Dieser Artikel ist ein Auszug aus der DGservice3_2011. Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der Tiroler Gebietskrankenkasse und des Autors, Andreas Arnold, Abteilungsleiter der Melde- und Beitragsabteilung der TGKK.
Vermittlung von Ein-Mann-Skischulen
Durch die Novellierung des Tiroler Skischulgesetzes ist seit 1.10.2010 das Führen von Spartenskischulen zulässig. Außerdem ist seit 1.10.2010 die reine Skibegleitertätigkeit auf Pisten nicht mehr gesetzlich reglementiert. In diesem Zusammenhang konnte die Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK) kürzlich das Geschäftsmodell einer Vermittlungsagentur „bestätigen“.
Skischulinhaber sind seit 1.10.2010 nicht mehr verpflichtet, Skiunterricht in allen Sparten und Leistungsklassen anzubieten. Das bedeutet, dass sie ihr Unterrichtsangebot nun auf einzelne Sparten beschränken können. Durch diese Neuerung ist es möglich, Ein- Mann-Skischulen zu betreiben. Dabei handelt es sich um Skischulen, in denen ausschließlich(!) der Skischulinhaber Skiunterricht erteilt. Für diese Ein- Mann-Skischulen gelten grundsätzlich die im Tiroler Skischulgesetz enthaltenen Bestimmungen über Skischulen. Für die Erteilung der Skischulbewilligung entfällt aber das Erfordernis eines Sammelplatzes sowie eines Skischulbüros.
Die Vermittlungsagentur hat sich diese neuen gesetzlichen Möglichkeiten zu Nutze gemacht. Ihr Kerngeschäft be- steht in der Vermittlung von Gästen an Ein-Mann-Skischulen und Skibegleitern auf Pisten. Die Ein-Mann-Skischulen sowie die Skibegleiter bieten ihre Leistungen in der Region selbständig an. Gäste können sich beispielsweise direkt an die jeweilige Ein-Mann-Skischule wenden oder sie werden über die Vermittlungsagentur an die Ein-Mann-Skischule verwiesen. Abgerechnet wird zwischen Ein-Mann-Skischule und Gast.
Für die Ein- Mann-Skischule hat das Angebot der Vermittlungsagentur den Vorteil, Leerlaufzeiten zu verringern. Die Ein-Mann-Skischule bezahlt der Agentur einen Pauschalbetrag für die gesamte Wintersaison. Dafür übernimmt die Agentur neben der Vermittlung auch das Marketing, die Sponsorensuche sowie die Vertretung bei den jeweiligen Systempartnern (Bergbahn, Tourismusverband, Gemeinde etc.).
Ob die Ein-Mann-Skischule die Leistungen der Agentur, insbesondere die Vermittlung der Gäste, in Anspruch nimmt, bleibt der jeweiligen Ein-Mann-Skischule vorbehalten. Sie kann auch jederzeit ihren Austritt aus diesem System erklären.
TGKK überpüft Beschäftigungsverhältnisse von Skilehrern
In den letzten Jahren hat sich gerade im Skischulbereich eine besondere Dynamik in Bezug auf die Beschäftigungsformen von Skilehrern entwickelt. Aus diesem Grund ist die TGKK angehalten, sämtliche Beschäftigungsverhältnisse – sowohl unselbständige als auch selbständige – von Skilehrern eingehend zu untersuchen; dies auch im Hinblick auf mögliche Umgehungsabsichten. Die TGKK überprüfte daher auch das vorliegende Geschäftsmodell der Vermittlungsagentur.
Keine ASVG-Pflichtversicherung
Auf Grund der Ergebnisse des umfangreichen Erhebungsverfahrens konnte die TGKK in diesem besonders gelagerten Einzelfall kein Überwiegen der Merkmale persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegenüber den Merkmalen selbständiger Ausübung der Erwerbstätigkeit feststellen. Die vermittelten Ein-Mann-Skischulen und Skibegleiter auf Pisten unterliegen daher in diesem Fall nicht der Pflichtversicherung nach dem ASVG!
Ein Ergebnis, das sicherlich keine generelle Zuordnung dieser Berufsgruppe zu einem Versicherungstatbestand zulässt; allerdings auch ein Ergebnis, das aufzeigt, dass die TGKK stets bemüht ist, eine sachliche Entscheidung zu treffen, die auf den tatsächlichen Verhältnissen im Einzelfall beruht.
Andreas Arnold
05 9160 DW 1252 andreas.arnold@tgkk.at
Download des Artikel von der Homepage der TGKK
Anmerkung : Die überprüfte Agentur ist die Vermittlungsagentur für Freizeitaktivitäten, Skilehrer, Skiguides St. Anton Classic. Es handelt sich rechtlich um ein freies Gewerbe nach GEWO. Die genaue Bezeichnung des freien Gewerbes gem. „Liste der freien Unternehmenstätigkeiten“ des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend ist Freizeitagentur (Vermittlung von Freizeitaktivitäten, wie Besichtigungen, Bergsteigen, Golf, Kegeln, Klettern, Langlaufen, Mountainbiken, Reiten, Schifahren, etc..)
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