Lieber Reinhard,du hast vollkommen recht.habe mich informiert die einen sagen so und die anderen so.also was ist nun zu tun? ich bin skilehrer mit staatl.prüfung und skiführer habe seit 10 jahren einen gastbetrieb führe diesen auch mit erfolg,habe dazumahl seitens der gewerbebehörde eine nachsicht bekommen und möchte nun wissen was dies wieder vom tirolersskilehrerverband soll so einen schwachsinn wieder ins gesetz miteinzubauen.unternehmer ist Unternehmer und all diese eigenen fachlich bezogenen stoffe wie tirolerschischulgesetz oder buchhaltung und der gleichen haben wir ja schon bei der staatl.prüfung sowie zwei Fremdschprachen und was weis ich noch alles abgelegt und auch Zeugnise dafür erhalten.hier möchte ich noch wissen ob dies konform mit salzburg wien usw ist denn hier bedarf es nur der höchsten Qualifikation und die heist staatl.geprüfter skilehrer und skiführer.heist esnun geprüfter oder zweimal geprüfter SKILEHRER.Dies wäre wahnsinn hoch drei.NEIN VEREINFACHT ZU DEFINIEREN KLINGT DIES SO DER PRÄSIDENT WALTER WILL UND KANN ES NIE LASSEN GSCHEITER ZU SEIN ALS DER REST DER WELT ABER HIER GLAUBE ICH WAS DIES ANBELANGT IN MEINEM SCHREIBEN IST DIESER HERR NICHT EINMAL IN DIE SCHULE GEGANGEN UM ZU VERSTEHEN DAS ES EIN SOLCHES IN DIESEM FALL WIE ERLAÜTERT GAR NICHT BRAUCHt:ich warte auf eine antwort Lieber Reinhard machs guat Franz