Voralberger Landesgesetze des Skilehrer und Bergführerwesens :
(Geltende Fassung; Anlage A7 betrifft die Berg- und Skiführer, Anlage A8 die Skilehrer und Skiführer, Anlage A9 die Snowboardlehrer und Snowboardführer)
(Geltende Fassung; Anlage A7 betrifft die Berg- und Skiführer, Anlage A8 die Skilehrer und Skiführer, Anlage A9 die Snowboardlehrer und Snowboardführer)
Bundesgesetz vom 6. Feber 1974 über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern (Geltende Fassung)
Im der Saison 2011/2012 wurde der Skiführer das erste Mal nicht von der Bafl durchgeführt sondern durch den Tiroler Skilehrerverband. Auch wenn in der Ausschreibung der Verein ÖSSV als Veranstalter genannt wurde, richtete sich die Ausbildung nach dem Tiroler Skischulgesetz und nach der Tiroler Skilehrerverordnung.
Tiroler Gesetze und Verordnungen
Tiroler Schischulgesetz (geltende Fassung)
Tiroler Schilehrerverordnung in der Fassung vom 04.01..2011 ( LGBL vom 20.10.2010)
Kollektivvertrag :
2011/12 download pdf
Überblick der Kollektivverträge der letzten Jahre auf der VSU Homepage