Ausbildung zum Diplomsnowboardlehrer (Tiroler Skilehrerverband)

 

Eignungsprüfung :  19. März 2011 Jerzens –  Bergbahnen Hochzeiger

Meldeschluß für die Eignungsprüfung : 09. März 2011

Zielgruppe : Absolventen der Abschlussprüfung zum Snowboardlehrer (eines Berufsskilehrerverbandes!)

Kosten:    Kategorie 1 (€ 45,-): Prüfungsgebühr   

Kategorie 2 (€ 60,-):  Prüfungsgebühr, Liftkosten

 

Info und Ausschreibung des TSLV

 

Zu Ort, Termin, Ausbildungsdauer sowie Kosten der Ausbildung stehen noch keine Informationen zur Verfügung.

Die abgeschlossene Ausbildung  Diplomsnowboardlehrer berechtigt bislang nicht zur Teilnehme an der Ausbildung zum staatlichen Snowboardführer (BSPA).

Es ist davon auszugehen, daß falls der Tiroler Skilehrerverband einen eigene Skiführer/Snowboardführerausbildung anbieten sollte der Diplomsnowboardlehrer als Aufnahmekriterium hiefür ausreichen wird. Beim Alpinkurs der letzten Staatlichen Skilehrerausbildung wurde in Aussicht gestellt, daß es eine eigene Skiführer/Snowboardführerausbildung des TSLV/ bzw der Landesverbände geben wird. Die Kosten für diesen Kurs wurden mit 3500-4000.- Euro anberaumt. Offiziell gibt es noch keine Ausschreibung.

Nach bisherigen Informationen wird es die bestehende staatlichen Ausbildung zum Staatlichen Ski-Snowboardführer nach wie vor in gewohnter Form geben.

 


 

Kommt die Ein-Personen-Skischule in Vorarlberg ?

 

ORF Vorarlberg : Laut Sportlandesrat Siegmund Stemer (ÖVP-Vbg)) soll die „Ein-Personen-Skischule“ ab der kommenden Wintersaison Wirklichkeit werden. Derzeit werde an einer Regierungsvorlage gearbeitet.

 

ORF Beitrag vom 14.02.2011

 


Die Tiroler Skilehrerverordnung                04.01.2011

 

Es gibt ab heute eine vollständige Fassung der Tiroler Skilehrerverordnung. Die Novelle vom 20.10.2010 wurde in den alten Text eingearbeitet.

Tiroler Schilehrerverordnung in der Fassung vom 04.01..2011 ( LGBL vom 20.10.2010)

 


Oberösterreich

 

Wir haben Anfang September von einem bizarren Gerichtsstreit in Hinterstoder berichtet. Die Klägerin ist in Berufung gegangen. Sie hat wie erwartet abermals verloren. Eine  ordentliche Revision ist laut Oberlandesgericht Linz, nicht zulässig.

 


Vorarlberg

 

Alle Praktikant werden bei der VGKK angemeldet. Für Diplom und Landeslehrer wird sich die Entscheidung weiter hinausziehen.

 


Unklare Verhältnisse in Vorarlberg

Viele Vorarlberger Mitglieder haben noch immer keine definitive Auskunft ob sie heuer über die SVA oder VGKK versichert sind, obwohl die Saison schon teilweise begonnen hat. Diejenigen die von ihrem  Skischulleiter bereits erfahren haben, daß sie heuer sicher als Angestellte gelten, haben oft keine genaue Auskunft über ihren Verdienst. Dementsprechend wissen sie nicht einmal jetzt, ob es überhaupt ökonomisch sinnvoll ist ein Beschäftigungsverhältnis in Vorarlberg einzugehen.

Die Kosten für Quartier und Lebenshaltung sind in den Nobelorten Zürs und Lech enorm, für Skilehrer die keinen Hauptwohnsitz haben sicherlich ein Problem welches den Aufenthalt in Vorarlberg schnell unrentabel machen kann..

