für cq cq: Deine Grundlagenforschung für OÖ, keine Sorge betreffend unrechtmäßiger Ansätze: Unabhängig vom Bundesland wird vorausgesetzt, die Begriffe Konzessionsinhaber (Schischulleiter?), Geschäftsführer z. Bsp. einer OG (a priori nicht in Personalunion mit Konzessionsinhaber) und Schischul-Eigentümer sind bekannt. Sedlacek unterscheidet zwischen Inhaber der/einer Konzession (lt. Schischulgesetz) und Eigentümer einer Schischulgesellschaft (Summe der Gesellschafter oder externe Geldgeber). Wie in OÖ das Schischulgesetz gestaltet ist, entzieht sich meiner Kenntnis, lt. TirSchG 1995 (auch dessen aktueller Novelle) ist eine Personen- und/oder Kapitalgesellschaft als möglicher „Eigentümer“ einer Schischule keinesfalls (!) ausgeschlossen, damit können Gesellschafter einer Schischul-GMBH sehr wohl auch deren Schilehrer sein. ASVG, GSVG, E-St, hängt ab von der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages.