Hallo Medulin, Sport ist lt. Verfassung Ländersache – Skilehrerwesen gilt als Sport. Dementsprechend wird das Skilehrerwesen durch Landesgesetze geregelt – jedes Bundesland kann völlig eigenständig sein Gesetz gestalten. Wenn also ein Bundesland will, daß auch Anwärter selbstständig arbeiten können, dürfen sie das so bestimmen. Unserer Meinung ist der Staatliche mit einer Meisterprüfung vergleichbar, und sollte Voraussetzung für selbstständige Unterrichtserteilung sein. In den meisten Bundesländern wird diese Berechtigung allerdings an Sammelplatz und Büro gekoppelt. Von Skiführer, Unternehmerprüfung und Nachweis der Fortbildung kann z.B. in Salzburg abgesehen werden. Hier werden Sammelplatz und Büro gesetzlich höher bewertet als die fachlichen Voraussetzungen. Es gibt kein Bundesgesetz das den Skischulgesetzen direkt übergeordnet ist. Der selbstständige Anwärter/Landes/Staatliche ist selbst haftbar – eine Berufhaftpflicht würde sich empfehlen.