Ausschußsitzung des Vorarlberger Landtages

 

Im Rechtsausschuss des Vorarlberger Landtages wurde gestern, 23.03.2011 über den selbständigen Antrag der FPÖ bezüglich  „Novellierung des Vorarlberger Skischulgesetzes als Sicherungsmaßnahme für den Wintersporttourismus im Lande“ abgestimmt.

 

Link zum Antrag

 

Der Tourismus hätte lt. Antrag dieses Jahr durch Skilehrermangel schon genügend Schaden erlitten. Das Gesetz soll den  Betrieb von Ein- Personen- Skischulen sowie Sparten- Skischulen ermöglichen und somit für die nächste Saison geregelte Verhältnisse schaffen.

 

Der Antrag wurde unter der Berücksichtigung eines von der ÖVP eingebrachten Abänderungsantrags einstimmig angenommen. Der Antrag (samt Abänderungsantrag) kann erst am 6. April 2011 im Landtag beschlossen werden kann. Es ist dies eine Absichtserklärung das Gesetz zu ändern, die Änderung selbst kann erst in einer zukünftigen Sitzung beschlossen werden, nachdem eine Regierungsvorlage vorliegt.

 

Nach dem 6. April 2011 wird die Landesregierung ersucht, unter Einbindung des Skilehrerverbandes und der Verantwortlichen im Tourismus und Gemeindebereich mögliche Verbesserungen zu prüfen.

 

Es ist das Ziel des Vorarlberger Landtages bis zum nächsten Herbst Rechtsklarheit herzustellen. Welche Qualifikationen die Beantragung einer Ein Personen Skischule erfordern ist noch unklar und wird Gegenstand der Beratungen. Was unter der von Sportlandesrat Siegmund Stemer (ÖVP) angekündigten „Einbettung in die örtliche Infrastruktur“ zu verstehen ist ebenso unklar.


Klar ist, dass die VGKK die Ein- Personen- Skischulen nur dann als Selbständige im Sinne des ASVG betrachten wird wenn das künftige Skischulgesetz vorsieht, dass sie unabhängig von Skischulen ihre Leistungen anbieten und durchführen können.

 

VOL Beitrag vom 14.02.2011

Online-Betrag des ORF Vorarlberg vom 14.02.2011


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