lieber franz du hast die antwort bereits gegeben,denn hier wird es noch einiges an aufklärungsbedarf brauchen. es ist nicht notwendig sonst wiederum verfassungswidrig,hier wieder nur im land tirol solch einen blödsinn wie die unternehmerprf.miteinzubauen.denn was du bereits hast das hast du. für dijenigen die kein unternehmen leiten und somit auch nicht den befähigungsnachweis haben sieht es nicht gerade positiv aus.diese müssen sich der unternehmerprf.stellen seitens des tirolerskilehrerverbandes.libe grüsse reinhard.s