@Stepan. Im Regelfall durch eine Bestätigung des Tiroler Schilehrerverbandes über eine mindestens fünfundzwanzigwöchige Tätigkeit als Diplomschilehrer an einer inländischen Schischule oder einer Sportanstalt des Bundes. Ein Antrag auf Erteilung der Schischulbewilligung ist schriftlich bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde (BH) einzubringen. Wird die Erteilung einer Spartenschischulbewilligung beantragt, so ist der angestrebte Berechtigungsumfang anzugeben. Soll Schiunterricht nur durch den Schischulinhaber erteilt werden, so ist dies im Antrag anzugeben. Hier der link zu den Bezirksverwaltungsbehörden http://www.tirol.gv.at/bezirke/