Novelle Salzburg 2013

 
 
Vergangenen Herbst haben wir von einem Entwurf der Salzburger Landesregierung zum Salzburger Skischulgesetz berichtet. Der Entwurf enthielt anders als die Novellen in Tirol, Vorarlberg und Wien keine Regelung die die Einpersonenskischule gesetzlich verankert.
 
Im Gegenteil war angedacht die letzte Möglichkeit der selbständigen Tätigkeit für staatliche Skilehrer/Snowboardlehrer – den Ski-Snb-begleiter – nur mehr Skiführern zu gestatten. 
 
Weiters sollte die Quotenregelung abgeschafft werden, eine Regelung die die Qualität des Skiunterrichts dadurch gewährleisten soll, dass mindestens 10% des Lehrkörpers einer Salzburger Skischule das Niveau des staatlichen Skilehrers, mindestens 30 % das Niveau des Landesskilehrers innehaben müssen.
 
Die IGSSÖ hat versucht durch eine offizielle Stellungnahme zum Entwurf, Präsenz in den Medien und mit 100 Seiten Unterschriften darauf hinzuweisen, dass die Anzahl der staatlichen Skilehrer in Salzburg kontinuierlich zurückgeht und dass nur die Möglichkeit des selbständigen Unterrichts ( Einpersonenskischule oder konzessionierter Skilehrer) diese Entwicklung aufhalten kann. Weiters haben wir darauf hingewiesen, dass man davon ausgehen muss, dass bei Umsetzung des Entwurfs in 10 Jahren keine staatlichen Skilehrer mehr in Salzburgs Skischule unterrichten werden, also nur mehr die Skischulleiter dem staatlichen Niveau entsprechen werden.
 
 
Wir haben uns gegen den Fall der Quotenregelung ausgesprochen und angeregt den Ski-Snb-begleiter abzuschaffen zugunsten der Einpersonenskischule. Für den Fall dass die Einpersonenskischule nicht eingeführt werden sollte, haben wir gegen die Erhöhung der Anforderungen für Ski-Snb-begleiter, also den Zwang unbedingt den Skiführer abzulegen argumentiert.
 
 
Die SPÖ hat unsere Forderung der Einpersonenskischule unterstützt, die ÖVP war dagegen. Dies führte zu einer Verzögerung des Gesetzwerdungsprozesses. Es wurde in Aussicht gestellt, dass die Themen nochmals mit allen Beteiligten diskutiert werden, wozu es nie gekommen ist, da Finanzskandal und die anschließende Neuwahl die verständlicherweise wichtigeren Themen darstellten. Die Neuwahl führte zu einer neuen Landesregierung ohne unseren Fürsprecher, die SPÖ. Die Stellungnahmen zum damaligen Entwurf wurden bis heute nicht veröffentlicht, was anscheinend eine übliche Vorgehensweise ist wenn es um strittige Themen geht.
 
 
Für die neue Landesregierung scheint die Einführung der Einpersonenskischule undenkbar, im Sommer wurde ein neuer Begutachtungsentwurf gebracht der bis auf wenige Details dem alten entsprach.
 
 
Die Stellungnahmen der Interessensvertretungen zum neuen Entwurf sind nun online gestellt – hier die links für Interessierte :Stellungnahme der Arbeiterkammer Salzburg
 
Der SBSSV hat auf eine Stellungnahme verzichtet
 
 
Zusammenfassung der Stellungnahmen :
 
 
  • Für die Einpersonenskischule sprachen sich aus :  Arbeiterkammer und IGSSÖ;
  • Gegen Fall der Quotenregelung sprachen sich aus : Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer und IGSSÖ;
  • Gegen den Fall der kleinen Skibegleiterregelung sprachen sich aus : Arbeiterkammer und IGSSÖ;
  • Hinweis auf fehlende Übergangsregelung für bestehende Skibegleiterkonzessionen : Arbeiterkammer und IGSSÖ;
  • Das Bundeskanzleramt, die Wirtschaftsabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung und der Städtebund beschränkten sich auf eher formale Hinweise.
 
 
 
Die Wirtschaftskammer kritisierte darüber hinaus, dass die Skischulgesetze der Länder zu unterschiedlich sind, und dass die Novelle zu Abwanderung von Skigruppen in andere Bundesländer führen wird. 
 
Weiters schreibt sie: “ Die Qualität der Salzburger Skischule und Skilehrer soll keinesfalls sinken sondern steigen. Die Mindestquoten für staatliche Skilehrer und Landesskilehrer entfallen zu lassen ist sicherlich nicht der richtige Weg, die Qualität des Skiunterrichts zu steigern. Wenn ein qualitativ hochwertiges Angebot besteht, werden auch Gruppen aus dem Ausland, die nicht über vergleichbar ausgebildete Personen verfügen vermehrt auf einheimische Skischulen zurückgreifen.
 
 
 
Die Arbeiterkammer führte aus :
 
„Der Skilehrer steht als Imageträger für den hohen Qualitätsanspruch der österreichischen Schischule. Schischulen verlieren an „Qualität“ ( in der Gästebetreuung, als kultureller Imageträger, Motivatoren, Botschafter…), dies wird bereits ausdrücklich als Risiko für Salzburg als Tourismusdestination im Strategieplan Tourismus Salzburg 2006 festgehalten.
 
Wenn die unselbständigen Erwerbsmöglichkeiten im Bereich der Schischulen sinken, sollte wie in Tirol die Möglichkeit geschaffen werden, dass der Staatliche Schilehrer als Einpersonenskischule ohne aufwändiges Büro und Sammelplatz tätig werden kann. Auch in Vorarlberg und Wien ist der selbständige Unterricht durch staatliche Schi- und Snowboardleherer möglich.“
 
 
 
 
Der nächste Schritt im Gesetzgebungsverfahren ist die Ausarbeitung der sogenannten Regierungsvorlage. Die Regierungsvorlage nimmt im Regelfall Anregungen der Stellungnahmen auf.
 
Anschließend folgt die Diskussion in den Ausschüssen des Landtags, wo nochmals Änderungen möglich sind, dann kommt die bearbeitete Regierungsvorlage ins Plenum ( Landtagssitzung) um nochmals diskutiert und beschlossen zu werden. Terminplan des Salzburger Landtags
 
 
Die Regierungsvorlage wurde am 30.10.2013 veröffentlicht.
 
 
Sie enthält keine Einmannskischule, trotz Anregung der AK und WKS keine Quotenregelung. 
Nur die bestehende Skibegleiterregelung wird durch das neue Gesetz keine Änderung erfahren. Also die kleine Ski-Snb-begleiterregelung wird es nach wie vor geben.
 
Die Landesregierung bemerkt zum  Ergebnis des Begutachtungsverfahrens :
 
„Die Wirtschaftskammer Salzburg (WKS), die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg (AK) und die Interessengemeinschaft der Staatlichen Skilehrer Österreichs (IGSSÖ) sprachen sich dagegen aus, dass die Mindestquoten für staatlich geprüfte Schilehrer und Landesschilehrer am Gesamtstand der Lehrkräfte einer Schischule entfallen sollen. 
 
Dem entgegen erscheint aber eine Verpflichtung zur Beschäftigung von 10 % staatlich geprüften Schilehrern und 30 % Landesschilehrern nicht erforderlich und verhältnismäßig, um ein hochwertiges Schischulangebot im Interesse der Pistensicherheit und des Tourismus zu gewährleisten. Der im Entwurf vorgesehene Entfall der Mindestquoten ist daher in der Regierungsvorlage übernommen. ….
 
….Die IGSSÖ regte zudem an, den Schischulvorbehalt aufzuheben und damit Schischulen zuzulassen, die aus nur einer Person bestehen. Ein derartiges Vorhaben ist aber nicht Gegenstand des Vorhabens und soll daher im Rahmen desselben nicht weiter verfolgt werden. Hinzuweisen ist an dieser Stelle nur darauf, dass der Schischulvorbehalt entgegen der Auffassung der IGSSÖ verfassungskonform ist, was sich aus dem Erkenntnis des VfGH Slg 19.515/2011 klar ergibt. „
 
 
Zum von der LR angesprochenen Urteil VfGH Slg 19.515/2011 :
 
Die IGSSÖ hat in ihrer Stellungnahme argumentiert, dass es verfassungswidrig wäre dem Skibegleiter auch zwingend die Skiführerausbildung vorzuschreiben. Wir haben uns auf Entscheidungen  des OGH und des Verfassungsgerichtshofs aus den 80er Jahren gestützt die feststellen, dass die Tätigkeit des Skibegleiters eine geringere fachliche Qualifikation erfordert als die eines Skischulleiters oder Bergführers. Das Urteil des VfGH bezog sich zwar auf das Tiroler Skischulgesetz, wurde jedoch auch im Salzburger Skischulgesetz umgesetzt. Der Wortlaut beider Gesetze – die Skiguides betreffend – war übereinstimmend. In den Erläuternden Bemerkungen zur Einführung des Skibegleiters in das Salzburger SSG 1989 wurde deutlich auf dieses Urteil hingewiesen.
 
