Hi! Danke erstmal für deine Auskunft. Ich hätte noch eine Frage zum Skischulgesetz: Wie du schon gesagt hast wurden im Gesetz 1947 und 1955 (da wurde soweit ich weiß das Gesetz von 1947 größtenteils bestätigt) wieder 50% staatliche Skilehrer gefordert. 1971 gab es ja auch schon die Landesskilehrerausbildung (seit wann eigentlich genau?) und soweit ich es verstanden habe durfte die Anzahl an Anwärtern maximal 50% jener der Gesamtskilehrer betragen – also max. 50% Anwärter auf der einen Seite und 50% Staatlich UND/ODER Landeslehrer. Ist das richtig so? By the way: Ich habe eine Diplomarbeit zum Thema „Der alpine Skisport in Österreich“ geschrieben die auch als Buch veröffentlicht wurde – in der auch ein Exkurs über das Skischulgesetz enthalten ist. Bei Interesse einfach bei mir melden. LG