@Soziopathischer Schischulleiter Im Prinzip sollten die Landesregierungen Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) welche für andere Bundesländer gefällt wurden in ihre Landesgesetze einarbeiten. Skischulgesetz ist Landesgesetz. In der Praxis wird dies oft nicht gemacht, wie die Geschichte des Skischulwesens zeigt. Es kann aber, falls der VfGH für ein Bundesland etwas entschieden hat, dasselbe für ein anderes Bundesland erneut beim VfGH eingeklagt werden. Normalerweise muß der VfGH wieder gleich entscheiden .