Hallo Bernie, Ja, Im Jahre 1937 gab es dieses Schlupfloch; im Jahr darauf, 1938(Anschluß) verschwand das Gesetz und somit auch diese kompliziert zu beantragende Ausnahmeregelung . Die darauffolgenden wieder „österreichischen“ Gesetze 1947,49,55,71 fordern erneut klar einen 50 % Anteil an Staatlichen Skilehrern. Gerne lasse ich dir die Originaldateien zukommen .. email genügt…