Ich bin Besitzer eines kleineren Hotels in Salzburg. Habe die LS2 Ausbildung und bin dadurch auch im Besitz der ISIA Marke. Habe 10 Jahre Berufserfahrung und würde gerne endgeltlich für meine eigenen Gäste Unterricht anbieten. Da der LS2 einer Facharbeiter(Gesellen-Status) Ausbildung gleichkommt und auch diese für sich selbst Arbeiten dürfen(EU Recht)! Somit, würde es mich sehr Wundern wenn wir nicht für uns selbst und unseren Gästen Skiunterricht geben dürften! Da liege ich doch auch in sachen EU Recht richtig?!!!! Mir,(Uns) ist klar daß ein Staatlich geprüfter Skilehrer den selben Status wie ein Meister hat und er damit natürlich das recht hat eine Skischule zu gründen! Wir als LS2 haben aber mit sicherheit die fähigkeiten und Ausbildung selbständig zu Arbeiten. Die EU gibt mir recht!