Die Argumente für die Einmann-Schischule teile ich zu 100 %. Ich bin aber der Meinung, daß generell die Stanadards in allen Teilprüfungen bis zum Landesschilehrer WIEDER angehoben werden sollten. Daher rege ich an, auch Landeschilehrer mit Alpinausbildung das Recht zur Einman-Schischule einzuräumen. Meiner Meinung entspricht die vom jeweiligen Bundesland abgenommene Landeschilehrerprüfung einer Meisterprüfung in jedem anderen Lehrberuf z. B. Tischler, Frisöre etc. Rechtlich gesehen besteht in der Ausübung der Schilehrertätigkeit im Rahmen einer Schischule zwischen einem staatlich geprüften Schilehrer und einem Landeslehrer (mit Alpinausbildung) kein (kaum) Unterschied. Wieso also dann Unterschiede machen? Weiters: die Argumente die von Schilehrerverbänden, welche in erster Linie die Interesse von Schischulleitern und nicht die von Schilehrern vertreten, welche eine Behinderung der einheimischen, österreichischen Schilehrer (staatliche oder „nur“ Landes-Schilehrer) im Sinne des „Qualitätsschutzes“ vorgeschoben werden, sind eine Farce. Schischulgesetze werden seit Jahren anlaßbezogen und Schischul(leiter)-freundlich abgeändert und zugeschnitten. Und leider wird nur der gut ausgebildete und des Schifahrens mächtige einheimische Schilehrer behindert. Denn die EU-„Schilehrer“/Guids/Reiseleiter scheren sich wenig darum! Und diese können nicht aufgehalten werden. Daher: Trennung von Interessen – einerseits ein Schilehrerverband (angestellt oder selbständig) und andererseits ein Schischulleiterverband – eigentlich sollte dies ja schon längst gefordert bzw. umgesetzt werden, denn wo gibt es das, daß bei Kollektivvertretungen beide Interessensgruppen von einer Organisation vertreten wertreten werden???