Wir teilen die Meinung, daß sich das System Skischule bewährt hat. Dies gilt allerdings auch für die angrenzenden Alpenländer, die sehr wohl auch über ein geordnetes Skischulsystem verfügen, wo jedoch der selbstständige Unterricht für den Staatlichen Skilehrer ganz selbstverständlich ist, und in keiner Weise hinterfragt wird. Das System Skischule schließt selbstständigen Unterricht keineswegs aus. Im Gegenteil – So kann z.B. in Frankreich seit dem Jahre 1978 jeder französische Staatliche Skilehrer selbstständig unterrichten, sofern er das will. Die meisten allerdings unterrichten im Rahmen der ESF (L’école du ski francais), geben 6-20% an die ESF ab. Die ESF wiederum schafft die Infrastruktur, die in keinster Weise den Vergleich mit der österreichischen Infrastruktur scheuen muß. Im Gegenteil – Wer einmal die großzügigen Büros und Kindergelände der ESF gesehen hat, weis wovon hier gesprochen wird. Das Preisniveau ist absolut stabil in Frankreich, die Organisation effektiv. Das System Skischule funktioniert in Frankreich eben auch weil die Skilehrer selbstständig sind. Staatlichen Anteil in Frankreich : über 80 % , zum Vergleich in Österreich : 10-15 % Österreich muß sich mit dem Gedanken vertraut machen, daß es ein rechtlicher Inselstaat ist – nur bei uns wird dem Höchstausgebildeten, dem Meister die selbstständige Berufsausübung untersagt. Dies bewirkt auch den geringen Anteil an Staatlichen. Daß ein Anwärter oder ein Landes “ voll versichert“ werden ist sehr zu begrüßen, die soziale Absicherung ist wohl hoffentlich kein Punkt der in Frage gestellt wird. Die SVA ist ebenfalls eine Vollversicherung da sie Kranken Unfall und Pensionsversicherung miteinschließt. Einem Staatlichen, einem „Meister“ also, die Wahl zu nehmen, ob er als Angestellter oder Selbstständiger arbeiten will, ist inakzeptabel. Die meisten Staatlichen Skilehrer haben auch nicht das geringste Interesse daran, sich an den Anwärtern, also dem Berufsnachwuchs zu bereichern. Daß dies bis jetzt selbstverständlich war, ist zu verurteilen. Die Blauäugikeit und Begeisterung junger Menschen derart auszunutzen ist moralisch mehr als zweifelhaft. Insbesonders die Jugend aus dem Ausland wird mit der Aussicht auf einen “ verlängerten, kostenlosen Urlaub“ in die Skilehreruniform gelockt. Wir wollen für unsere Arbeit einen gerechten „Lohn“ – nicht mehr als diesen, aber auch nicht weniger, wir wollen keinen Bonus der auf dem Rücken von Anwärtern finanziert wird. Selbstbestimmung ist definitiv ein höheres Gut, als ein Bonus, ein Almosen also, welches gnadenhalber gewährt wird, aber auch wieder entzogen werden kann. Das Preisdumping zu Zeiten schlechter Auslastung ist seit langer Zeit ein Faktum. 20-30 % werden Reisebüros gerne nachgelassen. Die wenigen die in Zukunft wirklich alleine arbeiten werden, im Privatbereich also, werden kaum bereit sein Preisnachlässe zu geben. Sie haben keinen Grund den Preis zu senken – als Einzelner hat man weniger laufende Kosten – man ist weniger „erpressbar“ – ein Einzelner kann ohne weiteres 2- 3 Wochen in der Saison verkraften ohne Arbeit. Für eine großen Betrieb ist dies schwierig. Daß neue Konkurrenz für bestehende Unternehmen ein Störfaktor ist, ist nachvollziehbar. Doch stellt Konkurrenzschutz kein Allgemeininteresse dar, welches vor dem Verfassungsgerichtshof relevant ist. Die Erwerbsfreiheit Höchstausgebildeter ist dies sehr wohl.( Art.6. Staatsgrundgesetz)