Die IGSSÖ Berufshaftpflicht ist speziell zugeschnitten auf Einmannskischulen (Tirol), konzessionierte Skilehrer (Vbg), selbständige Skilehrer (Wien) und Skibegleiter/Snbbegleiter (Sbg,). Versicherer ist die Wiener Städtische.

Die Polizze zusammen mit dem Einzahlungsbeleg gilt als Bestätigung über den Abschluß der IGSSÖ Berufshaftpflicht und dient zur Vorlage bei Behörden im Falle des Antrags auf Skischulbewilligung auf Einmannskischule sowie der Anzeige des Ausflugsverkers in einem anderen Bundesland oder Staat. Auch viele Reisebüros und Vermittlungsagenturen verlangen  einen solchen Nachweis von Dienstleistern die sie vermitteln.

 

Eckpunkte der Berufshaftpflichtversicherung(BHV) :

1.) Versichert sind das Unterrichten, Führen und Begleiten auf Schi, Snowboard und schiähnlichen Geräten auf Basis des für das jeweilige Bundesland gültigen gesetzlichen Berechtigungsumfanges in selbständiger und unselbständiger Tätigkeit (Anm. es gibt Schilehrer, welche selbständig als auch gleichzeitig unselbständig tätig sind).  Ebenfalls versichert sind Heliskiing sowie Nebentätigkeiten Schneeschuhwandern, Eislaufen, Rodeln und Zipflbob.

 

2.) Versichert sind diese Tätigkeiten auf und abseits der Piste, also auch Variantenfahren und Skitouren, mit der Einschränkung dass die Konzession diese Tätigkeiten ( abseits der Piste) auch gestatten muss.  Die BHV umfasst alle Tätigkeiten des Versicherungsnehmers, die seine Konzession beinhaltet, der Versicherungschutz erstreckt sich jedoch nicht auf Angestellte des Versicherungsnehmers sondern nur auf den Versicherungsnehmer selbst. Für Fels und Eistouren mit alpinem Schwierigkeitsgrad ist die Deckung nur gegeben wenn in dem Bundesland die gesetzlichen Rahmenbestimmung dies erlauben.

Skiführer die innerhalb Europas (also auch am Arlberg) als Heliskiguide tätig sein wollen, sind ab der Saison 2018/19 ohne Mehrprämie versichert. Versichert ist beim Heliskifahren nur die Abfahrt, nicht der Flug. Der Flug sowie das Ein-u. Aussteigen muss  von der Haftpflichtversicherung des Heli-Unternehmens gedeckt sein. Insofern ist es wichtig dass der Guide nicht als Veranstalter des Heliskiing auftritt. Flug und Guide müssen getrennt bezahlt werden, dem Gast muss klar sein dass 2 verschiedene Unternehmen beteiligt sind – der Guide ist nur für die Abfahrt verantwortlich, das Flugunternehmen nur für Flug und das Ein und Aussteigen.

 

3.) Deckungssummen  :

Deckungssummen für Personenschäden und Sachschäden 7.000.000.- Euro   (keine Selbstbehalte)

Deckungssumme Vermögensschäden  100.000.- Euro           (Selbstbehalt 100.- Euro)

Die Deckungssumme für Personenschäden von 7.000.000.- EUR erfüllt  die Anforderung der gesetzlichen Mindestversicherungssumme aller österreichischen Bundesländer. Schadensersatzforderungen die im Zusammenhang mit Fehlern bei der Identitätsfeststellung gestellt werden sind gedeckt.  Für Skibegleiter  (Salzburg) ist keine gesetzliche Versicherungspflicht vorgeschrieben, aber der Abschluss ist im eigenen Interesse sinnvoll und notwendig.

 

4.) Örtlicher Geltungsraum :

Europa , CH und Liechtenstein – Ausflugsverkehr in diesen Ländern also gedeckt.

 

5.) Nationalität :

Die Versicherung kann von jedem Mitglied, egal welcher Nationalität abgeschlossen werden. Allerdings ist unbedingt ein Betriebsstandort in Österreich mit Konzession/Befugnis erforderlich (Keine Betriebsstandorte im Ausland). Also Meldung der Tätigkeit beim zuständigen österreichischen Finanzamt und der SVA – Gerichtstand muss unbedingt in Österreich sein (AGB-Impressum). Im Falle Wiens ist ein ordentlicher Wohnsitz in Wien  im Zusammenhang mit einer Meldung der Tätigkeit beim Finanzamt und der SVA erforderlich !!!

 

6.) Prämie

Berufshaftpflicht + Rechtschutz (Zürich)  + Notfall-Hotline  –  Prämie : 150 .- Euro

Ab der Saison 2015/2016 haben alle Skiführer die Möglichkeit die Notfall Hotline des Bergführerverbandes in Anspruch zu nehmen. Der Österreichische Alpenverein sowie der Österreichische Verband der Berg und Skiführer waren so freundlich uns an dieser ursprünglich vom ÖAV ins Leben gerufenen Einrichtung teilhaben zu lassen. Um alle Leistungen der Notfall Hotline ( Anwaltliche Betreuung, ggf. alpiner Sachverständiger und Notfallpsychologische Betreuung) in Anspruch nehmen zu können ist für alle Skiführer die Prämie auf 100.- Euro festgesetzt worden.  Mehr Info zur Notfall Hotline findet ihr hier.

Für Mitglieder ohne Skiführer gibt es die gleichen Leistungen aber es ist notwendig direkt mit dem Obmann der IGSSÖ Kontakt aufzunehmen.

 

7.) Wie kann ich die Versicherung abschließen ?

Es reicht die Prämie einzubezahlen – ein weiterer Antrag ist nicht notwendig.

Wir bitten die interessierten Mitglieder (unter Angabe ihrer Daten ) die jeweilige Prämie so zu überweisen, dass sie möglichst bis zum 24. November  2018 auf folgendem Konto einlangt:

  • Kontoinhaber :  IGSSÖ Staatliche Skilehrer Österr.
  • Bank :                  Raiba Zell am See
  • IBAN :                 AT96 3500 0000 0103 1343
  • BIC :                    RVSAAT2S

Verwendungszweck  :    Name, Geburtsdatum, Adresse, Ausbildungsstand ( also entweder Landesskilehrer, Staatlicher Skilehrer oder Skiführer – Snowboard analog dazu)

Nachnennungen sind möglich, aber wir bitten sie möglichst zu vermeiden. Wir bitten Nachnennungen unbedingt per email anzukündigen, da wir nach dem 25. November das Konto nicht mehr regelmäßig kontrollieren !!!

 

8.) Nachweis der Berufshaftpflicht bei Behörden und Verband:

Wir senden die Polizze jedes Jahr im Dezember per email an alle die die Prämie bezahlt haben.

Versicherungsschutz besteht für diejenigen die neu abschließen ab 1. Dezember, für diejenigen die das Paket schon in Vorjahr in Anspruch genommen haben ganzjährig.

Da es eine Kollektivpolizze ist, welche keine Namen enthält, empfehlen wir sich den Beleg der Überweisung ( Erlagschein, Überweisungsbestätigung) aufzuheben.

 

9.) Mitgliedschaft bei der IGSSÖ ist unbedingt erforderlich. Wer einzahlt ohne Mitgliedschaft ist nicht versichert.