
Anmerkung : Prozeßkosten für zivilrechtliche Verfahren in denen Schadensersatz von euch gefordert wird werden von der Berufshaftpflicht übernommen.

 2. Schadenersatz-Rechtsschutz

Was ist das ein Schadenersatz-Rechtsschutz ? – Wenn ihr während der Berufsausübung verletzt werdet könnt ihr klagen – die Anwaltskosten übernimmt die Rechtschutzversicherung

Geltungsbereich:  Europa, Mittelmeeranrainerstaaten, Kanaren, Madeira, Azoren
Selbstbehalt: kein Selbstbehalt
Versicherungssumme: EUR 100.000,–
Deckungsumfang:Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhaltes wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens

Es gelten folgende Bedingungen :   ARB 2005 und SRB 2002

Prämie und Abschluß :

Die Rechtsschutzversicherung gibt es nur im IGSSÖ Paket also zusammen mit der Berufshaftpflichtversicherung.

Für Skilehrer die eine Rechtsschutzversicherung brauchen, die sowohl Den Berufs- als auch den Privatbereich absichern wollen, die ev. Ihre Familie mitversichern wollen und auch gelegentlich eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen wollen ist die Rechtsschutz Basisversicherung der Zürich nicht ausreichend. Für diese Lehrer kann das Angebot von Frau Böck – Generali interessant sein. Hier die Informationen die uns Frau Böck hat zukommen lassen 

Notfallhotline

Praktischer Ablauf :

  1. Nach dem Unfall, der Bergung und Versorgung der Verunglückten, wählt der Skiführer die ÖAMTC-Nummer :  +43/512/3320 6767
  2. Der geschulte Mitarbeiter des ÖAMTC bekommt vom Skiführer alle relevanten Informationen.
  3. Auf die Frage welcher Berufsgruppe wir angehören antwortet man : SKIFÜHRER
  4. Der Mitarbeiter des ÖAMTC leitet die Informationen per SMS und email an die 6 Mitglieder des Kriseninterventionsteam (KIT) weiter.
  5. Das erste Mitglied des KIT welches die Meldung sieht wird zum Einsatzleiter.
  6. Der Einsatzleiter nimmt umgehend Kontakt mit dem Skiführer auf und entscheidet die weiteren Schritte:
  • Rechtsberatung notwendig?
  • Lokalaugenschein durch Sachverständigen notwendig?
  • Psychologische Beratung notwendig?
  • Pressesprecher notwendig?

Wann alarmieren?

Es liegt im Ermessen der betroffenen Skiführer, ob und wann sie diesen Service in Anspruch nehmen. Dass die Hotline nicht für Bagatelle-Unfälle eingerichtet wurde, ist klar. In jedem Fall gilt: Immer alarmieren bei Unfällen mit Todesfolge.

Bitte die Nummer im Mobiltelefon einspeichern !

 Hotline: +43 512 3320 6767

 

An wen wende ich mich im Schadensfall?

Bei Schadensfällen die die Berufshaftpflicht oder die Rechtsschutzversicherung betreffen  bitte umgehend den Obmann der IGSSÖ kontaktieren.

Hier sein Kontakt:

Obmann IGSSÖ
+43 676 926 47 33
info@ski-instructor.at

Falls im Zusammenhang mit einem schweren Unfalls/Todesfall schon die Notfall-Hotline angerufen wurde ist eine weitere Meldung and den Obmann nicht notwendig. Er wird direkt von der Notfall-hotline informiert und wird sich telefonisch melden.

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Alternativ dazu kann man auch unseren Makler, Herrn Horst Preininger aus Kitzbühel kontaktieren. Hier sein Kontakt:

Horst Preininger
Kitz Versicherungs Makler GmbH
Jochberger Straße 129
A – 6370 Kitzbühel
+43 664 2414244
t. +43 5356 67371
Fax DW 20

 


 

Bei allen Fragen die die Unfallversicherung betreffen bitte direkt Frau Petra Böck kontaktieren.