Da die VGKK schon vergangenes Jahr die sozialversicherungsrechtlichen Änderungen angekündigt hat, ist war genügend Zeit vorhanden dies schon vor der Saison zu klären.

Wir hoffen sehr daß die nun notwendige Einführung der Einmannskischule nicht mit vergleichbarer Verspätung umgesetzt wird, sodaß kommende Saison von Anfang an klare Verhältnisse herrschen.

Wir ersuchen die Verantwortlichen der Landesregierung inständig mit dem VSLV  in Kontakt zu treten, um den selbständigen Unterricht durch Staatliche Skilehrer rechtzeitig vor der Saison 2011/2012 gesetzlich zu ermöglichen. Die meisten Lehrer haben sich schon auf eine schwierige Saison 2010/2011 eingestellt – eine 2. Saison wollen sie nicht verlieren.

 


Meinungsbildneraktion

 

Für die Mitglieder der IGSSÖ gibt es die Möglichkeit LVS-Geräte, Schaufeln und Sonden zum Meinungsbildnerpreis zu beziehen. Mehr Information hier

 


 

Eklat bei der letzen ISIA Delegiertenversammlung in Aviemore (Schottland)

 

Es fliegen die Fetzen, anders kann man es nicht ausdrücken. Österreich und Frankreich, also 2 der 3 Mitglieder des FEMPS (Europäischer Berufsschneesportlehrerverband) werden von der ISIA (Internationaler Skilehrerverband) schärfstens kritisiert. Gerichtliche Schritte gegen die FEMPS und den Euro Test sind anscheinend bereits eingeleitet worden. Die ISIA geht daüberhinaus auch gerichtlich gegen die Verwendung der Bezeichnung „europäisch..“  im Verbandstitel der FEMPS vor.

Im Zuge dieser erbitterten Streiterein sind auch einige andere interessante Aussagen getätigt worden. Laut Roger Mure Ravaud (F) sind beim letzten Euro Test in Frankreich 71,25 % durchgefallen. Beim österreichischen Eurotest in St.Christoph haben 44 % nicht bestanden, beim Euro Test in Maria Alm sind sogar 81 % durchgefallen. Der Generalsekretär des Österreichischen Skischulverbandes, Christian Abenthung, gab laut Protokoll an, dass in österreichischen Skischulen rund 40% ausländische Skilehrer beschäftigt wären.

( Herr Christian Abenthung hat uns mit 12.11.2010 informiert, daß seine Aussage bez. ausländischer Skilehrer nicht korrekt widergegeben wurde. Auch bezüglich der Ergebnisse der Euro-Tests wäre das Protokoll seiner Meinung nach mißverständlich bzw. unvollständig formuliert. Wir haben Herrn Abenthung gebeten die betreffenden Zahlen zu veröffentlichen um Mißverständnisse auzuräumen. Für das Bundesland Salzburg ist der Wert von 40% ausländischen Skilehrer vom SBSSV in den Medien bestätigt)

 

 

Download des Protkolls der ISIA Delegiertenversammlung in Aviemore (Schottland)

 


Unternehmerprüfung Vorarlberg erfolgreich verlaufen

Nach unbestätigten Meldungen haben alle Kursteilnehmer die Unternemerprüfung geschafft. Der

Kurs war sehr informativ, die Prüfung nicht leicht aber fair gestaltet. Die Kursteilnehmer

haben darum gebeten auf das Engagement und den Einsatz des VSLV Obmannes Erich Melmer

für die Skilehrer hinzuweisen.

