Hallo Bernie, Das Salzburger Schischulgesetz verwendet den Begriff Landesskilehrer erstmalig in seiner Fassung von 1976. Das von dir genannte Verhältis (Anzahl an Anwärtern maximal 50% jener der Gesamtskilehrer betragen – also max. 50% Anwärter auf der einen Seite und 50% Staatlich UND/ODER Landeslehrer.) trifft auf ebendieses Gesetz zu. 1971 betraf nur eine Verordnung betreffend Skischulgebiet Maria Alm. Darüberhinaus gab es die Möglichkeit Hilfskräfte ohne Ausbildung im Anfängerunterricht heranzuziehen. Also eine umfassende Aufweichung des ursprünglichen Qualitätsanspruches… Wann die erste Landesskilehrerausbildung durchgeführt wurde entzieht sich leider unserer Kenntnis…