Petra Böck – HMP-Team GMBH

Hörbranzerstaße 14 A-6911 Lochau
Tel: +43 5574 54 542
Fax: +43 5574 54 543
Handy: +43 664 400 64 36
Mail: petra.boeck@hmp-team.at

Details Unfallversicherung Generali & Kontakdaten Petra Böck ( Team Lochau Generali )

Wir bitten die Interessierten sich direkt bei Petra Böck (Kontaktdaten unten) zu melden.
Unter Versicherungsschutz fallen sämtliche selbständige und unselbstständige Dienste / Tätigkeiten / Ausübungen, als Person alleine od. in einer Gruppe, die in den Tätigkeitsbereich der Mitglieder der IGSSÖ als Ski- und Snowboardlehrer fallen. Mitversichert sind auch Unfälle während der Teilnahme an Kursen der Aus- Weiter- und Fortbildung, welche vom jeweiligen Schilehrer / Schneesportlehrer-Verband vorgeschrieben bzw. angeboten werden.

 

  • Das Versicherungsjahr dauert immer von 1. Dezember bis 01. Mai. (Ausser Variante 4 – ganzjährig)
  • Deckung besteht ab Bezahlung der Prämie.
  • Örtlicher Geltungsraum ist weltweit.
  • Zeitlicher Rahmen ist die europäische Skisaison.
  • Versichert sind Unfälle die sich während der Arbeit bzw. auf dem Weg zur und von der Arbeit zutragen. Freizeitunfälle sind nicht versichert.

 

Variante 1 – Prämie € 246,– pro Schilehrer/in und Saison – Arbeitsunfälle

Unfallkapital (max. Leistung) € 100.000,–  ab 1 % Invalidität
Unfalltod € 30.000,–
Unfallkosten Grundsumme € 3.000,– insgesamt max. Leistung bis zu € 63.600,–
(z.B. Kostenersatz von Such-, Rettungs- und Bergeaktionen inkl. Hubschrauberrettung oder Nottransport auch aus dem Ausland in voller Höhe gedeckt.)

Taggeld ab dem 8. Tag € 50,–

Taggeld wird bezahlt bei dauernder oder vorübergehender Invalidität für die Dauer der vollständigen Arbeitsunfähigkeit, der versicherten Person in ihrem ausgeübten Beruf  (ab dem 8. Tag). Die Leistung wird für längstens 365 Tage innerhalb von 2 Jahren ab dem Unfalltag erbracht.

Wenn die dauernde Invalidität für Kapitalleistungen noch nicht endgültig festgestellt wurde, wird das Taggeld bis zur endgültigen Feststellung längstens bis zum 730. Tag ab dem Unfalltag bezahlt.

 

Variante 2 – Prämie € 357,– pro Schilehrer/in und Saison – Arbeitsunfälle



Unfallkapital (max. Leistung) € 100.000,–  ab 1 % Invalidität
Unfalltod € 30.000,–
Unfallkosten Grundsumme € 3.000,– insgesamt max. Leistung bis zu € 63.600,– … (w.o.)

Taggeld ab dem 1. Tag € 50,–  Taggeld bei dauernder oder vorübergehender Invalidität(Arbeitsunfähigkeit), … (w.o.)

Variante 3 – Prämie € 422,80 pro Schilehrer/in und Saison – Arbeitsunfälle

Taggeld ab dem 1. Tag € 50,– Taggeld bei dauernder oder vorübergehender Invalidität(Arbeitsunfähigkeit), … (w.o.)

Unfallkapital (max. Leistung) € 200.000,— ab 20 % Invalidität

Unfalltod € 30.000,–
Unfallkosten Grundsumme € 3.000,– insgesamt max. Leistung bis zu € 63.600,– … (w.o.)

Variante 4 – Prämie variabel pro Schilehrer/in / Jahr (Einzelunfallversicherung) für Arbeits- und Freizeitunfälle

Auch Einzelverträge sind möglich mit anderen Deckungen.
Daten per Email an petra.boeck@hmp-team.at und ihr individuelles Angebot kann sofort berechnet werden.

Deckung für Sommertätigkeit möglich!!