 

 

Meinungsbildneraktion

 

Für die Mitglieder der IGSSÖ gibt es die Möglichkeit LVS-Geräte, Schaufeln und Sonden zum Meinungsbildnerpreis zu beziehen. Mehr Information hier

 


Ausflugsverkehr in Tirol durch Tiroler Skischulen

 

Ausschlaggebend ist die Gesetzesänderung im Jahre 1988 welche den Ausflugverkehr innerhalb Tirols durch Tiroler Skischulen weitgehend liberalisiert hat. Seitdem ist der Ausflugsverkehr durch Tiroler Skischulen im Land ausdrücklich erlaubt. Verboten ist nur die Aufnahme von Kunden in anderen Skischulgebieten als dem des Standorts.

Download Merkblatt mit den erläuternden Bemerkungen zur Gesetzesänderung von 1988

 


Eignungsprüfung zur Ausbildung zum Staatlich geprüften Snowboardlehrer (BSPA=Bafl)

 

Zeitpunkt:       19. November.2010 am Hintertuxer-Gletscher im Zillertal

Meldeschluss:    05. November 2010


Info & Ausschreibung BSPA Innsbruck

 

In außergewöhnlichen Notfällen kann man auch nach dem Meldeschluß versuchen, sich noch anzumelden. Fragen kostet nichts.

 

 

Die Frist für die Anmeldung zum Tiroler Diplomsnowboardlehrer ist übrigens schon vorbei. Die Ausschreibungszeit war sehr kurz. Am 22.10.2010 wurde durch die novellierte Tiroler Skilehrerverordnung erstmals eine gesetzliche Grundlage zur Diplomsnowboardlehrerausbildung geschaffen. 6 Tage später,  am 28.10. 2010, wurde die Ausschreibung im Boten Tirol veröffentlicht – der Meldeschluß für die ausschließlich schriftlich abzugebende Anmeldung war schon der Sonntag der 31.10.2010,  laut Infoblatt des Tiroler Skilehrerverbandes. Der Kursbeitrag war 10 Tage vor Kursbeginn also bis 26.10.2010 zu überweisen.

 


ISIA – News

 

Kurzbericht zur Delegiertenversammlung Aviemore, 11.-15. Mai 2010 (download von der ISIA Seite)

Themen :

Programm Interski St.Anton

Geschichte der ISIA

Stand der Umsetzung der ISIA Ausbildungpyramide

ISIA Marke und ISIA Card

Warum gibt es Probleme mit der gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen

Skilehrer-Datenbank

 


Novelle der Tiroler Skilehrerverordnung tritt mit 22.10.2010 in Kraft

Die Tiroler Skilehrerverordnung ergänzt und präzisiert das Tiroler Skischulgesetz. Unter anderem werden Ausbildungsordnung, Anerkennung von Prüfungen, Vorraussetzungen für die einzelnen Spartenskischulen und Haftpflichtversicherungssumme werden genauer bestimmt.

 

Neben den Spartenskischulen die im Skischulgesetz angeführt sind also Ski Alpin, Snowboard und Langlauf (Link zu den Vorraussetzungen der einfachen Spartenskischulen) sind auch kombinierte Spartenskischulen möglich. Die neue Skilehrerverordnung präzisiert die fachlichen Vorraussetzungen für diese kombinierte Spartenskischulen :

 

1.) Für eine Spartenskischule Ski Alpin&Snowboard reicht

a) Diplomskilehrer

b) Skiführer

b) Snowboardlehrer ( DiplomSNB-lehrer oder Staatlicher SNB-Lehrer nicht erforderlich)

d) Unternehmerprüfung

e) 25 Wochen Praxisnachweis als Diplomskilehrer

2.) Für eine Spartenskischule Ski Alpin&Langlauf reicht

a) Diplomskilehrer

b) Skiführer

b) Langlauflehrer (Diplomlanglauflehrer nicht erforderlich)

d) Unternehmerprüfung

e) 25 Wochen Praxisnachweis als Diplomskilehrer

3.) Für eine Spartenskischule Snowboard&Langlauf reicht

a) Diplomsnowboardlehrer

b) Snowboardführer

b) Langlauflehrer (Diplomlanglauflehrer nicht erforderlich)

d) Unternehmerprüfung

e) 25 Wochen Praxisnachweis als Diplomskilehrer

 

Weitere Bestimmungen der neuen Skilehrerverordnung :

1.) Einmannskischulen ohne Büro müssen der BH eine Mobiltelefonnummer angeben.

