Der Tiroler Landeshauptmann Platter zur Einmannskischule

 

Auszug aus dem Sitzungsbericht des Tiroler Landtages, XV. Gesetzgebungsperiode, 17. Sitzung am 30. Juni 2010

 

LH Platter anläßlich der Novelle zum Tiroler Skischulgesetz :

„Und der letzte Punkt sind die Einmannschischulen.  Die Einmannschischulen oder Einfrauschischulen sind  künftig erlaubt. Das war auch ein Punkt, wo  wir verfassungsrechtlich angehalten wurden, diese Einmann/Einfrauschischulen zu ermöglichen. Hier  ist es, Herr Abgeordneter Ernst, vielleicht haben Sie es nicht richtig gelesen (Abg. Pechlaner: Da hast du die alten Zettel gehabt, lieber  Freund!), es ist nicht notwendig, dass ein Sammelplatz vorhanden ist und es ist nicht notwendig, dass ein Büro vorhanden sein muss. Das war die alte Form der angedachten Regelung. Da gab es vehemente Kritik, wir haben uns dann auch aus verfassungsrechtlicher Sicht  sagen  lassen,  dass dadurch  unter Umständen dieses Gesetz behoben werden könnte. Das ist dieser Kritikpunkt, der von Seiten des Tiroler Schischulverbandes da ist, dass man hier Sammelplatz und Büro haben müsste. Es dürfte das etwas überbordend sein. “ Zitat Ende.

 

 

LH Platter bringt also elegant zum Ausdruck, daß die Tiroler Landesregierung einer Einmannskischule das Erfordernis von Sammelplatz und Büro nicht vorschreiben will, da eine solche Regelung aus verfassungrechtlicher Sicht nicht haltbar wäre. Die diesbezügliche Forderung des Tiroler Skischulverbandes wäre überbordend.

 

Wir hoffen sehr, daß nach Tirol und Wien auch die Landesregierungen der restlichen Bundesländer ihre Skischulgesetze verfassungsgemäß abändern.

 

Eine  Regelung, die einer Einzelperson erlaubt als Einmannskischule selbständig Privatunterricht zu erteilen, ohne das gesetzliche Erfordernis von Sammelplatz und Büro, setzt einen Anreiz für unseren Berufnachwuchs die Ausbildung zum Staatlichen Skilehrer anzustreben und zu beenden. Eine derartige Regelung wird eine nachhaltigen Qualitätssteigerung im österreichischen Skilehrwesen bewirken. Es wird sicherlich nicht die Mehrheit der Staatlichen Skilehrer als selbständige Einzelunternehmer arbeiten aber sie haben zumindest die Freiheit der Wahl.

 

Die bestehenden „Vollskischulen“ werden ihre Rolle als zentraler Ansprechpartner nicht verlieren. Der Bedarf am „One Stop Angebot“ also Skischule, Liftpass, Skiverleih an einem Ort ist sicherlich gegeben und wird von der Mehrzahl der Gäste angenommen werden. In ihrem Kerngeschäft dem Gruppenunterricht für Kinder und Erwachsene wird den zentralen Ansprechpartnern keinerlei Konkurrenz erwachsen. Durch ihr umfassendes Angebot und Infrastruktur ist ihre wirtschaftliche Existenz außer jeder Gefahr.

 

Der Bedarf an qualitativ hochwertigem Privatunterricht durch staatliche Skilehrer ist ebenso gegeben. Diesbezüglich besteht aus ökonomisch verständlichen Gründen ein Mangel in vielen Skischulen. Eine Einmannskischule ist die einzige ökonomisch sinnvolle Möglichkeit diesem Bedarf gerecht zu werden. Eine Zusammenarbeit des zentralen Ansprechpartners mit den Einmannskischulen ist nur logisch und wäre für alle Seiten, vor allem auch für den Gast sinnvoll.

 

Das bestehende umfassende Angebot wird durch die Einmannskischulen erweitert und bunter werden, höchste Qualität im Privatunterricht wird gewährleistet, höchstausgebildete Individualisten werden durch ihre Persönlichkeit und Können unsere anspruchsvollen Gäste begeistern.

 

Download Sitzungsbericht pdf (Auszug / Tiroler Landtages, XV. Gesetzgebungsperiode, 17. Sitzung am 30. Juni 2010)