Hallo Olav, Vielen Dank für deine Fragen – ich finde sie sehr gut und sehr wichtig. Es ist im Tiroler Schischulgesetz 1995 § 12(1)d)festgesetzt, daß der Skibegleiter ausreichend haftpflichtversichert sein muß. Die Mindestversicherungssumme der Haftpflichtversicherung beträgt EUR 1.090.093,00.- Euro. ( Personen Sachschäden) der gleich Betrag der auch für Skischulen gilt. Selbstverständlich wird ein vergleichbarer Betrag in Zukunft für den selbstständig tätigen Skilehrer bestimmt werden. Unserer Ansicht nach wäre 2 -2,5 Mio anfangs ausreichend. Eine Verbandsversicherung nach Muster der Bergführerverbände wäre sicher erstrebenswert. 8 mio Deckungssumme – Prämie ( im Durchschnitt) ca. 56 .- pro Person pro Jahr bei etwa 1950 Mitgliedern( sind aber auch Wanderfüher dabei – das senkt die Prämie) Hier der link zur Polizze : http://www.bergsportfuehrer-tirol.at/tirol/downloads/Haftpflichtversicherung_2009.pdf Eine regelmäßige Besprechung der Führer einer Region ist eine ausgesprochen gute Sache. Persönliche Befindlichkeiten die durch Konkurrenzsituation entstehen sind dort hintanzustellen.