2.) Die Mindestversicherungssumme für Skischulen wurde angehoben auf 6.000.000.- EUR

Jede Vollskischule, Spartenskischule oder kombinierte Spartenskischule kann auch als Einmannbetrieb geführt werden, d.h. der Unterricht wird ausschließlich durch den Skischulleiter erteilt. In diesem Fall entfallen die sachlichen Anforderungen Büro und Sammelplatz. Es gilt allerdings die gleiche Mindestversicherungssumme von 6.000.000.- EUR.

Download der Novelle zur Skilehrerverordnung

Download der „alten“ Skilehrerverordnung

 

 


Vorarlberger Skilehrer werden Angestellte

 

Vorarlberg : VGKK contra VSLV

Falls es dazu kommen sollte, daß die Mehrheit der Diplomskilehrer in die Pflichtversicherung nach ASVG einbezogen wird, ist aufgrund der zu erwartenden Einkommensverluste mit einer Abwanderung dieser hochqualifizierten Kräfte nach Tirol, in die Schweiz oder auch in andere Berufe zu rechnen. Die angekündigte Preiserhöhung von 30 % ist in diesem Ausmaß unwahrscheinlich da bei einer derartigen drastischen Erhöhung viele Gäste nicht bereit sein würden das Angebot der Vorarlberger Skischulen weiterhin anzunehmen.

 

Weiterführende Informationen


Skiführer und Snowboardführer 2011


Anmeldeschluss: 01. November 2010

Achtung : Diplomsnowboardlehrer (Tiroler Ausbildung)  werden nach Stand der Dinge nicht zugelassen. Nur Staatlich geprüfte Snowboardlehrer (BSPA=Bafl) und Staatlich geprüfte Skilehrer (BSPA=Bafl) dürfen den Kurs besuchen.

1. Termin :

Ski-Snowboardführer I (=Vorbereitungskurs) 09.01.-18.01.2011

Ski-Snowboardführer II                                   19.03.-01.04.2011

2. Termin :

Ski-Snowboardführer I (=Vorbereitungskurs) 20.01.-29.01.2011

Ski-Snowboardführer II                                   02.03.-15.04.2011

 

Info & Anmeldung

Wir empfehlen den Kandidaten zum Skiführer und Snowboardführer sich heuer besonders gut vorzubereiten. Die Eingangsanforderungen an die bersteigerischen Fähigkeiten wurden erhöht auf Schwierigkeitsgrad 4 mit Skibergschuhen ( vormals Schwierigkeitsgrad 3), dementsprechende Kondition, Trittsicherheit und Schwindelfreiheit werden ebenso vorausgesetzt wie Steigeisengehen und Standplatzbau.

Es werden heuer 25 Skitouren und 5 Skihochtouren (Gletscher, Winterliche Grate) als Vorbereitung auf den Kurs empfohlen.


Am 1. Oktober 2010 tritt Novelle zum Tiroler Skischulgesetz in Kraft.

 

Das neue Gesetz erlaubt einer Einzelperson in Tirol als Einmannskichule selbständig zu unterrichten ohne das gesetzliche Erfordernis von Sammelplatz und Büro.

Diese Regelung setzt einen Anreiz für unseren Berufnachwuchs die Ausbildung zum Staatlichen Skilehrer anzustreben und zu beenden.

Somit ist diese Regelung der Grundstein für eine nachhaltigen Qualitätssteigerung im Skilehrwesen Tirols.

 

Weitere Informationen zur Gesetzesänderung und den Vorraussetzungen für Skischulbewilligung

Geltende Fassung des Tiroler Skischulgesetzes inkl. Novelle

 


 

 

 

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