@ Chris Zu deinen Fragen im Einzelnen : 1.) ist es richtig, dass ich ganz offiziell hier in wien (weil “in landeslehrerausbildung”) personen unterrichten darf? Ja das ist richtig – Allerdings nur mit der Beschränkung, jene Könnenstufen zu unterrichten für die du die Ausbildung hast. 2.)muss ich mich anmelden oder eine firma gründen oder wie funktioniert das rechtliche und wo kann ich das nachlesen? Es wäre günstig wenn du dich beim Magistrat erkundigst, ob deine salzburger Ausbildung in Wien anerkannt wird. Es ist davon auszugehen, daß sie anerkannt wird, allerdings ist eventuell nötigt dies vom Magistrat offiziell bestätigen zu lassen. Kontakt : Mag. Werner Hlawatsch 01 4000 51 131 werner.hlawatsch@wien.gv.at Du mußt deine Tätigkeit beim Finanzamt melden bzw. Steuernummer beantragen. Du mußt deine Tätigkeit bei der SVA melden, falls du allerdings unter rund 4000.- EUR selbständigen Einkommen bleibst bist du nicht pflichtversichert bei der SVA. Hier genau bei der SVA nachfragen – am besten schriftlich. Da du vermutlich deinen Hauptwohnsitz in Wien hast sind die Wiener Ämter bzw Landesstellen zuständig. Du mußt keine Firma gründen und (kannst) auch kein Gewerbe anmelden da Skiunterricht nicht unter die Gewerbeordnung fällt.Dein “ Titel“ ist „Neuer Selbständiger“, du bist Einzeluntermehmer. Du mußt in Zukunft eine Einkommensteuererklärung machen. ( 1x jährlich) Hier ein Link zu den Wiener Finanzämtern : http://dienststellen.bmf.gv.at/ListDst_Show.asp?InfoTyp=ListDst&DisTyp=FA&bld=W&bez=&plz=&ort= Hier der Link zur SVA : SVA – Landesstelle Wien Wiedner Hauptstraße 84-86 1051 Wien Telefon: 05 08 08-0 Telefax: 05 08 08-4400 Link : http://esv-sva.sozvers.at/portal27/portal/svaportal/services/servicesWindow?action=2&p_menuid=7124&p_tabid=6 3) kann ich zu einem hotel gehen und fragen ob sie für ihre gäste einen skilehrer anbieten wollen – also mich? Meines Erachtens kannst nur du diese Leistung anbieten – das Hotel kann deine Prospekte auflegen oder in anderer Form darauf hinweisen. 4) stellt mich das hotel quasi an oder kann/muss ich, dass dennoch selbständig ausüben?? Eine schwierige Frage – mein Erachtens kann dich das Hotel nicht anstellen außer es ist ein Einzelunternehmer der selbst eine Skilehrerausbildung hat. 5.) darf ich dann mit diesen gästen auf den schneeberg oder in ein anderes bundesland fahren und diese dort unterrichten, weil schnee in wien eher schlecht ist? Falls du im Rahmen des Ausflugsverkehrs diese Tätigkeit in Niederösterreich ausüben willst, mußt du dies laut NÖ Sportgesetz beim Skischulleiter des betreffenden Skigebiets melden. In anderen Bundesländern kann es deutlich komplizierter werden. Sehr oft ist eine Anzeige beim jeweiligen Berufskilehrerverband zu machen bzw. bei der Landesregierung. In Salzburg wird es definitiv nicht möglich sein, da du dort zumindest Staatlicher sein mußt, sofern du als Einzelperson Unterricht erteilen willst. 6.) brauch ich eine spezielle versicherung falls den gästen etwas passiert und ansprüche gestellt werden oder reicht eine normale rechtsschutzversicherung die den beruf inkludiert – muss dann der beruf nicht angemeldet sein? Es besteht in Wien keine gesetzliche Verpflichtung eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Dies ist aber sehr zu empfehlen. Eine Rechtschutzversicherung alleine schützt dich nicht vor der Erfüllung von Schadensersatzforderungen, sie übernimmt im Regelfall nur Proßzesskosten. Dies wäre mit deinem Versicherungsvertreter zu besprechen. Als Salzburger bist du diesbezüglich allerdings begünstigt. Der Salzburger Verband hat für alle Mitglieder ein Versicherungspaket abgeschlossen. Die enthält eine Berufshaftpflicht mit örtlichen Geltungsraum Europa. Deckungssumme rund 700.000.- EUR. Ist ist auch eine kleine Rechtsschutz und Unfallversicherung inkludiert. Sie ist nur gültig ab Bezahlen des Mitgliedsbeitrags bis zum 31.Mai wenn ich mich richtig erinnere. Vor 5 Jahren wurde klar von Hrn.Schwaiger (UNIQUA) erklärt, daß dieses Paket auch für selbständige Tätigkeit gültig ist. Falls noch die gleiche Polizze gültig ist, müßte auch in deinem Falls, also als Selbständiger, Versicherungsschutz bestehen. Diesbezüglich sollte man beim SBSSV bzw.der UNIQUA nachfragen und die Polizze überprüfen.