Richtwert / Beispiel:

SchilehrerInnen – Einzelunfall:

4 a)    Versicherungsdeckung alles wie Variante 1 (Taggeld € 40,– ab dem 8. Tag)    Prämie mtl. € 38.-

4 b)    Versicherungsdeckung alles wie Variante 2 (Taggeld € 40,– ab dem 1. Tag)     Prämie mtl. € 46.-

 

Es gelten für alle 4 Varianten die AUVB 2012 download der Bedingungen

Erforderliche Daten: Name, Geb. Datum, Adresse;

Daten für Abschluss bzw. Fragen bitte an petra.boeck@hmp-team.at senden !

Versicherungsschutz besteht jeweils ab Meldung der zu versichernden Person via E-Mail an petra.boeck@hmp-team.at und gleichzeitiger Bezahlung der jeweiligen Prämie auf das Konto das Petra extra für uns eingerichtet hat. Frau Böck bittet die Prämie bis  spätestens 27.11.2018 auf das unten angeführte Konto- zu überweisen ! Achtung!! Dieses Konto ist nicht das Konto auf welches die IGSSÖ-Haftpflicht überwiesen wird!!

Kontoinhaber : IGSSOE – Petra Böck

IBAN : AT122060103400112599

BIC : SPBRAT2BXXX

Verwendungszweck: Name, Adresse, gewählte Variante – Wichtig !

Bei Fragen:

mail-anhangPetra Böck – HMP-Team GMBH

Hörbranzerstaße 14 A-6911 Lochau
Tel: +43 5574 54 542
Fax: +43 5574 54 543
Handy: +43 664 400 64 36
Mail: petra.boeck@hmp-team.at

 

 

 

 


Ab der Saison 2016/17 gibt es ein spezielles zusätzlich abzuschliessendes Angebot :

Taggeld bei Krankheit (Arbeitsunfähigkeit)

– ab dem 15. Tag
– ab dem 22. Tag
– ab dem 29. Tag
– ab dem 43. Tag

Taggeld in Höhe von € 10,– bis €100,– pro Tag
Beispiel Mann 34 Jahre alt :

Taggeld € 50,– ab dem 15. Tag – Prämie € 57,75 mtl.
Taggeld € 50,– ab dem 22. Tag – Prämie € 40,80 mtl.
Taggeld € 50,– ab dem 29. Tag – Prämie € 29,84 mtl.

Ich bin Mitglied des Salzburger Berufsskilehrerverbandes, bin ich da nicht auch schon versichert?

Ja, Mitglieder des Salzburger Berufsskilehrerverbandes sind während der Berufsausübung aber auch in der Freizeit versichert. Ab der Saison 2019/20 nicht mehr in den Bereichen Haftpflicht und Rechtschutz sondern nur mehr für Unfall (Bergung). Deckung nur bei einbezahltem Mitgliedsbeitrag. Deckung ab dem Tag der Einzahlung des Mitgliedsbeitrag bis zum 31.Mai.

Deckungssummen:

Bergekosten bis €15.000.-

Unfalltod: €5.000.-;

Unfallkosten-Rehabilitationspauschaule mit € 200,- Selbstbehalt: € bis 2.000,

Dauernde Invalidität ab einem Grad von 20% mit einer Grund- Versicherungssumme von €20.000 bis € 80.000,- ab 91% Invalidität.

Versicherungsschutz tritt mit dem Tag der Einzahlung in Kraft und gilt bis zum 31.05. der jeweiligen Saison.

Ich bin Mitglied des Wiener Skilehrerverbandes, bin ich über den Verband versichert?

Mitglieder des Wiener Skilehrerverbandes sind wenn sie den erhöhten Mitgliedbeitrag einzahlen ( 50.- statt 35.-)  ÖSV-Mitglieder und somit über den ÖSV versichert. sind. Die Versicherung gilt nur in der Freizeit und Ausbildung, allerdings nicht bei der Berufsausübung.

Ich bin Mitglied des Tiroler Skilehrerverbandes, bin ich über den Verband in der Freizeit versichert?

Nein, Mitglieder des Tiroler Skilehrerverbandes sind nur während ihrer beruflichen Tätigkeit über den TSLV rechtsschutzversichert. Die Versicherung entspricht der Rechtsschutzversicherung der IGSSÖ, hat mit €300.000.- (Strafrechtsschutz) bzw. €100.000.- (Schadensersatzrechtsschutz) grosszügige Deckungssummen, gilt aber nicht während der Freizeit.