Um als Schibegleiter im Land Salzburg Gäste gegen Entgelt begleiten zu dürfen (im Gegensatz zu Schischulen jedoch nicht zu unterrichten!), ist eine Bewilligung der Salzburger Landesregierung erforderlich. Der Antrag ist direkt bei der Landesregierung zu stellen. Es empfielt sich schon vorab mit der Landesregierung Kontakt aufzunehmen.  tourismus@salzburg.gv.at

Mehr Info bez Skibegleiter auf der Seite der Landesregierung

Hier zu den Infos bez. Snowboardbegleiter auf der Seite der Landesregierung

Dem (formlosen) Antrag auf Erteilung einer Schibegleiterbewilligung sind folgende Unterlagen beizuschließen:

  • Staatsbürgerschaftsnachweis (in Kopie)
  • Meldezettel (nicht älter als 3 Monate)
  • Strafregisterbescheinigung (erhalten Sie bei der Gemeinde, nicht älter als 3 Monate)
  • Amtsärztliche Bestätigung der gesundheitlichen Eignung
  • Jeweiliges Ausbildungszeugnis (in Kopie) – siehe unten
  • Praxisnachweis (10 Wochen als Lehrkraft einer Schischule)
  • Fortbildungsnachweis (zB Kopie des Schilehrerausweises)
  • Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Unternehmerprüfung (mit einwöchigem Vorbereitungslehrgang des Salzburger Berufs-Schi- und Snowboardlehrerverbandes)

 

 

Es gibt zwei Arten der Schibegleiterbewilligung, je nach persönlicher Qualifikation des Bewilligungswerbers mit unterschiedlichem Berechtigungsumfang.

 

  1. Kleine Bewilligung„: für staatlich geprüfte Schilehrer (oder Landeslehrer mit Alpinkurs des Salzburger Bergführerverbandes) berechtigt zum Führen und Begleiten auf Pisten und bei Abfahrten im freien Gelände im Nahbereich markierter Pisten („Variantenfahren“).
  2. Große Bewilligung„: für Schiführer berechtigt darüber hinaus zum Führen und Begleiten auf höchstens eintägigen Schitouren.

(Mehrtägige Schitouren dürfen in Salzburg ausschließlich von Bergführern begleitet werden! )

Anforderungen an Snowboardbegleiter analog