@Markus Das am 30.06.2010 beschlossene Gesetz sieht leider keine Übergangsregelung im Bezug auf die Unternehmerprüfung vor, weder für über noch für unter 60 Jährige. Dieses Gesetz wird mit Sicherheit am 1.10.2010 in der beschlossenen Form in Kraft treten. Das neue Gesetz gibt in § 5 (6c) theoretisch die Möglichkeit, daß gewisse Prüfungen für bestimmte Spartenskischulbewilligung entfallen können. Dies müßte in der sogenannten Tiroler Schilehrerverordung verankert werden. Wir gehen davon aus, daß der Neuentwurf der Schilehrerverordnung gerade in Arbeit ist. Daß die Unternehmerprüfung für Einmannskischulen entfällt ist unwahrscheinlich. Download der aktuellen Skilehrerverordnung unter : http://www.tirol.gv.at/fileadmin/www.tirol.gv.at/themen/wirtschaft-und-tourismus/tourismus/tourismusabteilung/downloads/Gesetze/Tiroler_Schilehrerverordnung.PDF Wer also ab kommender Saison als EPU (Ein-Personen-Unternehmen) mit Skischulkonzession arbeiten will, wird um die Unternehmerprüfung kaum herumkommen. Es empfiehlt sich, sich rechtzeitig bis zum 1.9.2010 anzumelden. Das neue und alte Gesetz sieht allerdings unter “ § 37 Anerkennung von Ausbildungen und Prüfungen“ vor, das andere betriebswirtschaftliche Ausbildungen bzw. Prüfungen zumindest teilweise angerechnet werden können. Hier der Gesetzestext : (5) Die Bezirksverwaltungsbehörde hat auf Antrag einer Person eine nach gewerberechtlichen oder schulrechtlichen Vorschriften erfolgreich abgelegte Prüfung nach Maßgabe ihrer Gleichwertigkeit mit der Unternehmerprüfung mit schriftlichem Bescheid ganz oder teilweise anzuerkennen. Jeder der eine betriebwirtschaftliche Ausbildung hat kann also schon jetzt bei seiner BH anfragen ab seine Ausbildung ganz oder teilweise angerechnet wird. z.B.: Meisterprüfung, Unternehmerprüfung nach Gewerbeordnung, Befähigungsprüfung für gebundenes Gewerbe oder für ein reglementiertes Gewerbe; Land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung, Lehrabschlußprüfung in einem kaufmännischen Lehrberuf HAK, Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, HTL, land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Handelsschule; Fachschule für wirtschaftliche Berufe, Hotelfachschule, Gastgewerbefachschule, Tourismusfachschule und Hotelfachlehrgang gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen; Studien : Betriebswirtschaft, Handelswissenschaft, Internationale Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftspädagogik, Rechtswissenschaften, Aufbaustudium Betriebs-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Unternehmerführerschein WIFI Falls jemand eine ununterbrochene dreijährige Tätigkeit als Selbständiger (Skibegleiter, Skischulgesellschafter) oder in kaufmännisch leitender Stellung in einem Unternehmen absolviert hat kann er zumindest einen Antrag auf Anrechnung stellen stellen. Es liegt im Ermessen der BH inwieweit sie hier die Bestimmungen der Gewerbeordnung (Unternehmerprüfungsverordnung) beim Anrechnen heranzieht. Die Unternehmerprüfungsverordnung sieht nämlich vor, daß jemand der eine ununterbrochene dreijährige Tätigkeit als Selbständiger vorweisen kann die Unternehmerprüfung nach Gewerbeordnung nicht ablegen muß um z.B. Meister zu werden. Folgende Fächer der Skilehrer-Unternehmerprüfung werden wahrscheinlich trotz betriebwirtschaftlicher Ausbildung oder abgelegter bzw. nachgesehener Unternehmerprüfung nach Gewerbeordnung nicht angerechnet. Freizeitpädagogik. Betriebsorganisation von Schischulen; Gesetzliche Grundlagen des Schischul- und Bergführerwesens;