@Manuel Ja, die Einmannskischule gibt es ab 1. Okt nur nur in Tirol. Darüberhinaus ist selbständiger Unterricht auch noch im Bundesland Wien möglich, dies ohne Bewilligung, lediglich ein Befähigungsnachweis ist erforderlich. In Salzburg mußt du immer noch Sammelplatz (1000qm für Skischule, 500qm für reine Snowboardschule) und Büro vorweisen. Du kannst als Salzburger eine Tiroler Einmann (Sparten-) Skischule in Tirol eröffnen. Mit Staatlichem Skilehrer/Skiführer/Unternehmerprüfung. Inwieweit die Praxiszeit in einer Salzburger Skischule angerechnet wird ist noch unklar. Inwieweit die Salzburger Unternehmerprüfung anerkannt wird ist ebenso unklar. Als Tiroler Einmannskischule kannst du dann bei der Salzburger Landesregierung (bzw beim SBSSV) eine Anzeige betreff vorübergehende Dienstleistungserbringung machen. Es liegt dann an den Salzburgern ob sie deine Tätigkeit als vorübergehend betrachten oder nicht. Werbung und Kundenaufnahme wären prinzipiell in Salzburg möglich da bei der letzten Novelle des Salzburger Gesetzes die diesbezüglichen Beschränkungen gefallen sind. Falls dies allerdings über einen längeren Zeitraum stattfindet kann man kaum mehr von einer vorübergehenden Dienstleistungserbringung sprechen. Für die Tiroler Skischulbewilligung braucht man keinen Hauptwohnsitz in Tirol. Wenn du also den Hauptwohnsitz in Salzburg hast ist dies kein Hinderungsgrund eine Bewilligung zu bekommen. Allerdings hat die Salzburger Landesregierung in der Vergangenheit einen Salzburger Hauptwohnsitz als Hinderungsgrund für die vorübergehende Dienstleistungserbringung angeführt. Dies ist unseres Erachtens nicht konform mit den Bestimmungen der Dienstleistungrichtlinie, da sich dort der Begriff Niederlassung ausdrücklich auf die wirtschaftliche Tätigkeit bezieht und nicht auf den Hauptwohnsitz. Die Salzburger Landesregierung hat aber selbstverständlich das Recht bei regelmäßiger Dienstleistungserbringung bzw. Anwerbung und Kundenaufnahme im Lande Salzburg eine Skischulbewilligung nach Salzburger Skischulgesetz zu verlangen. Besonders dann, wenn diese Tätigkeit über mehrere Jahre ausgeführt wird. Dies wäre also eine rechtlich unsichere Konstellation auf der man kein Geschäft aufbauen sollte. Sichere Lösung wäre also die Tiroler Bewilligung zu beantragen und anschließend nur auf Tiroler Grund zu unterrichten zu werben und Kunden aufzunehmen. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, daß die Salzburger Landesregierung eine vergleichbare Gesetzesänderung wie die Tiroler durchführt also den selbstständigen Unterricht durch Höchstausgebildete ohne Sammelplatz und Büro ermöglicht. Tut sie das nicht, ist mit einer Abwanderung der verbleibenden Staatlichen Skilehrer nach Tirol zu rechnen. Dies wäre, angesichts der Tatsache das Salzburg einen geringeren Anteil an staatlichen Skilehrern hat als Tirol, ein weiterer deutlicher Qualitätsverlust.