Ja, das dürfen sie. Sie müssen folgende fachlichen Voraussetzungen erfüllen : Staatlicher Skilehrer, Staatlicher Skiführer, abgelegte Unternehmerprüfung des Landes Tirol und 25 Wochen Praxiszeit als Staatlicher Skilehrer. Diese fachlichen Voraussetzungen berechtigen sie zur Spartenskischule : Ski alpin. Falls sie auch noch zusätzlich Snowboard und Langlauf unterrichten wollen müssen sie den Langlauflehrer und Snowboardlehrer vorweisen können. Wenn sie den Unterricht ausschließlich selbst durchführen wollen, also ohne Angestellte, brauchen sie kein Büro und keinen Sammelplatz.