Erich Melmer, der Präsident des Skilehrerverbandes und seine Vorgänger haben die Selbständigkeit der Skilehrer verboten. Vor 1936 durfte ein Staatlicher Skilehrer selbständig Skiunterricht erteilen, da dies unter „Privatunterricht“ bzw .“Privatschule“ fiel, und somit der Bundeskompetenz zugerechnet wurde(BMfU). Das Skiunterricht seit 1935 unter Länderkompetenz fällt, und die Staatlichen Skilehrer nicht mehr selbständig arbeiten dürfen ist auf auf einen Feststellungsantrag einer Landesregierung beim BGH zurückzuführen. Dieses war nicht irgendeine sondern die Vorarlberger Landesregierung. In Frankreich, Deutschland, Italien und der Schweiz darf ein Staatlicher selbständig arbeiten. Es wird Zeit, daß die Vorarlberger dies endlich zulassen wenn sie vermeiden wollen daß uns diese Länder in Punkto Qualität überholen.