Wenn du trauern willst habe ich größten Respekt und Verständnis . Falls man als Führer einen Gast verliert ist das Schlimmste die Nacht und die Träume die man hat …. egal ob als Angestellter oder Selbstständiger…. Niemand kann ohne eine Berufshaftpflicht als Selbstständiger am Berg arbeiten – das gilt für Skischulleiter, für Skibegleiter, für Bergführer und für selbstständige Skilehrer.