Wofür steht die Interessensgemeinschaft der Staatlichen Skilehrer ?

Wir leben in einer Demokratie und haben das Recht auf freie Meinungsäußerung – dieses Recht nehmen wir wahr. Diese Seite ist das  offizielle Organ unserer Gemeinschaft welches von diesem Recht Gebrauch macht.

Um in einer Demokratie etwas zu bewirken ist es notwendig sich zu organisieren.  Eine Interessensgemeinschaft zu bilden ist also die Vorraussetzung um gehört zu werden. Die Stimme eines Einzelnen hat kein Gewicht – die Stimme einer Organisation sehr wohl.

Diese Seite ist gleichzeitig die Registrierungsstelle für die Staatlichen Skilehrer und  Diplomsnowboardlehrer. Wir bitten Euch von diesem Recht Gebrauch zu machen.

Die Interessensgemeinschaft der Staatlichen Skilehrer und Diplomsnowboardlehrer sieht sich als Stimme  des einfachen Staatlichen Skilehrers und Diplomsnowboardlehrers und somit als Gegenpol zur Lobby der gewinnoptimierte Großschischule.

Die Mitgliedschaft ist anonym, die Daten unserer Mitglieder sind nicht öffentlich einsehbar.Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit uns öffentlich auf der Internetplattform Facebook zu unterstützen.

Unser Blick ist in die Zukunft gerichtet also auf die nächsten 10 – 20 Jahre.  Wir beschäftigen uns mit Strukturen weniger mit  Personen oder Personalpolitik.

Qualitativ hochwertiger Unterricht kann nur durch höchstausgebildete Lehrkräfte gewährleistet werden. Da im bestehenden System die Beschäftigung von Staatlichen Skilehrern und Diplomsnowboardlehrern nicht mehr in ausreichender Zahl  möglich ist,  ist es notwendig neue gesetzliche Wege zu gehen um sicher zu stellen, daß unsere Gäste nicht nur von Hilfskräften unterrichtet werden.

Darüberhinaus ist es in EU-rechtlicher Hinsicht  notwendig den Mindestanteil an höchstausgebildeten Lehrkräften gesetzlich festzulegen, da es ansonsten ausländischen Skischulen offen steht, den Unterricht ausschließlich durch Hilfskräfte durchführen zu lassen.

Auch aus ökonomischen Gründen ist es notwendig die Skischullandschaft flexibler zu gestalten. So liegt es nahe die Bestimmungen dahingehend zu ändern, daß Topfskischulen, Kleinskischulen, Spezialisierungen in Bereichen wie Privatunterricht, Rennlauf, Freestyle/Park, Freeride und Kinderunterricht praktisch ermöglicht werden.

Die Anforderung an einen Skischulbewillungswerber ein Mindestangebot, also Gruppenunterricht im klassischen alpinen Schilauf in allen Leistungsklassen, Gruppenunterricht im Snowboardfahren sowie Gruppenunterricht für Kinder im klassischen alpinen Schilauf und im Snowboardfahren anbieten zu müssen, macht es unmöglich neue Strukturen zu schaffen.

Die Anforderung an einen Skischulbewillungswerber Verfügungsrechte für Büro und Sammelplatz nachweisen zu können ist wiederum eine Beschränkung die es unmöglich macht im kleinen Rahmen zu arbeiten. Mietkosten für Büro oder Sammelplatz können erst durch einen Skischulbetrieb von etwa 15-25 Lehrern erwirtschaftet werden ist also faktisch gleichzusetzen mit einer gesetzlichen Anordnung zur Mindestestgrösse.

Österreich ist das einzige EU-Land , in dem einem Staatlichen Skilehrer (Euro Test Niveau)  die selbständige Berufsausübung gesetzlich untersagt wird.

 

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