 
Nur die Vorarlberger Landesregierung setzte das Urteil des VfGH damals nicht um und erlaubte das Skiguiding (Skibegleiten) nur bewilligten Skischulen – der Schischulvorbehalt. Es wurde auch nicht eingeklagt, da es in Vorarlberg so gut wie keine am Skibegleiten interessierte Personen gab.
 
 
Ein Dienstleistungserbringer aus Deutschland machte das Skiguiding in Vorarlberg vor kurzem zum Gegenstand einer Verfassungsgerichtshofbeschwerde welche am 29.09.2011 zu einem Urteil führte das im direkten Widerspruch zu der Entscheidung aus dem Jahr 1988 steht. Der VfGH begründete dies mit einem erhöhten Sicherheitsbedürfnis auf Pisten und damit, dass das Skischulgesetz Vorarlbergs im Jahre 2011 – wie meisten anderen Skischulgesetze der Länder – liberaler wäre als es das Tiroler Skischulgesetz 1988 war.  Anm.:  Zum Zeitpunkt des Urteils – 29.09.2011 – war der konzessionierte Skilehrer im Vorarlberger Gesetz schon verankert. 
 
 
Dies ist das Urteil VfGH Slg 19.515/2011 auf das uns die Salzburger Landesregierung in ihren Ausführungen zum Ergebnis der Begutachtung hinweist. Die Salzburger Landesregierung hat recht – wir hatten unrecht. Wir haben erst ein paar Tage nach Abgabe der Stellungnahme von diesem Urteil erfahren und waren zugegebenermaßen negativ überrascht, dass der Verfassungsgerichtshof sein Urteil aus 1988 revidiert hat. Durch die neue Entscheidung des VfGH wäre es also nicht verfassungswidrig das Skibegleiten nur mehr Skischulen vorzubehalten – wir müssen also froh sein dass es überhaupt noch eine Skibegleiterregelung gibt.
 
 
Unsere eigentliche Forderung – die Einpersonenskischule/snowboardschule – steht aber nicht zwangsweise im Gegensatz zum Skischulvorbehalt. Auch eine Einpersonenskischule ist eine Skischule. In Tirol besteht nach wie vor der Skischulvorbehalt.  Unter der Voraussetzung, dass der Tiroler Skischulleiter keine Angestellten beschäftigt, muss er nur fachliche aber keine sachlichen Voraussetzungen, wie Skischulbüro oder Sammelplatz nachweisen. Die Tiroler Landesregierung stellt in den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage 2010 unter Punkt Z 10. ( § 5 Abs. 3a) fest, dass diese Liberalisierung auf verfassungsrechtliche Gründe zurückgeht : „Damit wird einer Forderung im bereits erwähnten Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 26.02.2010, G 275/09-6,entsprochen.“
 
 
 
 
 
Sollte die Regierungsvorlage in dieser Form umgesetzt werden, wäre dies aus unserer Sicht äußert bedauerlich. Die Vorlage schafft keinen einzigen Anreiz für Salzburger Schneesportlehrer die Ausbildung zum staatlichen Skilehrer bzw Snowboardlehrer anzustreben. Darüber hinaus sind Skischuleiter in Zukunft nicht mehr verpflichtet staatliche Skilehrer einzustellen. 
 
Die einzigen die einen Anreiz haben das staatliche Niveau zu erreichen sind Skilehrer aus dem Ausland, da sie im Rahmen des Ausflugsverkehr in Salzburg tätig sein dürfen. Wir müssen davon ausgehen dass der in Salzburg schon seit Jahren zu verzeichnende Rückgang an staatlichen Skilehrern sich drastisch beschleunigen wird.
 
So leid es uns tut werden wir nicht umhinkommen unseren Kollegen zu empfehlen ihrer Tätigkeit in Zukunft in Tirol, Vorarlberg, Schweiz, Italien oder Frankreich nachzugehen. Wenn allerdings in einigen Jahren keine oder kaum mehr Staatliche Skilehrer in Salzburg Unterricht erteilen, wird es schwer werden ausländischen Dienstleistungserbringern das staatliche Niveau vorzuschreiben.