Hallo Koessler, Das weitere Vorgehen ist von der Ausgestaltung der sogenannten Skilehrerverordnung abhängig. Es ist davon auszugehen, daß sie gleichzeitig mit der Gesetesnovelle zum Skischulgesetz am 1.10.2010, oder unmittelbar danach in Kraft tritt. Die Verordnungsentwürfe des Landes Tirol unterliegen nicht Begutachtung, sie sind also nicht öffentlich einsehbar. Sie sollte genaue Angaben zu den fachlichen Erfordernnissen der einzelnen Spartenskischulen beinhalten. Möglicherweise erfolgt auch im § 51 “ Anerkennung von Prüfungen“ eine Festlegung welche Prüfungen, Ausbildungen oder Berufserfahrung für die Unternehmerprüfung angerechnet werden,wie dies zum Beispiel auch die „Unternehmerprüfungsordnung“ die aufgrund der Gewerbeordnung erlassen wurde vorsieht. Das neue und alte Skischulgesetz sieht allerdings schon unter “ § 37 Anerkennung von Ausbildungen und Prüfungen“ vor, das andere betriebswirtschaftliche Ausbildungen bzw. Prüfungen zumindest teilweise angerechnet werden können. „Die Bezirksverwaltungsbehörde hat auf Antrag einer Person eine nach gewerberechtlichen oder schulrechtlichen Vorschriften erfolgreich abgelegte Prüfung nach Maßgabe ihrer Gleichwertigkeit mit der Unternehmerprüfung mit schriftlichem Bescheid ganz oder teilweise anzuerkennen.“ Aufgrund dieser Bestimmung konnten ein Mitglied bereits unterstützen bei der Anrechnung seiner Ausbildung. Falls du persönlich bereits einen Betrieb führst, was ich vermute, und du ein Interesse hast eine Anrechnung deiner Beruferfahrung auf die Unternehmerprüfunmg erwirken bitte ich dich mir ein kurzes mail unter info@ski-instructor.at zu schreiben.