Hier das email an die Schischulleiter als Beweis der Transparenz! — Original Message —– From: Christian Abenthung – Zitierten Text ausblenden – Skischulen Tirol(adressen wurden entfernt) Sent: Monday, April 20, 2009 5:06 PM Subject: Skischul-Gesellschaften; Gesellschaften nach bürgerlichen Rechts; Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung – Zitierten Text ausblenden – Sehr geehrte SkischulleiterInnen! Nach der Kündigung des „Seefelder Modells“ aufgrund neuer sozialversicherungsrechtlicher Beurteilungen durch die TGKK und die SVA gab und gibt es noch unterschiedliche Rechtsauffassungen und -meinungen, die zur Verunsicherung der betroffenen Skischulinhaber und Gesellschafter von Skischulen, die in Form einer Gesellschaft nach bürgerlichen Rechts betrieben werden, führt. Die zuständigen Sozialversicherungsträger haben aus diesem Grund die Rechtslage neuerlich einer genauen Prüfung unterzogen und eine Rechtsexpertise erstellt. Das Ergebnis wird Ihnen am Montag, den 27. April um 16:00 Uhr bei einer Informationsveranstaltung für SkischulinhaberInnen präsentiert. Sie erhalten dabei auch eine Information über die den aktuellen Stand des Muster-KG-Vertrages durch unseren Anwalt sowie die neuesten Informationen zum Bezug von Arbeitslosengeld für Gesellschafter einer GesbR-Skischule. ________________________________________________________________________ Betroffen von den Änderungen sind alle Skischulen, die als Gesellschaft nach bürgerlichen Rechts betrieben werden. __________________________________________________________________________ Wichtiger Hinweis: Eingeladen zu dieser Informationsveranstaltung sind ausschließlich alle betroffen, bzw. interessierten SkischulinhaberInnen. Wir bitten Sie daher, auf die Begleitung von Skischulleiter-Stv., Gesellschaftern sowie ihrer Steuerberater und Rechtsvertreter ausnahmslos zu verzichten. Wir bereiten für Sie für die Informationsveranstaltung die rechtliche Beurteilung der TGKK in schriftlicher Ausfertigung vor, welche eine entsprechende und ausreichende Unterlage für die notwendigen Beratungen mit Ihrem Steuerberater und Anwalt darstellen wird. Anmeldung: Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Ihre schriftliche Anmeldung per E-Mail bis spätestens 23. April 2009! Ohne rechtzeitiger Anmeldung ist eine Teilnahme nicht möglich. Nach erfolgter Anmeldung geben wir Ihnen den Veranstaltungsort bzw. -saal bekannt. Falls noch Fragen zu dieser Informationsveranstaltung bestehen, stehe ich Ihnen gerne tel. zur Verfügung. ______________________________ Mit freundlichen Grüßen Richard Walter Präsident Im Auftrag: Christian Abenthung