Eine Ausnahmeregelung entsteht normalerweise als Kompromiß bei Verhandlungen zwischen mehreren Interessensgruppen. Wir halten es für mehr als unwahrscheinlich, daß dies auf gerichtlichem Wege möglich ist. Auch die französische Regelung war unseres Wissens ein einmaliger Kompromiß anläßlich der Einführung des Euro Test gegenüber nicht-französischen Skilehrern über 35 um die jeweiligen Länder dazu zu bewegen den Euro test zu akzeptieren(Für diese Angabe haben wir keine schriftlichen Belege, sie sind daher auf dem Niveau eines Gerüchts, ergo ohne Gewähr). Nochmals zur Bestärkung : wir treten für das Staatliche Niveau als Mindestanforderung für das selbstständige Unterrichten ein. Falls dein Freund in der Zukunft jemals in der glücklichen Lage ist, legal und selbstständig zu unterrichten so würden wir es begrüssen, wenn er dafür auch Geld verlangt. Den Unterricht als kostenloses Service anzubieten bzw. als versteckte Kosten im Paket, mindert unserer Ansicht den Wert dieser Dienstleistung. Mit gleichem Recht könnten alle Skilehrer des Ortes ein bis zwei Räume Ihrer Unterkunft als „kostenloses“ Service an Ihre Kunden vermieten. Unserer Ansicht nach sollte jeder das machen wovon er etwas versteht. Wenn jemand von zwei Sachen etwas versteht sollte er auch für beide Leistungen Geld verlangen.