Dem tiroler Landeshauptmann sind Eu Recht oder österreichische Verfassung volkommen wurscht. Diesbezüglich gibt es eine Tiroler Tradition. Man hängt sich als Politiker das Mäntelchen den Andreas Hofer um erklärt lautstark „mir san mir“ „mir sein Tiroler Freiheitskämpfer“ um dann anschließend so zu tun als gäbe es keine Verfassung. Wie ist es sonst zu erklären daß das Urteil des Verfassungsgerichtshof von 1999 welches bestimmt daß die Mindestanforderung im Salzburger Skischulgesetz verfassungwidrig sind, nicht ins Tiroler Gestz eingearbeitet wird. Diese Mindesanforderungen sind noch immer Bestandteil des Tiroler Gesetzes So gesehen hat Tirol das rechtsstaatliche Niveau eines afrikanischen Stammes. Jeder östereichische Staatsbürger muß sich an Gesetze halten – dies ist auch von der Tiroler Landesregierung bzw. dem Tiroler Landtag zu erwarten. Aber Fehlanzeige….. Aber denen ist des herzlich wurscht. „Da wart ma mal ab bis uns jemand klagt“ … Man spekuliert darauf, daß die Skilehrer eh zu blöd sind oder sich die Verfassungsgerichtshofbeschwerde nicht leisten wollen. Der Erfolg gibt Ihnen recht – die Mindestanforderungen sind immer noch Teil des Tiroler Gesetzes obwohl verfassungswidrig. Die EU Dienstleistungsrichtlinie die bis zum 28.12.2009 umzusetzen ist löst maximal etwas Erheiterung auf der Abgeordnetenbank aus. Es wird so getan als gäbe es diese Richtlinie gar nicht. Wenn ich mich als Staatsbürger so verhalten würde, wäre ich im Gefängnis.