Ich denke, dass die Beiträge gelöscht werden können. Ich finde es nicht ok, wenn man hier zwei Themen vermischt. (bitte meinen Kommentar bis hier löschen) Wir sollten uns aber bewusst machen: wenn ein Skilehrer als Einmannskischule mit Gästen fährt, ein Unfall passiert und Gast und Lehrer verunglücken im schlimmsten Fall mit Todesfolge, dann gibt es einige Dinge die wir uns überlegen müssen. Ist die Haftung durch die Versicherungen ausreichend und deckt diese auch eventuelle grobe Fahrlässigkeit ab? Wenn dies nicht so ist, haften dann die Famielienangehörigen für die Bergungskosten und eventuelle Regressanforderungen? Was würde es kosten, die Haftung so zu begrenzen, dass die Famillie dann noch ein finanziell abgesichertes Leben führen kann? Deckt die Lebensversicherung auch ein Urteil grobe Fahrlässigkeit oder wird diese dann als Selbstmord gesehen. Wie kann die Einmannskischule die tägliche Lawinenbesprechung der Skilehrergruppe ersetzten und nachweisen, dass alle Faktoren sorgfältig geprüft wurden? Ich denke, viele Menschen, die sich als Einzelunternehmen wohl fühlen würden, denken hier nicht fertig. Der tragische Unfall mit grosser Folge für die Zukunft der liebsten Menschen wäre wohl dass, was keiner sich wünscht.