Die Einmannskischule

 

Die Einmannskischule wäre eine eingeschränkte Skischulbewilligung die  vom Skischulbewilligungsinhaber nur persönlich ausgeübt werden dürfte. Der Bewilligungsinhaber dürfte keine Angestellten beschäftigen, die für ihn Unterricht erteilen.

Daß Gruppenunterricht für eine Einmannskischule uninteressant ist, erklärt sich von selbst.

Ein Einzelner kann logischerweise keinen Gruppenunterricht anbieten.
Befürchtungen bestehender Skischulen, daß im Gruppenunterricht  Einbrüche zu erwarten wären, sind daher unangebracht. Interessante Formate für eine Einmannskischule sind Privatunterricht und Camps.

Der Inhaber einer Einmannskischule kann selbstverständlich Rechnungen bzw. Honorarnoten schreiben. Es bietet sich natürlich an daß ein  Skischulbewilligungsinhaber einer Einmannskischule auch mit schon bestehenden Skischulen zusammenarbeitet.

Der Inhaber einer Einmannskischule hat selbst für seine Arbeitsmittel zu sorgen also Liftkarte, Skianzug, Ski usw. Er ist Einkommensteuerpflichtig und über die SVA sozialversichert. Für seine Berufshaftpflichtversicherung muß er ebenso aufkommen wie eine herkömmliche Skischule. Er kann wenn sein Gewinn aus selbstständiger Arbeit über der Geringfügigkeitsgrenze liegt nicht stempeln, ist aber das ganze Jahr kranken, unfall und pensionsversichert.

 

Welche Vorteile bringt die Einmannskischule für die bestehenden Skischulen ?

Insbesondere für den Privatunterricht hätten die bestehenden Skischulen die Möglichkeit die Zusammenarbeit mit den Einmannskischulen zu suchen und umgekehrt.

Die klassische Skischule würde  die Funktion eines Vermittlers übernehmen und Provision verlangen. zwischen 5 und 20 %.

Vorraussetzung :

Der Vermittler führt einen Leistungsaustausch zwischen seinem Auftraggeber und einem Dritten herbei. Er handelt in fremdem Namen und auf fremde Rechnung. Für den Dritten ist erkennbar, dass der Vermittler die Leistung nicht selbst erbringt, sondern lediglich vermitteln will.

Vorteil für den Gast : einen Staatlichen Skilehrer also Topqualität

Vorteil für die klassische Skischule :

sicherer Gewinn ohne laufenden Kosten, daher ohne finanzielles Risiko.
Darüberhinaus erspart sie sich Kosten für Liftpass sowie Anzug, der organisatorische Aufwand verringert sich deutlich.

Da ein staatlicher Skilehrer normalerweise seinen seinen Job beherrscht und auch seinen  Gast zufriedenstellt, ist davon auszugehen, daß sich Beschwerden sowie Verletzungen deutlich reduzieren. Auch die Haftung liegt bei der Einmannskischule, Schadenersatzforderungen ergehen direkt an sie.

Wiederbuchung/Request ist bei einem Staatlichen Skilehrer eher zu erwarten, insbesondere da  der Staatliche/die Einmannskischule dadurch wieder finanziell profitiert.

Anmeldung bei GKK ist nicht erforderlich, die Umsatzsteuer ist von der Einmannskischule abzuführen, lediglich die Ust für die Provision fällt an. Krankheitsbedingter Ausfall geht zu Lasten der Einmannskischule.

Wenn also eine herkömmliche Skischule Kontakt zu ausreichend vielen Einmannskischulen hat, so ist sie in der Lage Spitzen, mit Topskilehrern abzudecken, und dies ohne finanzielles Risiko.

Daß natürlich eine einvernehmliche, klare  Regelung im Bezug auf die Weiterbuchung zwischen der Einamannskischule und der vermittelnden Skischule zu treffen ist, wird  entscheidend sein um das Vertrauen zwischen den beiden Geschäftspartnern zu gewährleisten.

 

Für die Zukunft müssen darüberhinaus folgende Überlegungen angestellt werden.

Daß eine Einmannskischule keinen Sammelplatz und Büro braucht ist logisch. Dies hat der Gestzgeber ja schon für den Skibegleiter normiert der ja auch als Einzelperson auftritt.

Ist zu erwarten, daß eine Einmannskischule einen qualitativ hochwertigen Unterricht, sowie die körperliche Sicherheit unserer Gäste gewährleisten kann ?

Sicherlich, mehr Qualität geht nicht…. eine Einmannskischule hat einen Staatlichenanteil von 100 %.

 

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